Gütertrennung / Abstandszahlung nach Beziehungsende

Moderator: FDR-Team

Sascha_1975
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 253
Registriert: 30.10.05, 08:10
Wohnort: Ruhrgebiet
Kontaktdaten:

Gütertrennung / Abstandszahlung nach Beziehungsende

Beitrag von Sascha_1975 »

Hallo,

eine jetzt getrennter Freund fragte mich um Rat und ich würde gerne mal die Meinung der hier anwesenden lesen :)

Das Paar lebt seit 5 Jahren in einer Doppelhaushälfte.
Die monatlichen Gesamtkosten (inkl. Netflix und co) liegen bei knapp 1500 EUR die wie folgt aufgeteilt waren: Sie mit Kind zahlte 500, weil sie nicht mehr zahlen konnte und er, 2 Kinder für die er Unterhalt zahlt, zahlte 1000 EUR.
Das Vermögen der Partnerin stieg laut Kontoauszügen in den Jahren auf mehrere Tausend EUR an, während er keine Rücklagen bilden konnte.

Nach 5 Jahren hat sie nun einen anderen und trennt sich. Er möchte in dem Haus wohnen bleiben, weil er auch die komplette Kaution gezahlt, renoviert hatte und auch im Außenbereich Pool, Terassenmöbel, Markise, Grill, Gewächshaus, Palme, Olivenbaum ect. gekauft hat. Sie möchte aber mit ihrem Kind in dem Haus wohnen, weil dies das "Heim" des Kindes ist. Zähneknirschend lässt er sich darauf ein, möchte aber natürlich, dass mit seinem Auszug die Güter, die im Haus und auf dem Grundstück verbleiben sollen, abgekauft werden. Ebenso fordert er die Rückzahlung der Kaution.

Er setzt ein Schreiben für sie auf in der sie erklärt, dass sie einmalig eine Summe X bezahlt, die sie in 2 Raten zahlen kann. In den 2 Raten ist die Kautionsrückzahlung erhalten, als auch der Preis für die im Haus und Garten eingebrachten und teils fest montierten Anschaffungen, bzw. der vielen Renovierungen.
Im Gegenzug verpflichtet er sich, bis zu einem bestimmten Tag aus zu ziehen und bis zum Tage des Auszug einen anteilig Miete in Höhe von X pro Tag zu zahlen.

Er ist sehr frühzeitig ausgezogen und aus der Not und dem Zwang raus in ein "Loch" eingezogen. Hat die bis dahin vereinbarte Miete pro Tag beglichen und von ihr die erste Rate bekommen.

Nun nach über einem halben Jahr ist sie ihm immer noch die 2. Rate schuldig, die sie auch plötzlich nicht mehr bezahlen will, weil alles was er überlassen hat "Schrott war". Allerdings wird das Gewächshaus, Terassenmöbel, Markise, Gefrierschrank, Wäschespinfel, Pumpe, Saugroboter, Sonnenschirme, Grill, Rasenmäher, Gartengeräte, Hauswasserwerk, Backofen, teilweise Möbel, Geschirr ect. natürlich genutzt, weil es kein Schrott ist. Die Aussage Schrott ist dem geschuldet, weil die Partnerin an der Borderlinepersönlichkeitsstörung erkrankt ist und dementsprechend durch die Decke geht. So ist er jetzt der "materialistisch eingestellte Ar***" obwohl er jahrelang 2/3 alleine gezahlt hatte und sie mit 2 Personen nur 1/3, wovon sie sich ein kleines Vermögen aufbauen konnte, weil eben doch deutlich mehr als 500 EUR / Monat möglich gewesen wären.

Dieser Vertrag ist nun von Dezember 2021 und die Dame schuldet immer noch die 2. Zahlung. Macht es Sinn, das Mahngericht einzuschalten und die Forderung dann über das gerichtliche Mahnwesen einzufordern?
Letztendlich wird sie dem vermutlich widersprechen, so dass das alles vor Gericht landet und er dann unter anderem anhand der Kontoauszüge und auch einiger verbliebener Rechnungen durchaus darlegen kann, dass die Forderung berechtigt ist.

Wie ist eure Meinung dazu?
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8350
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Gütertrennung / Abstandszahlung nach Beziehungsende

Beitrag von ExDevil67 »

Wer ist überhaupt Mieter der ehemals gemeinsamen Wohnung? Natürlich können die beiden sich intern einigen das einer dem anderen die Kaution erstattet. Aber das ist nur intern, gegenüber dem Vermieter hätte das keine Wirkung. Und ausziehen befreit einen auch gegenüber dem Vermieter nicht von den eigenen Pflichten als Mieter.
Sascha_1975
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 253
Registriert: 30.10.05, 08:10
Wohnort: Ruhrgebiet
Kontaktdaten:

Re: Gütertrennung / Abstandszahlung nach Beziehungsende

Beitrag von Sascha_1975 »

Ähm, beide waren Mieter. D.h. die hinterlegte Kaution steht jetzt der Frau zu, da sie die Kaution an ihn gezahlt hat.

Mir geht es nur darum, ob man auch das Mahngericht bei so einer privaten Sache einschalten kann, also wenn man verbindlich einen Vertrag aufsetzt, der eine mit Auszug und anteiliger Mietzahlung pro Tag bis zum Auszug den Vertrag erfüllt und die andere, den Vertrag mit der ersten Teilzahlung auch irgendwie nochmal zusätzlich bekräftigt. Unterschrieben haben beide diesen Einigungsvertrag zur einmaligen Zahlung von X in 2 Raten.
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4506
Registriert: 14.09.04, 08:10

Re: Gütertrennung / Abstandszahlung nach Beziehungsende

Beitrag von Old Piper »

Sascha_1975 hat geschrieben: 15.07.22, 10:59Das Vermögen der Partnerin stieg laut Kontoauszügen in den Jahren auf mehrere Tausend EUR an, während er keine Rücklagen bilden konnte.
Willkommen in der Welt der Trennungsväter.
Spielt für diesen fiktiven Fall überhaupt keine Rolle. Man hat sich während der Beziehung auf diese Aufteilung geeinigt und sie offenbar auch gelebt. Was für Konsequenzen das hat, interessiert hinterher bei einer Auseinandersetzung niemanden.
Sascha_1975 hat geschrieben: 15.07.22, 10:59... die Partnerin an der Borderlinepersönlichkeitsstörung erkrankt ist und dementsprechend durch die Decke geht.
Das hat wer diagnostiziert? Auch wenn es jemand anderes als Dr. Google war, ist das völlig irrelevant.
Sascha_1975 hat geschrieben: 15.07.22, 12:26Mir geht es nur darum, ob man auch das Mahngericht bei so einer privaten Sache einschalten kann,
Natürlich kann man. Man zahlt eine Gebühr und das Gericht erlässt einen Mahnbescheid - ganz einfach. In diesem ersten Schritt prüft das Gericht nicht nach, ob die Forderung berechtigt ist.
Ob es sinnvoll ist und wie in einem ggf. anschließenden Streitverfahren die Erfolgsaussichten aussehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab - z.B. ob die Dame wirksam in Verzug gesetzt wurde.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Sascha_1975
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 253
Registriert: 30.10.05, 08:10
Wohnort: Ruhrgebiet
Kontaktdaten:

Re: Gütertrennung / Abstandszahlung nach Beziehungsende

Beitrag von Sascha_1975 »

Herzlichen Dank soweit.

Dass die Erkrankung ect. keine Rolle spielt ist klar. Diese hat ein Arzt diagnostiziert, was auch beiden klar war.
Auch, dass der Partner gelitten hat, wenn er Monat für Monat mehr bezahlt hat ist das nunmal so.

Nun geht es aber um die harten Fakten, nämlich das, was er selbst angeschafft hatte.

Der Partner (nicht Vater, nicht verheiratet, sondern nur der Lebensgefährte) hat prinzipiell alle Anschaffungen getätigt: Pool, Gewächshaus, Terrasse, Markise, Fahnenmast, Rasenmäher, Hauswasserwerk, Tisch- / Sitzgruppen, Sonnenschirme, Soundanlage für den Garten, Halloweendeko für den Garten, Wasserschläuche, Werkzeuge wie Kappsägen ect., Gefrierschrank, Waschmaschine, Geschirr, und jede Menge anderes Zeug.
Also ich will damit sagen, dass er in den Jahren alles selbst gekauft hat. Natürlich "für die Familie".

Er sollte nun ausziehen, weil sie ihm die Hölle heiss gemacht hat (wegen genannter Erkrankung) und mit Anwälten, als auch mit "Schlägern" gedroht hat, und hat dementsprechend schriftlich die Vereinbarung mit ihr aufgesetzt, dass sie den vereinbarten Betrag zahlen soll. Damit würde alles oben aufgeführte in Ihr Eigentum übergehen.
Und der Zahlung kommt sie nun nicht mehr nach, nutzt aber dennoch einfach alles weiter, was den Expartner natürlich ärgert.
Zudem wurde ihm immer wieder so ein klein bisschen in Ausblick gestellt, dass sie an einem Fortführen der Beziehung interessiert wäre, hält ihn aber aus meiner Sicht nur hin und bei Laune.

Hat mein Bekannter nun das Recht auf Herausgabe aller von ihm gekauften Artikel? Darüber gibt es ja nun Rechnungen, die auch ganz klar auf seinen Namen lauten. Wie gesagt, es war nur eine Beziehung, keine Ehe, kein gemeinsames Kind.
Bzw. hat er das Recht des Einforderns der Restsumme? Eine Hälfte hat sie ihm ja gezahlt.

Muss er wirklich trotz etlicher Telefonate noch sowas wie eine schriftliche Fristsetzung durchführen? Oder ist man nicht irgendwann mal automatisch in Verzug, wenn diese Vereinbarung aus Dezember 2021 ist? Wir haben nun ja fast August. Die erste Teilzahlung erfolgte im Februar.

Nachdem ich jetzt nochmal mit ihm gesprochen habe, verzichtet er dankend auf das Geld, würde ihr aber alles wegnehmen, was er jemals selbst gekauft hat. Könnte er also von dem eigenen Vertrag zurücktreten und die Herausgabe fordern?

Ich möchte hier natürlich keine Rechtsberatung, aber wäre dankbar für eine erste Einschätzung der Optionen.
Sascha_1975
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 253
Registriert: 30.10.05, 08:10
Wohnort: Ruhrgebiet
Kontaktdaten:

Re: Gütertrennung / Abstandszahlung nach Beziehungsende

Beitrag von Sascha_1975 »

Herzlichen Dank soweit.

Dass die Erkrankung ect. keine Rolle spielt ist klar. Diese hat ein Arzt diagnostiziert, was auch beiden klar war.
Auch, dass der Partner gelitten hat, wenn er Monat für Monat mehr bezahlt hat ist das nunmal so.

Nun geht es aber um die harten Fakten, nämlich das, was er selbst angeschafft hatte.

Der Partner (nicht Vater, nicht verheiratet, sondern nur der Lebensgefährte) hat prinzipiell alle Anschaffungen getätigt: Pool, Gewächshaus, Terrasse, Markise, Fahnenmast, Rasenmäher, Hauswasserwerk, Tisch- / Sitzgruppen, Sonnenschirme, Soundanlage für den Garten, Halloweendeko für den Garten, Wasserschläuche, Werkzeuge wie Kappsägen ect., Gefrierschrank, Waschmaschine, Geschirr, und jede Menge anderes Zeug.
Also ich will damit sagen, dass er in den Jahren alles selbst gekauft hat. Natürlich "für die Familie".

Er sollte nun ausziehen, weil sie ihm die Hölle heiss gemacht hat (wegen genannter Erkrankung) und mit Anwälten, als auch mit "Schlägern" gedroht hat, und hat dementsprechend schriftlich die Vereinbarung mit ihr aufgesetzt, dass sie den vereinbarten Betrag zahlen soll. Damit würde alles oben aufgeführte in Ihr Eigentum übergehen.
Und der Zahlung kommt sie nun nicht mehr nach, nutzt aber dennoch einfach alles weiter, was den Expartner natürlich ärgert.
Zudem wurde ihm immer wieder so ein klein bisschen in Ausblick gestellt, dass sie an einem Fortführen der Beziehung interessiert wäre, hält ihn aber aus meiner Sicht nur hin und bei Laune.

Hat mein Bekannter nun das Recht auf Herausgabe aller von ihm gekauften Artikel? Darüber gibt es ja nun Rechnungen, die auch ganz klar auf seinen Namen lauten. Wie gesagt, es war nur eine Beziehung, keine Ehe, kein gemeinsames Kind.
Bzw. hat er das Recht des Einforderns der Restsumme? Eine Hälfte hat sie ihm ja gezahlt.

Muss er wirklich trotz etlicher Telefonate noch sowas wie eine schriftliche Fristsetzung durchführen? Oder ist man nicht irgendwann mal automatisch in Verzug, wenn diese Vereinbarung aus Dezember 2021 ist? Wir haben nun ja fast August. Die erste Teilzahlung erfolgte im Februar.

Nachdem ich jetzt nochmal mit ihm gesprochen habe, verzichtet er dankend auf das Geld, würde ihr aber alles wegnehmen, was er jemals selbst gekauft hat. Könnte er also von dem eigenen Vertrag zurücktreten und die Herausgabe fordern?

Ich möchte hier natürlich keine Rechtsberatung, aber wäre dankbar für eine erste Einschätzung der Optionen.
Sascha_1975
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 253
Registriert: 30.10.05, 08:10
Wohnort: Ruhrgebiet
Kontaktdaten:

Re: Gütertrennung / Abstandszahlung nach Beziehungsende

Beitrag von Sascha_1975 »

Herzlichen Dank soweit.

Dass die Erkrankung ect. keine Rolle spielt ist klar. Diese hat ein Arzt diagnostiziert, was auch beiden klar war.
Auch, dass der Partner gelitten hat, wenn er Monat für Monat mehr bezahlt hat ist das nunmal so.

Nun geht es aber um die harten Fakten, nämlich das, was er selbst angeschafft hatte.

Der Partner (nicht Vater, nicht verheiratet, sondern nur der Lebensgefährte) hat prinzipiell alle Anschaffungen getätigt: Pool, Gewächshaus, Terrasse, Markise, Fahnenmast, Rasenmäher, Hauswasserwerk, Tisch- / Sitzgruppen, Sonnenschirme, Soundanlage für den Garten, Halloweendeko für den Garten, Wasserschläuche, Werkzeuge wie Kappsägen ect., Gefrierschrank, Waschmaschine, Geschirr, und jede Menge anderes Zeug.
Also ich will damit sagen, dass er in den Jahren alles selbst gekauft hat. Natürlich "für die Familie".

Er sollte nun ausziehen, weil sie ihm die Hölle heiss gemacht hat (wegen genannter Erkrankung) und mit Anwälten, als auch mit "Schlägern" gedroht hat, und hat dementsprechend schriftlich die Vereinbarung mit ihr aufgesetzt, dass sie den vereinbarten Betrag zahlen soll. Damit würde alles oben aufgeführte in Ihr Eigentum übergehen.
Und der Zahlung kommt sie nun nicht mehr nach, nutzt aber dennoch einfach alles weiter, was den Expartner natürlich ärgert.
Zudem wurde ihm immer wieder so ein klein bisschen in Ausblick gestellt, dass sie an einem Fortführen der Beziehung interessiert wäre, hält ihn aber aus meiner Sicht nur hin und bei Laune.

Hat mein Bekannter nun das Recht auf Herausgabe aller von ihm gekauften Artikel? Darüber gibt es ja nun Rechnungen, die auch ganz klar auf seinen Namen lauten. Wie gesagt, es war nur eine Beziehung, keine Ehe, kein gemeinsames Kind.
Bzw. hat er das Recht des Einforderns der Restsumme? Eine Hälfte hat sie ihm ja gezahlt.

Muss er wirklich trotz etlicher Telefonate noch sowas wie eine schriftliche Fristsetzung durchführen? Oder ist man nicht irgendwann mal automatisch in Verzug, wenn diese Vereinbarung aus Dezember 2021 ist? Wir haben nun ja fast August. Die erste Teilzahlung erfolgte im Februar.

Nachdem ich jetzt nochmal mit ihm gesprochen habe, verzichtet er dankend auf das Geld, würde ihr aber alles wegnehmen, was er jemals selbst gekauft hat. Könnte er also von dem eigenen Vertrag zurücktreten und die Herausgabe fordern?

Ich möchte hier natürlich keine Rechtsberatung, aber wäre dankbar für eine erste Einschätzung der Optionen.
Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4227
Registriert: 13.09.04, 21:01

Re: Gütertrennung / Abstandszahlung nach Beziehungsende

Beitrag von Spezi »

8Quote]Er setzt ein Schreiben für sie auf in der sie erklärt, dass sie einmalig eine Summe X bezahlt, die sie in 2 Raten zahlen kann. In den 2 Raten ist die Kautionsrückzahlung erhalten, als auch der Preis für die im Haus und Garten eingebrachten und teils fest montierten Anschaffungen, bzw. der vielen Renovierungen.
Im Gegenzug verpflichtet er sich, bis zu einem bestimmten Tag aus zu ziehen und bis zum Tage des Auszug einen anteilig Miete in Höhe von X pro Tag zu zahlen. [/Quote]
Und dieses Schreiben hat sie auch durch die Unterschrift anerkannt ?
Dann kommt es auf den Inhalt an und ob alles rechtliche zulässig ist. Wenn ja, kann und muß die 2. Rate gerichtlich geltend gemacht werden.
Bei € geht dies mit Mahnbescheid. Ab 5000 € ist ein Landgericht mit Anwaltszwang nötig.
Gruß Spezi
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4506
Registriert: 14.09.04, 08:10

Re: Gütertrennung / Abstandszahlung nach Beziehungsende

Beitrag von Old Piper »

Spezi hat geschrieben: 18.07.22, 20:04Und dieses Schreiben hat sie auch durch die Unterschrift anerkannt ?
Warum sollte das nötig sein? Ihre Unterschrift steht ja schon auf dem Vertrag, in dem offenbar keine Bestimmungen zum Zeitpunkt der Zahlungen enthalten waren. Man fordert nun halt unter Fristsetzung zur Erfüllung des Vertrages auf.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen