Ehescheidung Ukrainische Ehe

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Mark Herzog
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Ehescheidung Ukrainische Ehe

Beitrag von Mark Herzog »

Zwei ukrainische Staatsbürger haben in der Ukraine geheiratet. Einer - die Ehefrau - lebt inzwischen mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung, erteilt für 2 Jahre, mit Kind in Deutschland, der andere in Tschechien. Die Ehe ist gescheitert und in wenigen Monaten ist das Trennungsjahr erfüllt.

Kann die Ehe von einem deutschen Gericht geschieden werden?
Kann insbesondere mit Blick auf den Kindesunterhalt der Ehegatte und Vater in Tschechien nach deutschem Recht in Anspruch genommen werden?
Hertha1892
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Re: Ehescheidung Ukrainische Ehe

Beitrag von Hertha1892 »

Ja, § 98 Abs. 1 Nr. 4 FamFG regelt, dass die Ehe an einem deutschen Gericht geschieden werden kann, es sei denn, die Ukraine würde ein Scheidungsurteil aus D nicht anerkennen.

Unterhalt für ein Kind berechnet sich nach den Vorschriften des Landes, in dem es lebt.

Grüße Hertha1892
lottchen
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Re: Ehescheidung Ukrainische Ehe

Beitrag von lottchen »

Bleibt nur die Frage ob eine Scheidung in D nicht die kostenintensivste mögliche Variante ist.
Mark Herzog
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Re: Ehescheidung Ukrainische Ehe

Beitrag von Mark Herzog »

lottchen hat geschrieben: 21.07.22, 12:02 Bleibt nur die Frage ob eine Scheidung in D nicht die kostenintensivste mögliche Variante ist.
Bezieht man die Option ein, dass die zur Scheidung in der Ukraine erforderliche Reise ggf. mit dem Leben zu bezahlen sind wird, darf sie in Deutschland sicher einiges kosten, zumal für Flüchtlinge sicher auch Verfahrenskostenhilfen zur Verfügung stehen.
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