Urlauberin T bucht über ein Portal eine Reise, muss diese aus Krankheitsgründen jedoch stornieren. Stornokosten lt. AGB 60 %. So weit, so schlecht.
Da die Reise voll bezahlt war, müsste sie jetzt nach Adam Riese 40 % zurückerstattet bekommen. Nein, sagt das Buchungsportal. Die gibt es nicht. Dazu müsste T dem Veranstalter die besagten 60 % noch einmal bezahlen, dann würde sie vom Buchungsportal einen Gutschein über den gesamten ursprünglichen Betrag erhalten.
Wäre das zulässig? Und: Wäre das, selbst wenn in den AGB aufgelistet, nicht eine überraschende Klausel, die den Kunden unverhältnismäßig benachteiligt?
Storno mit besonderen Bedingungen.
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