A hält eine Katze als Freigänger.
B ist Spaziergänger (ein echter; kein Pegida-Jünger

Frage 1: Kann der A dem B den Kontakt mit der Katze wirksam untersagen? Immerhin wird sie ja rechtlich behandelt wie Eigentum des A.
Das ganze weitergesponnen, nehmen wir jetzt noch C, der ein Nachbar des A ist. Die Katze des A besucht auf Ihren Streifzügen die Wohnung des C, um dort Streicheleinheiten, zusätzliches Futter, sowie ein Schlafplätzchen zu ergattern.
Frage 2: Kann der A dem C wirksam untersagen, die Katze in seine Wohnung zu lassen?