ich diskutiere mit einem Kollegen über die aktuelle Rechtslage zu folgender, fiktiver Situation:
Eine Website bietet kostenpflichtige Mitgliedschaften für einen geschlossenen Bereich als Abonnement an. Das Abo verlängert sich bisher immer um die gebuchte Laufzeit, also 1, 3, 6 oder 12 Monate. Die Preisstruktur ist vereinfacht in diesem Beispiel:
1 Monat → 25 €
3 Monate → 39 €
6 Monate → 69 €
12 Monate → 99 €
Nach der Gesetzesänderung für verbraucherfreundliche Verträge dieses Jahr ist nach der ersten Laufzeit eine monatliche Kündigungsfrist einzuräumen, unabhängig von der Laufzeit. Es gibt also faktisch kein Abo mehr, dass beispielsweise für 6 Monate gebucht wird, und sich anschließend um weitere 6 Monate verlängert.
Meine Frage zur Gesetzeslage lautet:
Wie ist hier die Rechtslage ihrer Meinung nach?Wäre es zulässig, den Monatstarif (25€) als Standard-Tarif zu deklarieren und die Tarife für 3, 6 oder 12 Monate als "Spartarife" ohne automatische Verlängerung anzubieten, die nach Ende der Laufzeit automatisch wieder auf den Tarif "1 Monat = 25 €" zurückgestuft werden? Oder ist dies nicht möglich, weil beispielsweise sich nur die Kündigungsfrist ändern darf, nicht jedoch der Preis erhöht werden darf?
Freue mich auf Meinungen