Die offizielle Auskunft der Stadt X (Sozialamt,- noch nicht Ausländeramt) lautet: Es werden keine weiteren Flüchtlinge (auch aus der Ukraine) mehr aufgenommen. Vermutlich bezieht sich die Auskunft auf die Auslastung der Flüchtlingslager.
Wie verbindlich ist das, wenn schon VOR Ankunft des betreffenden Flüchtlings in Deutschland eine PRIVATE UNTERKUNFT gefunden ist? Es könnte also unmittelbar nach Ankunft eine Anmeldung beim EMA erfolgen und darauf folgend der Antrag auf Aufenthaltstitel.
Wo kann ich die Regelungen nachlesen?
Ukraine Flüchtlinge: Wie/wo geregelt?
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 923
- Registriert: 10.01.05, 09:33
- Wohnort: Düsseldorf
-
- Letzte Themen