Lieschen Müller ist Kundin bei einer Bank in ihrer Stadt. Die Bank teilt Lieschen Müller mit, dass sie ihr eine Email und ein Einschreiben mit wichtigen Informationen geschickt habe. Bei Lieschen Müller ist jedoch beides nicht angekommen. Sie fragt deshalb die Bank, wann die Email verschickt wurde sowie nach dem Beleg des Einschreibens. Die Bank verweigert beides.
Ich meine gelesen zu haben, dass die Bank eine gesetzliche Nachweispflicht für ihre Kommunikation mit ihren Kunden hat und der Kunde ein entsprechendes Recht auf Herausgabe. Nur leider kann ich diesen Beitrag nicht mehr finden und einen anderen erstaunlicherweise auch nicht. Gibt es eine Anspruchsgrundlage?
Nachweispflicht für Briefe, Emails, etc. einer Bank?
Moderator: FDR-Team
Re: Nachweispflicht für Briefe, Emails, etc. einer Bank?
falls es eine gesetzliche Nachweispflicht gibt, steht sie im Gesetz, ansonsten vielleicht in den AGB
Aus Steinen, die man Dir in den Weg legt, kannst Du was Schönes bauen.
Re: Nachweispflicht für Briefe, Emails, etc. einer Bank?
Üblicher Weise muss man Versandnachweise (und ggf. auch zum Zugang) erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vorlegen. Gibt es da für Banken abweichende Regelungen?
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