a) warum immer gleich klagen? kann man nicht erst mal ein Gespräch mit den verantwortlichen Leuten suchen?Person X kann gegen die Gemeinde klagen. Denkbar ist auch die Beantragung einer einstweiligen Verfügung, dann muss die Tafel sofort entfernt werden.
b) die Tafel müsste nur entfernt werden, wenn dem Antrag auf einstw. Verfg. stattgegeben würde.
das ist aber arg weit hergeholtDas Recht auf Eigentum, Artikel 14 GG, genauer ausgeführt in § 903 BGB