Hallo,
eine Verständnisfrage zu einer Überweisung aus den USA nach Deutschland:
Die in den USA beauftragte Anwaltskanzlei benötigt um die Auszahlung anzustoßen folgende Informationen:
1.The recipient's name and, address (as it appears on your account)
2. Bank’s SWIFT BIC
3. Bank account number
4. International Payments System Routing Code
Die Positionen 1 bis 3 sind eindeutig. Aber was versteht man unter der Position 4? Zwei befragte Banken konnten damit nichts anfangen. Meiner Meinung nach kann es sich doch wohl nur um die Bankleitzahl der Bank in Deutschland handeln.
Kann das jemand bestätigen oder ist darunter doch etwas anderes zu verstehen?
Gruß
Wilhelm
Äquivalent zu amerikanischer Bezeichnung
Moderator: FDR-Team
Re: Äquivalent zu amerikanischer Bezeichnung
Routing-Nummern sind - in den USA - tatsächlich so etwas wie das Pendant der Bankleitzahl. In Europa waren diese unter IPI noch vorgesehen; dies ist aber spätestens seit Ende der Übergangsperiode nach SEPA-Einführung schlicht hinfällig, also seit 2016.
Zur Überweisung aus den USA in den SEPA-Raum wird (in den meisten Fällen, so auch in DE) streng genommen nichts weiter als die IBAN benötigt, da bei der Umsetzung der IBAN in Deutschland - anders als in wenigen anderen teilnehmenden Ländern - entschieden wurde, Routing-Informationen eindeutig zu verschlüsseln. Nichtsdestotrotz tun sich viele nicht-SEPA-Teilnehmer damit schwer, dieses Konzept anzuwenden und erwarten, so auch bei Dir hier, die Angabe des BIC.
Meine Empfehlung wäre, Punkte 1-3 zu beantworten (davon Punkt 3 ausdrücklich mit der IBAN, nicht mit der Kontonummer bei der lokalen Bank), und zu Punkt 4 explizit darauf hinzuweisen, dass es so etwas in SEPA schlicht nicht gibt und nicht benötigt wird.
Zur Überweisung aus den USA in den SEPA-Raum wird (in den meisten Fällen, so auch in DE) streng genommen nichts weiter als die IBAN benötigt, da bei der Umsetzung der IBAN in Deutschland - anders als in wenigen anderen teilnehmenden Ländern - entschieden wurde, Routing-Informationen eindeutig zu verschlüsseln. Nichtsdestotrotz tun sich viele nicht-SEPA-Teilnehmer damit schwer, dieses Konzept anzuwenden und erwarten, so auch bei Dir hier, die Angabe des BIC.
Meine Empfehlung wäre, Punkte 1-3 zu beantworten (davon Punkt 3 ausdrücklich mit der IBAN, nicht mit der Kontonummer bei der lokalen Bank), und zu Punkt 4 explizit darauf hinzuweisen, dass es so etwas in SEPA schlicht nicht gibt und nicht benötigt wird.
Re: Äquivalent zu amerikanischer Bezeichnung
@hespo
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Ich werde genau so, wie von dir vorgeschlagen, vorgehen.
Gruß
Wilhelm
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Ich werde genau so, wie von dir vorgeschlagen, vorgehen.
Gruß
Wilhelm
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