Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Zuordnung von Künstlergagen in den richtigen Steuerbereich.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit dem Zweck "Förderung von Kunst und Kultur"
Somit sind Veranstaltungen wie Konzerte oder Theater bei uns als Zweckbetrieb zu sehen.
Somit dürfen wir die Eintrittsgelder dem Zweckbetrieb zuordnen im Gegensatz zum Getränkeverkauf (Wirtschaftsbetrieb)
Soweit ist alles klar.
Wie sieht es jetzt aber mit den Kosten der Veranstaltung aus? Was zählt dazu? Künstlergagen, Gema, KSK, Genehmigungen etc.
Ich finde nur Informationen für Sportvereine oder andere Vereine bei denen Veranstaltungen nicht unbedingt zum Zweckbetrieb gehören.
Weiß hier zu diesem Thema jemand Bescheid und kann uns sagen wo wir das nachlesen können?
Herzlichen Dank für eure Mühe,
Benny
Künstlergage Zweckbetrieb?
Moderator: FDR-Team
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Re: Künstlergage Zweckbetrieb?
In so einem Fall dürften die Kosten für eine Beratung beim Steuerberater gut angelegtes Geld sein.
Ich habe da mal was gelesen halte ich in Steuerfragen für keine gute Idee. Wenn man selber was lesen will empfehle ich §69 AO.
Ich habe da mal was gelesen halte ich in Steuerfragen für keine gute Idee. Wenn man selber was lesen will empfehle ich §69 AO.
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Re: Künstlergage Zweckbetrieb?
Mir geht es natürlich nicht um eine Rechtsbindende Beratung.
Mich interessiert lediglich ob hier Vertreter anderer Kulturvereine anwesend sind und wie diese das handhaben.
Ich finde nicht das hier jedesmal für teures Geld ein Steuerberater beauftragt werden muss. Auch dieses Geld muss erstmal wieder eingespielt werden.
Natürlich werden wir auch die Möglichkeit nutzen unser zuständiges Finanzamt direkt zu befragen.
Danke für eure Mühe,
Benny
Mich interessiert lediglich ob hier Vertreter anderer Kulturvereine anwesend sind und wie diese das handhaben.
Ich finde nicht das hier jedesmal für teures Geld ein Steuerberater beauftragt werden muss. Auch dieses Geld muss erstmal wieder eingespielt werden.
Natürlich werden wir auch die Möglichkeit nutzen unser zuständiges Finanzamt direkt zu befragen.
Danke für eure Mühe,
Benny
Re: Künstlergage Zweckbetrieb?
Was dem Zweckbetrieb zugeordnet werden kann, ist auch dem Zweckbetrieb zuzuordnen, also sämtliche direkt zuordenbare Kosten der Veranstaltung.
Alles, was durch die Veranstaltung veranlasst ist.Wie sieht es jetzt aber mit den Kosten der Veranstaltung aus? Was zählt dazu? Künstlergagen, Gema, KSK, Genehmigungen etc.
Re: Künstlergage Zweckbetrieb?
Moderationsbeitrag
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
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