Rechtsberatung bei Beispielrechnung mit vollen Geldbeträgen

allg. Fragen zur Benutzung, Meldung von Störungen, Fehlern o. Regelverstößen

Moderator: FDR-Team

papamoll
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Rechtsberatung bei Beispielrechnung mit vollen Geldbeträgen

Beitrag von papamoll »

Kann man im Forum fragen stellen und mithilfe von Beispielrechnungen verdeutlichen, ohne die Forenregeln zu verletzen? Hm, wie soll ich verdeutlichen, was ich meine? Also bspw. dass man nicht schreibt, meine Immobilie ist 325.120 € wert und nun entstand ein Schaden von 15.735,25 € (was im Bsp. hier die realen Werte wären) sondern an der Immobilie im Wert von 300.000 € ist ein Schaden von 15.000 € entstanden. Also ganz offenbar keine realen Geldbeträge verwendet werden, sondern auf volle 100, 1.000, 10.000 oder 100.000 € gerundete Beträge benutzt werden. Immobiliengutachten gehen seltenst auf volle 10.000 € auf und Schadensreparaturen sind in der Realität auch zu 99,x% "krumme" Beträge. Ich denke, wenn man Beträge in vollen 100/1000/10000/etc. benennt, sollte das dann auch keine indivduelle Beratung sein, oder?
hawethie
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Re: Rechtsberatung bei Beispielrechnung mit vollen Geldbeträgen

Beitrag von hawethie »

Moderationsbeitrag
grds. sehe ich da kein Problem, solange erkennbar ist, dass es sich nur um Beispiele handelt
ktown
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Re: Rechtsberatung bei Beispielrechnung mit vollen Geldbeträgen

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
Problematisch wird es wenn weitere Aspekte, die den Sachverhalt, trotz der Angabe es wäre ein Beispiel, individuell machen um dann am Ende die "Fachkräfte" direkt anzusprechen.
papamoll
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Re: Rechtsberatung bei Beispielrechnung mit vollen Geldbeträgen

Beitrag von papamoll »

Mal als Bspw. genannt: viewtopic.php?f=30&t=290829

Das zählt noch nicht als individuelle Beratung, wenn man das konkrete Alter der Person benennt, mit der man ein Problem hat? Und dann selber konkretisiert, wie:

#####
Einen direkten Nachweis nicht. Die Mieterin hat gesagt, sie lässt eine Freundin kostenfrei darin wohnen, wenn sie in Urlaub ist (sie ist aber im Grunde immer in Urlaub da nie in der Wohnung, teilweise für Wochen nicht). Untervermietung im klassischen Sinne ist im Vertrag ausgeschlossen.
Die Tochter der Mietern ist bereits wegen des Wagens aufgefordert worden, da die Mutter (Mieterin) nie vor Ort ist. Die Mieterin selbst ist schriftlich aufgefordert worden, aber es ist nichts passiert. Der Stellplatz ist nicht angemietet. Es handelt sich um private Stellplätze für Bewohner/Besucher, die aber nicht gesondert angemietet werden können. Hierfür gibt es eine Tiefgarage.
#####

Das mit den "Fachkräften" ansprechen ist dann also das Problem, wenn man bspw. schreibt: "Gibt es hier im Forum Fachkräfte, die sich mit dieser Thematik auskennen?"
ktown
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Re: Rechtsberatung bei Beispielrechnung mit vollen Geldbeträgen

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
Der Threaderöffner hat aber die vom Forumsbetreiber eingerichtete Endfrage gestellt.

Wie Ihnen nun mehrfach mitgeteilt wurde sollten Sie die Forenregeln lesen und verstehen.
jaeckel
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Re: Rechtsberatung bei Beispielrechnung mit vollen Geldbeträgen

Beitrag von jaeckel »

Aus dem Zusammnhang wird m.E. klar, dass es hier nicht um eine generelle Rechtsfrage sondern um Rechtsrat in einem konkreten Fall geht. Also bitte Fragen etwas vom konkreten Fall abstrahieren, damit es regelkonform wird. Danke.
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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Re: Rechtsberatung bei Beispielrechnung mit vollen Geldbeträgen

Beitrag von Dummerchen »

jaeckel hat geschrieben: 05.08.22, 11:04 Aus dem Zusammnhang wird m.E. klar, dass es hier nicht um eine generelle Rechtsfrage sondern um Rechtsrat in einem konkreten Fall geht. Also bitte Fragen etwas vom konkreten Fall abstrahieren, damit es regelkonform wird. Danke.
Hallo Dr Jäckel,
ich hänge mich hier einmal dran. Vorhin wollte ich eine Frage beantworten, die sich offensichtlich um einen konkreten Fall dreht, zu der ich aber trotzdem allgemeines, nämlich einen Hinweis auf Gesetze, beiträgen hätte können.

Hätte können ... Konjunktiv, weil der Beitrag innerhalb kurzer Zeit gesperrt wurde, wie schon diverse andere in den letzen Tagen. Einer der Mods ist derzeit derartig trigger happy, dass das Forum bald wohl tot sein wird: kaum hat jemand das nicht verbotene "Ich" geschrieben, schon sperrt ktown.
Vielleicht haben Sie Gelegenheit mit Ihrem Mod einmal ante portas zu reden, um einen etwas entspannteren Umgang mit der Sperrfunktion zu erreichen, der denjenigen, die allgemeine Antworten auch in konkreten Fällen formulieren können, das FDR nicht vollends verleidet. Moderation geht schliesslich auch, indem Beiträge, die gegen die Regeln verstossen, editiert oder entfernt werden. Da muss nicht bereits nach der Frage und der ersten Antwort der Sperrhammer ausgepackt werden, glaube ich zumindest.

Schönes Wochenende an alle
Dummerchen
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Niemand2000
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Re: Rechtsberatung bei Beispielrechnung mit vollen Geldbeträgen

Beitrag von Niemand2000 »

ktown hat geschrieben: 05.08.22, 10:02Der Threaderöffner hat aber die vom Forumsbetreiber eingerichtete Endfrage gestellt.
Wo finde ich denn bei viewtopic.php?t=290787 diese "Endfrage"?
H2SO4 hat geschrieben: 27.07.22, 21:14 Hallo folgende Situation,

wir wohnen als Wohnungseigentümer in einem 6 Parteien Haus im Erdgeschoss mit Gartennutzung. Früher hatten wir den Außenwasseranschluss zu Giesen genutzt. Der Wasseranschluss ist auf unserem Sondernutzungsbereich. Die Kosten dafür hatten wir von Anfang an übernommen.

Leider ist es 2 mal passiert das über längere Zeit das Wasser einfach geflossen ist und dadurch Wasser in den Keller geflossen.
Anschließend hatte ich mehrere Sicherrungen eingebaut, das dies nicht mehr passieren kann.

Dennoch hatten die anderen entschlossen den Außenwasseranschluss still zu legen. Dadurch müssen wir nun den Schlauch durch die Wohnung zur Dusche führen.

Die Frage ist nun, ob dies rechtsmäßig war oder ob man quasie ein Recht auf die Nutzung eines bestehenden Wasseranschlusses hat. Ich würde natürlich sehr gerne wieder den Anschluss nutzen.
ktown
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Re: Rechtsberatung bei Beispielrechnung mit vollen Geldbeträgen

Beitrag von ktown »

@Dummerchen: Jedem TE wird der eigene Beitrag zu Korrektur zur Verfügung gestellt. Wir haben aber keinen Einfluss darauf, ob der TE den Beitrag nochmals korrekt einstellt. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es nicht vielleicht daran liegt, das es letztlich doch um ein Rechtsberatungsbegehren handelte und dem TE der Wille des Forums bzw. Des Betreibers vollkommen egal ist.
@Niemand2000: Ist es nicht menschlich Fehler zu machen? :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Niemand2000
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Re: Rechtsberatung bei Beispielrechnung mit vollen Geldbeträgen

Beitrag von Niemand2000 »

ktown hat geschrieben: 13.08.22, 13:47@Niemand2000: Ist es nicht menschlich Fehler zu machen? :wink:
sicher, vor allem weil ich den Beitrag bereits Ende Juli gemeldet habe :wink:
Niemand2000 hat geschrieben: 28.07.22, 13:51Bei viewtopic.php?t=290787 wird Rechtsberatung im konkreten Einzelfall gewünscht.
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