Einfache Erklärung: Evariste freut sich, das es keine Rechtsberatung ist und es deshalb hier weitergehen kann.Was soll dann der Smilie hinter Nö. ??
Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?
Moderator: FDR-Team
Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?
Moderationsbeitrag
Anleitungen zur Begehung einer OWi und/oder Straftat ist nicht gerade das , was hier erwartet wird.Praktischer (wenn auch nicht rechtlich sauberer Vorschlag): Wenn die Handbremse nicht angezogen ...
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?
Ist mir schon klar. Das ist allerdings ein Vorschlag, den mir die Polizei schon mal selber "hintenrum" gemacht hat (da ging es um Fahrräder).
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?
Ganz herzlichen Dank an dieser Stelle für die fundierten und tollen Ratschläge.
Wir sind nun im Kontakt mit der Hausverwaltung und anderen Mietern, um die nächsten Schritte abzuwägen.
Danke vor allem für die wertvollen Informationen bzgl des JC/Mietzahlungen. Wirklich ein tolles Forum mit engagierten, schlauen Menschen. Top!
Wir sind nun im Kontakt mit der Hausverwaltung und anderen Mietern, um die nächsten Schritte abzuwägen.
Danke vor allem für die wertvollen Informationen bzgl des JC/Mietzahlungen. Wirklich ein tolles Forum mit engagierten, schlauen Menschen. Top!
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 5840
- Registriert: 01.06.07, 18:45
- Wohnort: Wehringen
Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?
Hallo,
die HV und die anderen Mieter sind hier genau die richtigen Ansprechpartner
die HV und die anderen Mieter sind hier genau die richtigen Ansprechpartner

Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?
So ganz verstehe ich das Problem des Vermieters nicht. Der Schrottwagen mag ein Ärgernis sein weil er einen Parkplatz blockiert, aber durch eine Kündigung verschwindet der auch nicht automatisch. Und wenn die Mieterin nicht da ist ist es doch prima für den Vermieter, dann kann sie doch auch keinen Ärger, keinen Schmutz, keinen Lärm machen, nichts abnutzen etc. Macht die "Freundin" Ärger, die da mehr oder weniger stattdessen wohnt? Wenn nein, warum will man als Vermieter unbedingt dagegen vorgehen?
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?
lottchen, die Idee mit dem PKW auf die Gass schieben, die war mir auch schon gekommen. Nur, warum soll der Steuerzahler mit so etwas dann belastet werden? Ihr habt der Frau die Wohnung vermietet, nicht der Steuerzahler.
FM, auch wenn das JC direkt die Miete an den Vermieter überweist, ist der Vermieter dennoch nicht Vertragspartner des JC. Er kann auch gar nicht überprüfen, ob denn die sozialrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme des Mietzinses vorliegen. Er kann ja nicht mal überprüfen, wann die Frau sich in Deutschland aufhält und wenn ja, wo. Also insoweit alles im grünen Bereich.
FM, auch wenn das JC direkt die Miete an den Vermieter überweist, ist der Vermieter dennoch nicht Vertragspartner des JC. Er kann auch gar nicht überprüfen, ob denn die sozialrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme des Mietzinses vorliegen. Er kann ja nicht mal überprüfen, wann die Frau sich in Deutschland aufhält und wenn ja, wo. Also insoweit alles im grünen Bereich.
Re: Mieterin betrügt, wie kann man ihr kündigen?
Das Problem mit dem Auto verstehe ich ohnehin nicht. Offenbar ist der Parkplatz doch für die Mieter gedacht und mit der Miete bezahlt. Und auf Privatgrund dürfte die fehlende Zulassung auch unproblematisch sein (sofern nicht im Mietvertrag das als Bedingung steht, war das erwähnt?).
Meine Aussage war unter der Voraussetzung, wenn der Vermieter es weiß (und hier ist er selbst überzeugt davon, es zu wissen). Wobei es gar nicht um Deutschland insgesamt geht, sondern um den Bezirk des Jobcenters. Und da ist eben schon die Frage: darf der Vermieter weiterhin kommentarlos und mit Vertrauensschutz die Mietzahlungen des Jobcenters annehmen und dann Vertrauensschutz geltend machen, wenn (ich wiederhole: wenn) er selbst weiß, dass die Grundlage für das Jobcenter entfallen ist?FM, auch wenn das JC direkt die Miete an den Vermieter überweist, ist der Vermieter dennoch nicht Vertragspartner des JC. Er kann auch gar nicht überprüfen, ob denn die sozialrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme des Mietzinses vorliegen. Er kann ja nicht mal überprüfen, wann die Frau sich in Deutschland aufhält und wenn ja, wo. Also insoweit alles im grünen Bereich.
In der Tat gibt es hier Regelungslücken, das SGB II wurde nicht besonders sorgfältig erarbeitet. Es gibt z.B., anders als im Wohngeldgesetz (§ 23 Abs. 3), überhaupt keine ausdrückliche Mitwirkungspflicht des Vermieters. Er muss nicht einmal die von den Jobcentern verlangte Mietbescheinigung ausfüllen. Und was mit Überzahlungen an Dritte geschieht, ist anders als im SGB VI (dort § 118 Abs. 3 und 4) nicht einmal für den Todesfall geregelt. Wenn man davon ausgeht, dass ohne ausdrückliche Regelung vom Nicht-Berechtigten auch bei vollem Wissen keine Erstattung verlangt werden kann, könnte ein Vermieter nach dem Tod des Leistungsempfängers einfach gar nichts machen und die Miete bis zu einem Jahr lang (Bewilligungszeitraum) weiter kassieren.
-
- Letzte Themen