Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Moderator: FDR-Team
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Moderationsbeitrag
Das mag so sein. Aber es es kommt der Thematik am nächsten und Familienrecht wollten sie ja nicht haben und Verbraucherrecht passt so überhaupt nicht.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Vorschlag: Reiserecht.
Immerhin will der betreffende Herr A. ja nach Südafrika ausreißen - sorry, ausreisen - und das recht schnell. "z. B." heißt in diesem Fall "Hauptsache möglichst weit weg!"adam53 schreibt eingangs u.a. :
Herr A. will möglichst schnell nach z.B. Südafrika auswandern. [...]
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Leider fehlerhafte Interpretation. Da es sich um einen fiktiven Fall handelt, diente die Nennung eines Landes mit dem Zusatz "z.B." lediglich dazu aufzuzeigen, dass Herr A. sich eben in ein ziemlich weit entferntes Land begeben möchte.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Apropos "Interpretation" und "ziemlich": "sich begeben ..." ist eine ziemlich euphemistische Interpretation von "ausreißen müssen"Adam53 schreibt:
Leider fehlerhafte Interpretation. Da es sich um einen fiktiven Fall handelt, diente die Nennung eines Landes mit dem Zusatz "z.B." lediglich dazu aufzuzeigen, dass Herr A. sich eben in ein ziemlich weit entferntes Land begeben möchte.
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
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