Generalvollmacht – aber eingeschränkt?

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ktown
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Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
Hiermit getan
Adam53
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Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?

Beitrag von Adam53 »

ktown hat geschrieben: 05.08.22, 20:39Hiermit getan
Sorry, aber ich schrieb EXTRA, dass es mit ZivilPROZESS m.E. nun überhaupt NICHTS zu tun hat! Warum wurde es also dennoch dorthin verschoben? :shock:
ktown
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Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
Das mag so sein. Aber es es kommt der Thematik am nächsten und Familienrecht wollten sie ja nicht haben und Verbraucherrecht passt so überhaupt nicht.
FM
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Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?

Beitrag von FM »

Adam53 hat geschrieben: 06.08.22, 12:30
ktown hat geschrieben: 05.08.22, 20:39Hiermit getan
Sorry, aber ich schrieb EXTRA, dass es mit ZivilPROZESS m.E. nun überhaupt NICHTS zu tun hat! Warum wurde es also dennoch dorthin verschoben? :shock:
Weil es kein Forum Zivilrecht gibt.
GS
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Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?

Beitrag von GS »

Vorschlag: Reiserecht.
adam53 schreibt eingangs u.a. :
Herr A. will möglichst schnell nach z.B. Südafrika auswandern. [...]
Immerhin will der betreffende Herr A. ja nach Südafrika ausreißen - sorry, ausreisen - und das recht schnell. "z. B." heißt in diesem Fall "Hauptsache möglichst weit weg!" :mrgreen:
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Adam53
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Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?

Beitrag von Adam53 »

GS hat geschrieben: 06.08.22, 20:55 Immerhin will der betreffende Herr A. ja nach Südafrika ausreißen - sorry, ausreisen - und das recht schnell. "z. B." heißt in diesem Fall "Hauptsache möglichst weit weg!" :mrgreen:
Leider fehlerhafte Interpretation. Da es sich um einen fiktiven Fall handelt, diente die Nennung eines Landes mit dem Zusatz "z.B." lediglich dazu aufzuzeigen, dass Herr A. sich eben in ein ziemlich weit entferntes Land begeben möchte. :mrgreen:
GS
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Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?

Beitrag von GS »

Adam53 schreibt:
Leider fehlerhafte Interpretation. Da es sich um einen fiktiven Fall handelt, diente die Nennung eines Landes mit dem Zusatz "z.B." lediglich dazu aufzuzeigen, dass Herr A. sich eben in ein ziemlich weit entferntes Land begeben möchte. :mrgreen:
Apropos "Interpretation" und "ziemlich": "sich begeben ..." ist eine ziemlich euphemistische Interpretation von "ausreißen müssen" :mrgreen:
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
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