Zwangsvollstreckung Schuldner in Spanien hat Immobilie in Deutschlanf
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Zwangsvollstreckung Schuldner in Spanien hat Immobilie in Deutschlanf
A schuldet B aufgrund eines rechtskräftigen Urteils 20.000 EUR. A hat seinen Wohnsitz mittlerweile nach Spanien verlegt, besitzt aber noch eine Immobilie (ETW) in Deutschland (Einsicht im Grundbuchamt). A wurde das Urteil über seinen Anwalt zugestellt. Kann B aufgrund des Urteils direkt die Zwangsvollstreckung für die Immobilie veranlassen oder muss in Spanien die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden?
Re: Zwangsvollstreckung Schuldner in Spanien hat Immobilie in Deutschlanf
Zustellung der nötigen Unterlagen könnte spannend werden, dürfte aber auch nicht unlösbar sein. Wobei afaik aus Titel heraus nicht direkt die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann sondern zunächst eine Zwangshypothek ins Grundbuch eingetragen werden kann (muss) und dann darüber die Zwangsversteigerung erfolgen kann. Für die gilt dann aber die übliche Spielregel das vorherige Einträge entweder beitreten (und damit vorrangig vom Erlös befriedigt werden) oder bestehen bleiben und vom Erwerber abgelöst werden müssen (was dieser in sein Gebot einpreisen wird).
Re: Zwangsvollstreckung Schuldner in Spanien hat Immobilie in Deutschlanf
Doch, der Gläubiger kann auch aus dem schuldrechtlichen Titel die Zwangsversteigerung einleiten:
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__866.html
Ist aber halt wegen
https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__10.html hier Rangklasse 5
nicht so prickelnd. Ein Vorgehen aus der/einer Zwangssicherungshypothek genösse die möglichst anzustrebende bessere Rangklasse 4.
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