Hypothese: In einem Strafrechtsprozess wurde als erwiesen festgestellt, dass eine Frau
a) zur Prostitution gezwungen wurde
b) alle Einnahmen an ihren Zuhälter hat abführen müssen
c) aus den Einnahmen "Zimmermieten" im Bordell an einen Bordellbetreiber geflossen sind.
Lassen sich diese Erträge - sowohl beim Zuhälter, als auch beim Bordellbetreiber - auf zivilrechtlicher Ebene zurück fordern? Wie wäre mit einer Schmerzensgeld-Forderung umzugehen?
Gewinne aus Zwangsprostitution zurückfordern?
Moderator: FDR-Team
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Re: Gewinne aus Zwangsprostitution zurückfordern?
Moderationsbeitrag
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wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
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