Kündigung Prämiensparvertrag wirksam?

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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udek
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Kündigung Prämiensparvertrag wirksam?

Beitrag von udek »

Person A hat 2002 bei Bank B einen Prämiensparvertrag abgeschlossen.

Im Vertrag heißt es: "Die Bank B zahlt am Ende des Sparjahres eine Prämie, sofern die geleisteten Sparbeiträge zum Stichtag ein Vielfaches der Jahressparleistung erreichen".
Die Jahressparleistung beträgt 600,00 €.
Die Prämien sind ab der 3-fachen Jahressparleistung mit 3% bis zur 15-fachen Jahressparleistung mit 50% gestaffelt.
Der Vertrag wurde seit 2002 nicht durchgängig bespart, sodass A jetzt aktuell bei der 7-fachen Jahressparleistung steht.

Die Bank kündigt den Vertrag nun mit dem Grund: "Inzwischen haben Sie die letzte Prämienstufe erreichen können".

Ist die Kündigung wirksam, weil A ja mittlerweile die letzte Prämienstufe erreicht HÄTTE, sofern er durchgängig gespart hätte?
Oder kann die Bank erst kündigen, sobald die letzte Stufe auch TATSÄCHLICH erreicht wird?
ktown
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Re: Kündigung Prämiensparvertrag wirksam?

Beitrag von ktown »

Dann sollte A in die AGB des Vertrages schauen.
Hier kann man nur folgendes sagen:
Moment ich justiere noch.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
mwjm
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Re: Kündigung Prämiensparvertrag wirksam?

Beitrag von mwjm »

Die Frage ist geklärt: Die Sparkasse darf nach Erreichen der höchsten Prämienstufe den Vertrag ordentlich kündigen.
Der Bundesgerichtshof hat inzwischen auch geklärt, dass die sog. Zinsgleitklausel im Modell "XY" unwirksam ist.
Ärgerlicher Weise müssen jetzt die Instanzgerichte Sachverständigengutachten einholen, mit welchem Basisindex (vielleicht auch mehrere) die Verzinsung zu berechnen ist.
Zuletzt geändert von ktown am 06.12.22, 19:08, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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