Sehr geehrte Forenteilnehmer
und Forenfachleute,
... wenn ein Räumungstitel erfolgt ist das stets mit großem Ärger verbunden wenn
der ehemalige Bewohner sich weigert auszuziehen. In diesem Zusammenhang wird
der Neu-Eigentümer bestrebt sein über das Vollstreckungsgericht im Falle einer
einer abgelaufenen Räumungsfrist die Verfahrenskosten sich ersetzen zu lassen,
insofern er diese erst einmal vorstrecken muss.
Es ist mir auf diesen Sachverhalt konkret bezogen jedoch nicht klar, ob die Container-Kosten für
die Entsorgung zwangsläufig auch über das Vollstreckungsgericht eingezogen werden
sollen oder über den Gerichtsvollzieher ?!
Container-Kosten-Umlage durch Räumungstitel möglich ?!
Moderator: FDR-Team
Re: Container-Kosten-Umlage durch Räumungstitel möglich ?!
Ob Vollstreckungsgericht oder GV hängt von der Art der Vollstreckung ab.
Der GV macht das was man in Person abholt und pfändet (z.B. Bargeld oder Wertsachen), das Vollstreckungsgericht z.B. das wo über Forderungen entschieden wird (etwa Gehalts- oder Kontenpfändung).
Der GV macht das was man in Person abholt und pfändet (z.B. Bargeld oder Wertsachen), das Vollstreckungsgericht z.B. das wo über Forderungen entschieden wird (etwa Gehalts- oder Kontenpfändung).
Re: Container-Kosten-Umlage durch Räumungstitel möglich ?!
... und als Neu-Eigentümer sollte man bitte nicht davon ausgehen, dass man fremdes Eigentum wie Möbel etc. einfach in einem Container entsorgen darf, sonst macht er sich schadensersatzpflichtig.
Klick mich!
Klick mich!
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
- alle Angaben ohne Gewähr -
Re: Container-Kosten-Umlage durch Räumungstitel möglich ?!
Ich habe geklickt und dann beim Lesen ab und an auch genickt. Hie und da schon, zugegeben.Froggel hat geschrieben: ↑12.09.22, 23:35 ... und als Neu-Eigentümer sollte man bitte nicht davon ausgehen, dass man fremdes Eigentum wie Möbel etc. einfach in einem Container entsorgen darf, sonst macht er sich schadensersatzpflichtig.
Klick mich!
Aber per saldo werde ich meiner Schwägerin davon abraten, die Wohnung in der oberen Etage ihres 2-Familienhauses nach dem berufsbedingten Auszugs ihres Sohnes/meines Neffen zu vermieten. Sie hat als potenzielle Vermieterin keinerlei Erfahrung in diesen Dingen und wäre einem Mietprofi - das muss letztlich ja nicht der- oder diejenige sein, mit dem sie den Mietvertrag abschließt - hoffnungslos im Nachteil.
Was macht so eine Frau für den Fall, dass ihr die von heut auf morgen ausgezogene Mieterfamilie ihren versammelten Schrotthaufen in der oberen Etage hinterlässt? Vorsorglich die doppelt so hohe Miete als eigentlich erforderlich verlangen, um messi-anisch drohende Folgekosten vorzufinanzieren? Das kann es ja wohl nicht sein?
Nebenbei - auf die Mieteinnahmen dringend angewiesen ist sie nicht. Zumindest in dieser Hinsicht hatte mein kleiner Bruder fast alles richtig gemacht. Okay - auch sonst hat er nicht alles falsch gemacht.
Um auf die offensichtliche - oben per "Klick mich!" schonunglos widergegebene - Rechtslage andeutungsweise einzugehen: Der gutmeinende, arglose (Privat-)Vermieter ist dem schlitzohrigen, rücksichtslosen Mietprofi mindestens ebenso ausgeliefert wie der ganz normale Mieter dem sprichwörtlichen Vermiethai - wie etwa zu Falladas besten Zeiten der gute Kalli Flau dem wenig ehrenwerten Herrn Kalubrigkeit.
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Re: Container-Kosten-Umlage durch Räumungstitel möglich ?!
Dafür gibt es inzwischen Versicherungen, kostet wohl meist um die 10 bis 20 Euro im Monat je Wohnung.
Re: Container-Kosten-Umlage durch Räumungstitel möglich ?!
Ich weiß, dass Vermieter mit solchem Gerümpel oft ihre Probleme haben. Darum ging es mir aber nicht. Die Frage lautete, wie die Containerkosten für die Entsorgung eingezogen werden sollen. Diese Frage dürfte sich allerdings nur stellen, wenn der ausgezogene Mieter definitiv sein Okay für die Entsorgung gibt. Ansonsten kann es einem passieren, dass man nicht nur die Entsorgungskosten bezahlt, sondern auch Schadensersatz für die entsorgten Gegenstände leisten muss, d.h. es kommen zu den bisherigen Kosten, die man gar nicht einfordern kann, wenn man unbefugt fremde Dinge wegwirft, weitere Kosten für den Ersatz dieser Dinge hinzu. Eine Befugnis zum Entsorgen entsteht jedenfalls nicht durch einen Räumungstitel. Eine Wohnung auf diese Art räumen darf man nur im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Ex-Mieter.
Alternativ beißt man eben in den sauren Apfel und lässt die Sachen einlagern, was zwar zu weiteren Kosten führt, diese aber vom Ex-Mieter eingefordert werden können, da das der rechtmäßige Weg ist.
So ist die Rechtslage. Für Antworten, die diese nicht betreffen, sollte man nicht unbedingt ein Rechtsforum aufsuchen

Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
- alle Angaben ohne Gewähr -
Re: Container-Kosten-Umlage durch Räumungstitel möglich ?!
Gerade bei zu befürchtenden handfesten und/oder langwierigen Streitigkeiten über die Kostentragung (gerade bei umfangreichen/hohen Zwangsvollstreckungskosten) ist m. E. eine Kostenfestsetzung nach
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__788.html
ratsam.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__788.html
ratsam.
-
- Letzte Themen