Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig?
Moderator: FDR-Team
Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig?
Angenommen ein Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses will einen Durchbruch durch den Boden seiner Wohnung in die ihm ebenfalls gehörende darunterliegende Wohnung durchführen.
Braucht er dazu die Zustimmung aller/der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer oder ist das seine Privatsache?
Das Statikgutachten muss natürlich vorliegen.
Erfordert der Durchbruch eine Baugenehmigung der Bauaufsicht?
Angenommen es handelt sich nicht um eine darunterliegende Wohnung sondern um seinen darunterliegenden Keller.
Ändert das etwas an der Sachlage?
Unabhängig davon, ob die Baumassnahme zustimmungspflichtig ist:
Muss die Baumassnahme den übrigen Eigentümern bekannt gemacht werden?
Vorab oder geht das auch nachträglich?
Claudia
Braucht er dazu die Zustimmung aller/der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer oder ist das seine Privatsache?
Das Statikgutachten muss natürlich vorliegen.
Erfordert der Durchbruch eine Baugenehmigung der Bauaufsicht?
Angenommen es handelt sich nicht um eine darunterliegende Wohnung sondern um seinen darunterliegenden Keller.
Ändert das etwas an der Sachlage?
Unabhängig davon, ob die Baumassnahme zustimmungspflichtig ist:
Muss die Baumassnahme den übrigen Eigentümern bekannt gemacht werden?
Vorab oder geht das auch nachträglich?
Claudia
Re: Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig?
Gefühlt wird da nix ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer gehen. Decke/Boden dürfte Gemeinschaftseigentum sein und auch sonst dürfte dieses aus zwei Wohnungen mach eine Folgen haben. Ggf geht da auch nix ohne Baugenehmigung da weniger Einheiten anschließend im Objekt vorhanden sind und auch die Auswirkungen auf die Eigentumsanteile sollte man im Blick haben.
Re: Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig?
Die Musterbauordnung (wir wissen ja nicht in welchem Bundesland wir uns befinden) sagt dazu in §61
Da wir uns hier sicherlich in Bereich der Gebäudeklasse 3 oder sogar 4 befinden ist solch ein Eingriff formal anmeldepflichtig.Verfahrensfrei sind
11. folgende tragende und nichttragende Bauteile:
b) die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig?
Solange für die anderen Eigentümer durch den Deckendurchbruch keine Nachteile entstehen, ist eine Zustimmung nicht erforderlich. Ansonsten reicht die einfache Mehrheit der Eigentümer.
Nein, auf die Miteigentumsanteile hat der Durchbruch keine Auswirkungen.
Re: Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig?
Der bauliche Durchbruch ist das eine.. aber was wird in der Folge geändert? Wird der bisherige Keller dann in einen Wohnraum umgenutzt? Ggf auch Installationen, Heizung usw. ergänzt?
Die Nutzungsänderung kann baurechtlich und auch Eigentums- / WEG-rechtlich deutich komplizierter werden, als die Baumaßnahme...
Alle denken bei Baugenehmigung immer nur ans Bauen, aber auch die Nutzungsänderung ist oft genehmigungspflichtig, und selbst wenn die Änderung genehmigungsfrei wäre, sind die Anforderungen einzuhalten, auch ohne das die Bauaufsicht es überwacht.
Denkbar sind:
- Brand- und Wärmeschutz, Belichtung (2. Rettungsweg, Dämmung Kellerwand, entsprechende Nachweise)
- Änderung Teilungserklärung, notwendige Änderungen an Gemeinschaftseinrichtungen
Die Nutzungsänderung kann baurechtlich und auch Eigentums- / WEG-rechtlich deutich komplizierter werden, als die Baumaßnahme...
Alle denken bei Baugenehmigung immer nur ans Bauen, aber auch die Nutzungsänderung ist oft genehmigungspflichtig, und selbst wenn die Änderung genehmigungsfrei wäre, sind die Anforderungen einzuhalten, auch ohne das die Bauaufsicht es überwacht.
Denkbar sind:
- Brand- und Wärmeschutz, Belichtung (2. Rettungsweg, Dämmung Kellerwand, entsprechende Nachweise)
- Änderung Teilungserklärung, notwendige Änderungen an Gemeinschaftseinrichtungen
Re: Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig?
Das sieht das Kammergericht Berlin aber anders.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig?
Es ist wenig hilfreich Urteile zu verlinken, die weder der aktuellen Rechtsprechung noch der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Für eine bauliche Veränderung reicht mittlerweile eine einfache Mehrheit und betreffend der Zustimmungspflichtigkeit hat sich der BGH in 2000 entsprechen geäußert.
Re: Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig?
Wenn sie das Urteil noch hätten wäre das super.
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Re: Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig?
Dieses Urteil, so sagt fodeure, sei überholt und nicht mehr gültig.
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Re: Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig?
Dann kann fodeure ja hier ein aktuelles Aktenzeichen posten
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