Nebenkostenabrechnung nach Auszug?

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Blade236
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Nebenkostenabrechnung nach Auszug?

Beitrag von Blade236 »

Hallo,

habe wieder einen fiktiven Fall bei dem es um die Nebenkostenabrechnung nach einem Auszug geht.

Auszug war 31.3.2021. Der Wohnungsverwalter will sich Zeit sparen und lässt sich eine 3/12 Verteilung bei den Nebenkosten für 2021 vereinbaren.
Die Nebenkostenabrechnung kommt nun Mitte September 2022 per Mail. Es sind einige Angaben falsch. Heizölanfangsbestand ist vom Jahr zuvor kopiert und nicht für 2021 upgedatet. Der Wohnungsverwalter verlangt den gesamten Betrag für 2021 und hat ihn nicht aufgesplittet. Die Frist für die Zahlung ist schon vor Ankunft per Mail abgelaufen (Mitte August).

Durch den Nachmieter ergaben sich weitaus höhere Kosten für Heiz-, Wasser- und Abwasserkosten (ca. 80% höher als das Jahr zuvor), obwohl die Wohnung von Januar bis März fast ungenutzt war. Somit müsste der Mieter also höhere Kosten vom Nachmieter übernehmen.

Wie könnte man hier dagegen vorgehen? Ist es relevant, dass der Wohnungsverwalter die Nebenkosten erst über ein Jahr nach Auszug die Rechnung präsentiert?
Muss der ehemalige Mieter akzeptieren, wenn er auf die 3/12 Verteilung der Nebenkosten eingegangen ist, dass er dann die höheren Kosten für den Nachmieter quasi mitübernimmt?
Sind die Fehler in der Nebenkostenabrechnung zu akzeptieren?
Kann der ehemalige Mieter die Kosten nach eigenem Ermessen kürzen und den Betrag dann überweisen? Oder würde er damit die Rechnung akzeptieren und müsste nachzahlen?

Danke für eure Aussagen/Tipps/Einschätzungen.

Viele Grüße
Blade236
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Re: Nebenkostenabrechnung nach Auszug?

Beitrag von Blade236 »

Hallo, wollte nochmal das Thema nach oben schieben. Hoffe, dass jemand noch einen Rat dazu abgibt. Danke. :)
ktown
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Re: Nebenkostenabrechnung nach Auszug?

Beitrag von ktown »

Blade236 hat geschrieben: 20.09.22, 10:11Sind die Fehler in der Nebenkostenabrechnung zu akzeptieren?
Fehlerhafte Abrechnung müssen nie akzeptiert werden.
Blade236 hat geschrieben: 20.09.22, 10:11Wie könnte man hier dagegen vorgehen?
Indem man die Unterlagen einem Mieterverein vorlegt.
Blade236 hat geschrieben: 20.09.22, 10:11Ist es relevant, dass der Wohnungsverwalter die Nebenkosten erst über ein Jahr nach Auszug die Rechnung präsentiert?
ich zitiere:
Blade236 hat geschrieben: 20.09.22, 10:11 Muss der ehemalige Mieter akzeptieren, wenn er auf die 3/12 Verteilung der Nebenkosten eingegangen ist, dass er dann die höheren Kosten für den Nachmieter quasi mitübernimmt?
Wenn diese Verteilung zulässig, dann ja.
Blade236 hat geschrieben: 20.09.22, 10:11 Kann der ehemalige Mieter die Kosten nach eigenem Ermessen kürzen und den Betrag dann überweisen?
Der unstrittige Teil ist zu zahlen. Über alles andere kann man streiten.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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