Firma X verkauf eine Domain und die dazugehörigen Nutzungsrechte an die Firma Y. Firma X erstellt eine Rechnung mit Umsatzsteuer.
Firma Y möchte die Vorsteuer im Monat der Rechnungsstellung abziehen. Das Finanzamt streicht die Vorsteuer jedoch mit dem Hinweis, dass die Leistung noch nicht ausgeführt ist und der Vorsteuerabzug in dem Moment abzuziehen ist, wenn gezahlt wurde.
Ist diese Vorgehensweise korrekt?
Verkauf Domain
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Re: Verkauf Domain
Aus meinem Steuerwissen - ohne Gewähr auf Vollständigkeit:
Der Vorsteuerabzug ist dann möglich, wenn der der Unternehmer die Leistung empfangen und die Rechnung mit Steuerausweis erhalten hat.
Wenn de Leistung noch nicht erfolgt ist und bspw. Vorkasse (Zahlung vor Leistung) vereinbart ist, kann der Abzug bei Vorliegen einer Rechnung zum Zeitpunkt der Zahlung erfolgen.
Der Vorsteuerabzug ist dann möglich, wenn der der Unternehmer die Leistung empfangen und die Rechnung mit Steuerausweis erhalten hat.
Wenn de Leistung noch nicht erfolgt ist und bspw. Vorkasse (Zahlung vor Leistung) vereinbart ist, kann der Abzug bei Vorliegen einer Rechnung zum Zeitpunkt der Zahlung erfolgen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Verkauf Domain
Wann ist die Leistung ausgeführt. Das ist hier tatsächlich das Problem. Firma Y hat die Domain gekauft und nutzt diese jetzt in Zukunft. Die Rechnung von Firma X wurde von Firma Y noch nicht beglichen. Spätestens mit Zahlung hätte Y definitiv den Anspruch auf die Vorsteuer.
Aber hat Y den Anspruch nicht bereits mit Rechnung und Kaufdatum?
Aber hat Y den Anspruch nicht bereits mit Rechnung und Kaufdatum?
Re: Verkauf Domain
Kommt das nicht darauf an ob die Firma Y eine Soll-Versteuerung oder eine Ist-Versteuerung hat? Das Finanzamt scheint von einer Ist-Versteuerung auszugehen. Dann kann die Vorsteuer auch erst gezogen werden wenn die Rechnung wirklich bezahlt wird.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Verkauf Domain
NmE. aber wie gesagt ich bin kein Steuerfachmann:
Lieferung/Dienstleistung ---->Rechnung ----> Zahlung.
Das ist der normale Weg.
Um den Abzug machen zu dürfen, braucht man die Rechnung plus einem der beiden anderen Punkte.
Lieferung/Dienstleistung ---->Rechnung ----> Zahlung.
Das ist der normale Weg.
Um den Abzug machen zu dürfen, braucht man die Rechnung plus einem der beiden anderen Punkte.
Bei einer Domain würde ich sagen, sobald diese offiziell bei denic(?) auf den neuen Inhaber lautet.
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