Fehlerhaftes Medizinmessgerät
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Fehlerhaftes Medizinmessgerät
Nehmen wir an, ein Blutdruckmessgerät zeigt das erste Mal einen lebensbedrohlichen Wert (z.B. 250:xxx) an, der zu einer Nacht in der Notaufnahme und einer manifestierten Angststörung führt, die bei der Person nachweisbar durch Blutdruckmessungen getriggert wird.
Bei der Recherche von Kundenrezensionen stellt sich heraus, dass das Problem bei vielen Kunden auftrat. Das Gerät erfüllt sämtliche Normen für Medizingeräte und es wird garantiert, dass die Genauigkeit sorgfältig geprüft wurde. Dem ist aber offensichtlich nicht so, wenn viele Kunden ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Handelt es sich dabei um eine fahrlässige, psychische Körperverletzung, z.B. weil der Hersteller keinen Produktrückruf gestartet hat, obwohl die Probleme seit Jahren bekannt sind? Falls nicht, können trotzdem Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden?
Bei der Recherche von Kundenrezensionen stellt sich heraus, dass das Problem bei vielen Kunden auftrat. Das Gerät erfüllt sämtliche Normen für Medizingeräte und es wird garantiert, dass die Genauigkeit sorgfältig geprüft wurde. Dem ist aber offensichtlich nicht so, wenn viele Kunden ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Handelt es sich dabei um eine fahrlässige, psychische Körperverletzung, z.B. weil der Hersteller keinen Produktrückruf gestartet hat, obwohl die Probleme seit Jahren bekannt sind? Falls nicht, können trotzdem Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden?
Re: Fehlerhaftes Medizinmessgerät
Ist denn ein Schaden diagnostiziert? Er wäre dann auch noch zu beziffern, also die Angabe wie hoch der Schaden in Euro ist.
Das dürfte am ehesten für die Behandlung in der Notaufnahme zutreffen. Diese Kosten kann man aber nur geltend machen, soweit man sie selbst getragen hat (z.B. als Privatpatient mit Eigenbeteiligung). Soweit eine gesetzliche oder private Krankenversicherung es übernommen hat, kann man natürlich diese darauf hinweisen. Wenn die tätig werden, spart man sich selbst schon mal einige Kosten, wie z.B. für die Überprüfung des Gerätes durch einen Gutachter.
Warum musste man denn die ganze Nacht dort bleiben? Haben die nicht gleich zu Beginn eine eigene Messung gemacht?
Das dürfte am ehesten für die Behandlung in der Notaufnahme zutreffen. Diese Kosten kann man aber nur geltend machen, soweit man sie selbst getragen hat (z.B. als Privatpatient mit Eigenbeteiligung). Soweit eine gesetzliche oder private Krankenversicherung es übernommen hat, kann man natürlich diese darauf hinweisen. Wenn die tätig werden, spart man sich selbst schon mal einige Kosten, wie z.B. für die Überprüfung des Gerätes durch einen Gutachter.
Warum musste man denn die ganze Nacht dort bleiben? Haben die nicht gleich zu Beginn eine eigene Messung gemacht?
Re: Fehlerhaftes Medizinmessgerät
Ist das wirklich so offensichtlich? Sprich die vermeintlich fehlerhaften Messungen wurden unter kontrollierten Bedingungen vollständig korrekt durchgeführt?Geruchsneutral hat geschrieben: ↑14.11.22, 16:01 Bei der Recherche von Kundenrezensionen stellt sich heraus, dass das Problem bei vielen Kunden auftrat. Das Gerät erfüllt sämtliche Normen für Medizingeräte und es wird garantiert, dass die Genauigkeit sorgfältig geprüft wurde. Dem ist aber offensichtlich nicht so, wenn viele Kunden ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Re: Fehlerhaftes Medizinmessgerät
Wenn die Messung mit solchen Geräten aussagekräftig sein soll müssen sie regelmäßig kalibriert werden. (Im Alltag würde mancher "geicht" sagen). In Arztpraxen/Krankenhäusern geschieht das auch regelmäßig. Wenn das nicht gemacht wird, kann man solche Geräte als Spiezeug ansehen!
Re: Fehlerhaftes Medizinmessgerät
Nicht nur das. Auch muss die Manschette richtig am Arm anliegen, während der Messung auf Herzhöhe sei und den Arm sollte man auch möglichst nicht bewegen. Womit wir schon mal drei mögliche Fehlerquellen hätten. Die Frage nach der Eichung ist sicher auch nicht uninteressant, wobei ich bei Neugeräten doch hoffe das dies vor Auslieferung erfolgte.
Re: Fehlerhaftes Medizinmessgerät
.... und da könnte der Hase im Pfeffer liegen. Dazu müsste man die mitgelieferte Gebrauchsanweisung vorliegen haben. Und wenn da ein Sätzchen im Kleingedruckte zu finden ist wie: "Das Gerät ist vor Gebrauch in einer dafür ausgerüsteten Einrichtung zu kalibrieren" dann ist der Lieferant wohl aus dem Schneider. Ähnlich dürfte es sein mit Texten wie: "Die selbst durchgeführte Messung ersetzt nicht eine Messung durch medizinisch ausgebildetes Fachpersonal"
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Re: Fehlerhaftes Medizinmessgerät
Wer sagt denn, dass der Messwert falsch war?
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Re: Fehlerhaftes Medizinmessgerät
Niemand. Um aber einen irgendwie gearteten Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erhalten, müßte man nachweisen, dass der Wert falsch hoch war. Der Nachweis dürfte kaum gelingen, da einfach zuviele potentielle Fehlerquellen existieren. Ausserdem kann der Wert korrekt gewesen sein (man denke an die durch Blutdruckmessung hervorgerufene Panikattacke und die Auswirkungen von Panik auf solche Parameter), sich aber bei Eintreffen im KH wieder normalisiert haben.
Fazit: aus einem stark erhöhten Blutdruckwert, der im KH so nicht bestätigt werden konnte, kann man keinen Honig, erm, Geld saugen.
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40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Fehlerhaftes Medizinmessgerät
Und dann behalten sie ihn die über Nacht da?Dummerchen hat geschrieben: ↑15.11.22, 16:12 ... sich aber bei Eintreffen im KH wieder normalisiert haben.
Fazit: aus einem stark erhöhten Blutdruckwert, der im KH so nicht bestätigt werden konnte, kann man keinen Honig, erm, Geld saugen.
Die vielen negativen Bewertungen im Internet, selbst wenn sie berechtigt sind, beweisen übrigens auch noch nicht, dass das eigene Gerät ebenfalls fehlerhaft war. Solange kein Konstruktionsfehler eindeutig nachgewiesen ist, wäre da schon in jedem Einzelfall ein Sachverständiger nötig.
Re: Fehlerhaftes Medizinmessgerät
Haben so solche Geschichten schon mal gelesen? Wird in der Presse gerene aufgeblasen:
-Patient erscheint im Krankenhaus und beschreibt große Beschwerden
-Patient wird untersucht, kein Befund oder kein Befund, der einen Krankenhausaufenthalt rechtfertigt.
-Patient wird mit ein paar Pillen nach Hause geschickt
-Patient stirbt im Laufe der nächsten 12 Stunden, bei der Obduktion wird eine ernste Erkrankung festgestellt.
Verstehen Sie nun, wenn der Bereitschaftsarzt im Krankenhaus entscheidet: "der Patient soll zur Beobachtung noch dableiben, zumindest bist zum nächsten Morgen, wenn die Fachärzte alle wieder da sind."
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Re: Fehlerhaftes Medizinmessgerät
Laut TE hat er die Nacht in der Notaufnahme verbracht. Je nachdem, wann er da aufgetaucht ist, ist die Nacht halb rum, bis die Untersuchungen gelaufen sind, die der Diensthabende für seine Entscheidung haben wollte. Dazu noch etwas Beobachtung - sicher ist sicher - und morgens um fünf kann der Patient seinen Freund anrufen, um wieder abgeholt zu werden. Will der Patient aber nicht, weil der Freund erst ein paar Stunden schlafen soll, also ruft er erst um sieben an und wird um 8:30 Uhr abgeholt.
Ergebnis: eine Nacht in der Notaufnahme.
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