Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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ingobert
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Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Beitrag von ingobert »

Hallo, zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Privatperson A verkauft Privatperson B eine Ware, es wird versicherter (Paket-)Versand vereinbart. Verkäufer liefert die Sendung beim Transportunternehmen ein, erhält einen Beleg mit Sendungsnummer. Nun kommt die Sendung beim Käufer nicht an, die Sendungsverfolgung steht seit mehreren Tagen still.

Nun weiß ich aus kürzlicher Erfahrung, dass hier nun zunächst ein Nachforschungsauftrag beim Transportunternehmen beauftragt werden muss. Falls sich dann nach ca. 3 Wochen herausstellt, dass die Sendung unauffindbar ist (was wir hier annehmen), dann muss eine Verlustmeldung eingereicht werden, deren Abwicklung dann nochmals etwa 3 Wochen in Anspruch nimmt. Es ist also langwierig und auch ein gewisser Aufwand. Nun kann dies jeweils der Versender oder auch der Empfänger tun.

Ganz allgemeine Frage dazu: welcher der beiden Parteien obliegt denn rechtlich gesehen diese "Versicherungs-Abwicklung"?

Danke & VG!
ktown
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Re: Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Beitrag von ktown »

Meines Erachtens nur dem Absender.
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ExDevil67
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Re: Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Beitrag von ExDevil67 »

+1 für den Absender, nur der ist Vertragspartner des Versandunternehmens.
ingobert
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Re: Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Beitrag von ingobert »

ExDevil67 hat geschrieben: 16.11.22, 10:31 +1 für den Absender, nur der ist Vertragspartner des Versandunternehmens.
So würde ich auch erstmal denken.

Aber wie oben schon erwähnt, hat auch der Empfänger die Möglichkeit, die Versicherung abzuwickeln, zumindest bei dem Unternehmen, bei dem ich das kürzlich tun durfte.

Und dann habe ich gelesen, dass bei Privatverkäufen der Versand normalerweise (also wenn nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde) auf Risiko des Käufers erfolgt. Daraus könnte man ja dann ableiten, dass dieser sich dann auch um die Versicherungsabwicklung zu kümmern hat.
FM
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Re: Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Beitrag von FM »

Wenn versicherter Versand vereinbart wird, muss der Verkäufer dem Käufer schon auch ermöglichen, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Also ihm z.B. die Forderung abtreten und die Unterlagen aushändigen.
ktown
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Re: Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Beitrag von ktown »

ingobert hat geschrieben: 16.11.22, 12:30Daraus könnte man ja dann ableiten, dass dieser sich dann auch um die Versicherungsabwicklung zu kümmern hat.
Was man daraus ableitet ist reines Privatvergnügen. Wie schon ExDevil67 sagte kann nur der fordern, der Vertragspartner ist. Den Ausweg aus dem Dilemma hat nun aber FM ja schon aufgezeigt.
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ingobert
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Re: Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Beitrag von ingobert »

FM hat geschrieben: 16.11.22, 12:34 Wenn versicherter Versand vereinbart wird, muss der Verkäufer dem Käufer schon auch ermöglichen, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Also ihm z.B. die Forderung abtreten und die Unterlagen aushändigen.
Ja, natürlich. Aber das beantwortet ja die Frage nicht. Ich setzte den fiktiven Fall einmal fort:

Käufer schreibt an Verkäufer: Die Sendungsverfolgung stagniert. Bitte kontaktieren Sie die Versandfirma und sorgen Sie dafür, dass das Paket gefunden und zugestellt wird, ansonsten erstatten Sie mir bitte den Kaufpreis zurück!

Verkäufer schreibt an Käufer: Laut §447 Abs.1 BGB erfolgt der Versand auf Risiko des Käufers. Dass es sich hier um versicherten Versand handelt, ändert daran nichts. Sie haben von mir ein Foto des Einlieferungsbelegs erhalten, klären Sie bitte selbst mit dem Versandunternehmen, was mit der Sendung los ist. Falls die Sendung verloren ist, bin ich Ihnen gegenüber nicht schadenersatzpflichtig. Beantragen Sie in diesem Fall bitte die Erstattung des Kaufpreises beim Versandunternehmen. Falls dieses eine Einverständniserklärung von mir braucht, damit Sie als Empfänger die Erstattung erhalten, werde ich diese selbstverständlich erteilen.



Ich bin immer noch der Meinung, dass der Verkäufer hier im Recht ist.
Niemand2000
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Re: Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Beitrag von Niemand2000 »

ingobert hat geschrieben: 17.11.22, 09:51§447 Abs.1 BGB
Wo ist der Erfüllungsort?
ktown
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Re: Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Beitrag von ktown »

Wenn der Verkäufer hier Birnen mit Äpfeln mischt kann der Käufer nichts dafür.
Ja. Bei Verlust hat der Käufer die A****karte gezogen. Trotzdem ist er Vertragspartner mit dem Versandunternehmen und muss mind. diesen zur seiner vertraglichen Verpflichtung auffordern. Hierzu zählt auch einen möglichen Nachforschungsauftrag zu stellen.
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Re: Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Beitrag von ktown »

Niemand2000 hat geschrieben: 17.11.22, 11:46
ingobert hat geschrieben: 17.11.22, 09:51§447 Abs.1 BGB
Wo ist der Erfüllungsort?
Stellen sie diese Frage jetzt wirklich allen Ernstes?
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Re: Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Beitrag von Niemand2000 »

ktown hat geschrieben: 17.11.22, 11:50Stellen sie diese Frage jetzt wirklich allen Ernstes?
Ja, wegen
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über
ktown
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Re: Versicherter Versand: wem obliegt die Versicherungs-Abwicklung im Verlustfall?

Beitrag von ktown »

und was hat das mit der Sachlage zu tun? Es geht hier nicht um den Verlust, sondern darum wer beim Versandunternehmen nachfordern darf.
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