Hallo in die Runde,
ich sitze über einer Stellungnahme, mir fällt ein Begriff nicht ein und ich weiß gerade nicht, wie ich goggeln soll.
Es geht um das Prinzip im Verfahrensrecht, wenn ich das eine höherwertige, eingriffsstärkere tun darf, dann darf ich das geringere, nicht so eingriffstarke erst recht tun. Hab gerade ein Brett vor'm Kopf. Ich meine, das in der Ausbildung gelernt zu haben, welche schon ein paar Monde zurückliegt.
Danke und einen schönen Tag.
Chora
Begrifflichkeit
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Re: Begrifflichkeit
Verhältnismäßigkeit... Wahl des milderen Mittels...StGB § 52 Abs. 2...?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Begrifflichkeit
Danke, aber leider nein. Ich weiß leider auch gerade nicht, wie ich es besser beschreiben soll.
Re: Begrifflichkeit
Ich hab's gerade selbst gefunden. Ich meinte den Erst-Recht-Schluss, z.B. a maiore ad minus.
Manchmal klemmt die Erbse...

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