Unterschied "tatsächliche Anhaltspunkte" und "Tatsachen die die Annahme rechtfertig"

Forum für
rechtsgeschichtliche, rechtsphilosophische, methodische und ähnliche rechtstheoretische Fragen

Moderator: FDR-Team

Antworten
BlackFly
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 132
Registriert: 15.01.05, 01:12

Unterschied "tatsächliche Anhaltspunkte" und "Tatsachen die die Annahme rechtfertig"

Beitrag von BlackFly »

Hallo, ich hoffe mal ich bin hier richtig oder nicht ganz falsch, aber ich habe kein Unterforum gefunden das so richtig gepasst hat...

Mich würde mal interessieren worin der Unterschied zwischen den Formulierungen "tatsächliche Anhaltspunkte" und "Tatsachen die die Annahme rechtfertig" besteht.
Für einen nicht-Juristen klingt erstmal beides gleich, wenn der Gesetzgeber allerdings, im Rahmen einer "Verschärfung", aus "Tatsachen die die Annahme rechtfertig" die Formulierung "tatsächliche Anhaltspunkte" macht dann muss dies doch einen rechtlichen Hintergrund haben (sofern der Gesetzgeber handwerklich korrekt arbeitet).

Gibt es Beispiele zum besseren Verständnis wann "tatsächliche Anhaltspunkte" erfüllt sind aber "Tatsachen die die Annahme rechtfertig" nicht? Oder anders herum?
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4384
Registriert: 14.09.04, 08:10

Re: Unterschied "tatsächliche Anhaltspunkte" und "Tatsachen die die Annahme rechtfertig"

Beitrag von Old Piper »

Mal ein Versuch:

Wenn eine bestimmte Zigarrenmarke nur sehr selten verkauft und vorzugsweise von Kalli konsumiert wird und ein Stumpen dieser Marke an einem Tatort gefunden wird, dann würde ich das mal als Tatsache bezeichen, die die Annahme rechtfertigen, dass Kalli am Tatort war.
Wenn Kalli diesen Stumpen nun eingesabbert und somit seine DNA darauf hinterlassen hat, dann wird daraus ein "tatsächlicher Anhaltspunkt".

Aber vielleicht schaue ich auch einfach nur zu viele CSI-Serien...
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 23619
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Unterschied "tatsächliche Anhaltspunkte" und "Tatsachen die die Annahme rechtfertig"

Beitrag von Tastenspitz »

Tatsächlicher Anhaltspunkt: Verdächtiger A wurde in seinem Fahrzeug am Tatort beobachtet.
Rechtfertigende Annahme: Das Auto von A wurde am Tatort beobachtet. Es wir angenommen A ist gefahren.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
BlackFly
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 132
Registriert: 15.01.05, 01:12

Re: Unterschied "tatsächliche Anhaltspunkte" und "Tatsachen die die Annahme rechtfertig"

Beitrag von BlackFly »

Danke für die Antworten!

Laut Duden ist der Anhaltspunkt eine Stütze der Annahme.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe: Somit wäre die Änderung eines Gesetzestextes von "Tatsachen die die Annahme rechtfertig" in "tatsächliche Anhaltspunkte" keine Verschärfung sondern die Hürde des entsprechenden Nachweisses wird erhöht weil die einfache Annahme/Vermutung nicht mehr ausreicht sondern diese Annahme/Vermutung nun noch durch weitere Punkte belegt/gestützt werden muss damit tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen?
Antworten