Hallo,
A erhält vom Veterinäramt einen Kostenfestsetzungsbescheid für die Prüfung eines Hinweises nach §7 NHundG in Höhe von 272,45 Euro.
Hat A ein Recht darauf zu erfahren um was für einen Hinweis es sich hierbei handelt? Würde ein Einspruch in diesem Fall Sinn machen? Wie ist hier die Rechtslage?
MfG
Gefährlichkeitseinstufung, welche Kosten hierfür sind erlaubt
Moderator: FDR-Team
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Re: Gefährlichkeitseinstufung, welche Kosten hierfür sind erlaubt
Zunächst sollte man auch den Bescheid zu Ende lesen, da dürften eigentlich nicht nur die Kosten genannt werden sondern auch auf welcher Basis diese jetzt vom Hundehalter getragen werden sollen.
Und, sicher das es keine Vorgeschichte gibt? So eine Prüfung nach §7 NHundG dürfte kaum rein nach Aktenlage möglich sein. Oder hat der Hund auch eine Vorgeschichte bezüglich seiner Aggressivität?
Und, sicher das es keine Vorgeschichte gibt? So eine Prüfung nach §7 NHundG dürfte kaum rein nach Aktenlage möglich sein. Oder hat der Hund auch eine Vorgeschichte bezüglich seiner Aggressivität?
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