Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Moderator: FDR-Team
Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Es heisst immer, wenn jemand zuhause bei den Eltern lebt, dann gelten dort die Regeln der Eltern, auch wenn er/sie bereits 18 oder älter ist.
Meine Frage: stimmt das wirklich uneingeschränkt? Müssen sich Eltern nicht trotzdem an geltende Gesetze halten? Ist es z.B. legal, dass Eltern die Post des Volljährigen öffnen?
Oder dürfen Eltern eine Ausgangssperre verhängen, oder gar die Haustür abschliessen? Wäre das nicht Freiheitsberaubung? Oder dürfen sie die Bankkarte einkassieren?
Ich frage deshalb, weil ich da so einiges mitbekomme was Eltern sich erlauben, unter dem Deckmantel des vermeintlichen Hausrechts. Natürlich kann man ausziehen, aber das erklärt nicht, ob die genannten Dinge legal sind.
Grüße
Axelino
Meine Frage: stimmt das wirklich uneingeschränkt? Müssen sich Eltern nicht trotzdem an geltende Gesetze halten? Ist es z.B. legal, dass Eltern die Post des Volljährigen öffnen?
Oder dürfen Eltern eine Ausgangssperre verhängen, oder gar die Haustür abschliessen? Wäre das nicht Freiheitsberaubung? Oder dürfen sie die Bankkarte einkassieren?
Ich frage deshalb, weil ich da so einiges mitbekomme was Eltern sich erlauben, unter dem Deckmantel des vermeintlichen Hausrechts. Natürlich kann man ausziehen, aber das erklärt nicht, ob die genannten Dinge legal sind.
Grüße
Axelino
Re: Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Wo heisst es das denn immer? Mir wäre das nicht bekannt.Es heisst immer, wenn jemand zuhause bei den Eltern lebt, dann gelten dort die Regeln der Eltern, auch wenn er/sie bereits 18 oder älter ist.
Re: Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Meistens von Seiten irgendwelcher Eltern, man müsse die Regeln des Hauses befolgen oder ausziehen. Ist das falsch, wenn die Regeln gesetzeswidrig sind?
Re: Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Grundsätzlich sind natürlich die Regeln des GG und des BGB einzuhalten. Aber im Rahmen dessen gilt das Hausrecht. Meines Erachtens auch gegenüber dem Sprössling.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Das bedeutet, BGB und GG steht über dem Hausrecht? Dann wäre eine Ausgangssperre illegal? Das ist der Kern der Frage.
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Re: Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Hallo,
grundsätzlich ja. Die Eltern können ihre volljährigen Kinder nicht einsperren.
Auf der anderen Seite sind die Eltern allerdings nicht verpflichtet, die "Kinder" weiter bei sich wohnen zu lassen.
Sollten sich die "Kinder" nicht mehr an die Regeln der Eltern halten, kann es daher vorkommen, dass die Eltern ihre Kinder nicht mehr beherbergen möchten und sich diese eine eigene Wohnung suchen müssen (und diese dann auch finanzieren).
Ich würde den jungen Erwachsenen raten, sich mit den Eltern mal in Ruhe hinzusetzen und diese Regel zu besprechen. Welche Gründe gibt es etc. Möchten die Eltern zum Beispiel nicht, dass sich die Kinder bis 3 Uhr Nachts draußen rumtreiben, weil diese am nächsten Tag um 6:30 Uhr zur Ausbildung müssen und diese einfach einigermaßen ausgeschlafen zu sein? So kann man dann ja ggf. den Kompromiss finden, dass die Kinder zum Beispiel bis 23 Uhr nach Hause kommen und nur an den Tagen, an denen diese am nächsten Tag nicht arbeiten müssen, länger aufbleiben können. Oder machen die Kinder, wen sie um 4 Uhr so viel Krach, wen sie nach Hause kommen, dass die Nacht der Eltern vorbei sind, dann sollten die Kinder sich zukünftig Nachts leiser verhalten etc.
Briefe dürfen die Eltern von den volljährigen Kindern definitiv nicht öffnen, hier greift dann das Briefgeheimnis.
grundsätzlich ja. Die Eltern können ihre volljährigen Kinder nicht einsperren.
Auf der anderen Seite sind die Eltern allerdings nicht verpflichtet, die "Kinder" weiter bei sich wohnen zu lassen.
Sollten sich die "Kinder" nicht mehr an die Regeln der Eltern halten, kann es daher vorkommen, dass die Eltern ihre Kinder nicht mehr beherbergen möchten und sich diese eine eigene Wohnung suchen müssen (und diese dann auch finanzieren).
Ich würde den jungen Erwachsenen raten, sich mit den Eltern mal in Ruhe hinzusetzen und diese Regel zu besprechen. Welche Gründe gibt es etc. Möchten die Eltern zum Beispiel nicht, dass sich die Kinder bis 3 Uhr Nachts draußen rumtreiben, weil diese am nächsten Tag um 6:30 Uhr zur Ausbildung müssen und diese einfach einigermaßen ausgeschlafen zu sein? So kann man dann ja ggf. den Kompromiss finden, dass die Kinder zum Beispiel bis 23 Uhr nach Hause kommen und nur an den Tagen, an denen diese am nächsten Tag nicht arbeiten müssen, länger aufbleiben können. Oder machen die Kinder, wen sie um 4 Uhr so viel Krach, wen sie nach Hause kommen, dass die Nacht der Eltern vorbei sind, dann sollten die Kinder sich zukünftig Nachts leiser verhalten etc.
Briefe dürfen die Eltern von den volljährigen Kindern definitiv nicht öffnen, hier greift dann das Briefgeheimnis.
Re: Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Das ist alles ein bisschen stark vereinfacht und da fehlt m. E. auch das StGB in der Aufzählung.
Zunächst einmal: "Hausrecht" bedeutet nicht, die Eltern können dem Kind vorschreiben, was es außerhalb der Wohnung tut, oder ihm gar verbieten, die Wohnung zu verlassen.
Es bedeutet aber eben auch, die Eltern können das Kind ohne Angabe von Gründen vor die Tür setzen. Sie könnten also in der Praxis ein "Fehlverhalten" des Kindes auf diese Art "ahnden".
Andererseits - und hier kommt das StGB ins Spiel: Die Drohung, das Kind vor die Tür zu setzen, wenn es bestimmte Anordnungen nicht befolgt, kann eine strafbare Nötigung (§ 240 StGB) darstellen. HIer kommt es zum einen auf den Einzelfall an (wann ist so eine Drohung vertretbar und wann ist sie verwerflich im Sinne des Gesetzes), zum anderen hilft die Strafbarkeit nicht weiter, wenn das Kind die Drohung nicht beweisen kann.
Rein rechtlich gilt aber das Obengesagte, das Hausrecht gibt den Eltern nicht das Recht, dem Kind irgendwelche Vorschriften zu machen, die über den Rahmen einer "Hausordnung" hinausgehen.
Re: Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Das stimmt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Das GG gilt im Eltern/Kind-Verhältnis nicht, da die Eltern keine staatliche Gewalt ausüben. Es ist aber ein Maßstab für die guten Sitten.
Die genannten Beispiele wie Post öffnen und Bankkarte einkassieren dürfen die Eltern sicher nicht, aber sie können schon Regeln festlegen wie "deine Wäsche wäscht Du selbst, und nur zu bestimmten Uhrzeiten ist die Waschmaschine dafür frei".
Im BGB stehen auch Dinge, die dem Kind nicht unbedingt gefallen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/1619.html
Fensterputzen und Abspülen kann also auch verlangt werden.
Denkbar sind auch Hausverbote für Personen, die das Kind empfangen will, die Eltern aber nicht im Haus haben wollen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1612.html Abs. 2 getroffen, nämlich dass sie den Unterhalt nicht per Kost und Logis gewähren, also gem. ebd. Abs. 1 durch eine Geldrente.
Die genannten Beispiele wie Post öffnen und Bankkarte einkassieren dürfen die Eltern sicher nicht, aber sie können schon Regeln festlegen wie "deine Wäsche wäscht Du selbst, und nur zu bestimmten Uhrzeiten ist die Waschmaschine dafür frei".
Im BGB stehen auch Dinge, die dem Kind nicht unbedingt gefallen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/1619.html
Fensterputzen und Abspülen kann also auch verlangt werden.
Denkbar sind auch Hausverbote für Personen, die das Kind empfangen will, die Eltern aber nicht im Haus haben wollen.
Je nach unterhaltsrechtlicher Situation. Das erwachsene Kind mit eigenem Einkommen kann auch im elterlichen Haushalt zu einer Beteiligung an den Kosten verpflichtet werden (Miete, Strom, Heizung, Telefon, Lebensmittel etc., sog. Kostgeld). Der 18jährige Schüler wird meist vollen Unterhaltsanspruch haben. Wenn die Eltern ihn rauswerfen, haben sie eine Entscheidung nachdass die Eltern ihre Kinder nicht mehr beherbergen möchten und sich diese eine eigene Wohnung suchen müssen (und diese dann auch finanzieren).
https://dejure.org/gesetze/BGB/1612.html Abs. 2 getroffen, nämlich dass sie den Unterhalt nicht per Kost und Logis gewähren, also gem. ebd. Abs. 1 durch eine Geldrente.
Re: Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Besser ist es also, die Nachkommenschaft unangekündigt vor die Tür zu setzen, denn so eine Ankündigung kann leicht als Drohung aufgefasst werden. (

MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Ja, das klingt verrückt, aber so kann es laufen.
Eine vergleichbare Situation gibt es im Arbeitsrecht. In einem Kleinbetrieb kann ich als AG jederzeit ohne Begründung eine Kündigung aussprechen und diese ist dann auch wirksam. Wenn der Gekündigte aber darlegen und beweisen kann, dass unlautere Motive hinter der Kündigung stecken (z. B. eine Diskriminierung im Sinne des AGG vorliegt, oder ein Verstoß gegen das Maßregelverbot $ 612a BGB), dann ist die Kündigung unwirksam. Also sage ich als AG am besten nichts und kündige einfach...
Re: Welche Rechte haben Eltern wirklich bei Volljährigen?
Ist es bei Volljährigkeit überhaupt von Bedeutung, ob es sich um das eigene Kind handelt, oder z.B. um einen Studenten, der ein Zimmer in der Wohnung bewohnt?
Die Feinheiten bestehen dann wohl in der Frage, ob es sich hier um ein Mietverhältnis handelt, oder ob jemandem einfach das Zimmer unentgeltlich überlassen wurde. (Da spricht man dann wohl nicht von Miete sondern von einer Leihe)
Eventuell mag auch noch eine Rolle spielen, ob es ein Zimmer in der Wohnung der Eltern ist, oder eine für sich abgeschlossene Einliegerwohnung.
Die Fragen, ob man jemandem, der Volljährig ist die Post öffnen darf, oder ob man ihm die eigene Waschmaschine zur Benutzung überlassen muss, und ob man den das wohnenden verköstigen muss sind dann eher rhetorisch.
Die Feinheiten bestehen dann wohl in der Frage, ob es sich hier um ein Mietverhältnis handelt, oder ob jemandem einfach das Zimmer unentgeltlich überlassen wurde. (Da spricht man dann wohl nicht von Miete sondern von einer Leihe)
Eventuell mag auch noch eine Rolle spielen, ob es ein Zimmer in der Wohnung der Eltern ist, oder eine für sich abgeschlossene Einliegerwohnung.
Die Fragen, ob man jemandem, der Volljährig ist die Post öffnen darf, oder ob man ihm die eigene Waschmaschine zur Benutzung überlassen muss, und ob man den das wohnenden verköstigen muss sind dann eher rhetorisch.
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