Hallo zusammen,
mal angenommen A bietet Online-Kurse an. B kümmert sich um den Vertrieb dieser.
B stellt auch die AGB, die allerdings keinen Passus zur Übertragung der Nutzungsrechte an Bild, Ton und Video enthalten.
A möchte aber Inhalte anbieten und veröffentlichen, die C als Privatperson zeigen. A überlegt daher einen sichtbaren
Hinweis auf der Homepage zu veröffentlichen, aus dem hervorgeht, dass mit der Teilnahme an einer Online-Session
automatisch die unbeschränkte und unwiderrufliche Übertragung der Nutzungsrechte im Umfang XYZ geschieht.
Ein Verein prüft A auf Rechtssicherheit. Wie ist die Rechtslage?
C möchte nachträglich widerrufen. Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank für den Austausch im Voraus.
Übertragung der Nutzungsrechte Bild, Ton und Video
Moderator: FDR-Team
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 665
- Registriert: 07.11.06, 14:31
Re: Übertragung der Nutzungsrechte Bild, Ton und Video
Die Klausel dürfte für C in den AGB versteckt nicht wirksam sein, weil überraschend und für ihn nachteilig. Auch das unwiderruflich wäre dabei zu beanstanden.
So eine Nutzung könnte man mit einem "Modelvertrag" regeln, natürlich gegen Bezahlung.
So eine Nutzung könnte man mit einem "Modelvertrag" regeln, natürlich gegen Bezahlung.
Feed Ally McBeal!
Re: Übertragung der Nutzungsrechte Bild, Ton und Video
Wie kommt A wie wo an die Inhalte die C zeigen?
-
- Letzte Themen