Kosten Rechtsanwalt bei Scheidungsfolgevereinbarung

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Starwars2001
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Kosten Rechtsanwalt bei Scheidungsfolgevereinbarung

Beitrag von Starwars2001 »

Hallo,

Die Eheleute A + B lassen sich scheiden. A erteilt dem Anwalt M das Mandat. B nimmt keinen Anwalt. A + B sind sich in allen Punkten einig. Man hat quasi "einen" Anwalt.
Im Rahmen der Scheidung wird eine Scheidungsfolgevereinbarung erstellt. M übernimmt die inhaltliche Koordination mit dem Notar.
Nun erhält A folgende Rechnung von M hinsichtlich der Scheidungsfolgevereinbarung:

RVG VV Nr. 2300 - Geschäftsgebühr 1,3 = 3.700€
RVG VV Nr. 1000 - Einigungsgebühr 1,5 = 4.300€.
Gegenstandwert = 350k€.

Ist es i.O. wenn bei einer Scheidungsfolgevereinbarung, wo sich A und B einig sind, sowohl die Nr. 2300 und Nr. 1000 durch den Anwalt abgerechnet werden?
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