Hallo,
folgendes: Frau A. muß den Mann Beerdigen, die Kirche wird geschmückt.
Frau A bittet den Nachbarn ein paar Fotos dort zu machen, was der auch macht.
Nun will eine Bekannte, die beide kennt, Bilder von der Kirche haben.
Darf dann der Nachbar die einfach so weitergeben, ohne Frau A zu fragen ???
Wer hat da das sogenannte Nutzungsrecht, der Nachbar oder Frau A.
Oder gibt es da keine Regeln drüber
Danke und Gruß
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Moderator: FDR-Team
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Zuletzt geändert von ktown am 11.01.23, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bilder per Messenger weitergeben
Ja, denn er ist schließlich der Urheber der Bilder.fliesli hat geschrieben:Darf dann der Nachbar die einfach so weitergeben, ohne Frau A zu fragen ???
In diesem Fall dürften Beide das Nutzungsrecht haben.fliesli hat geschrieben:Wer hat da das sogenannte Nutzungsrecht, der Nachbar oder Frau A.
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Re: Bilder per Messenger weitergeben
Der Nachbar kann Frau A das Nutzungsrecht überlassen.
Aber erstmal hat der Fotograf das Nutzungsrecht der Bilder.
Aber erstmal hat der Fotograf das Nutzungsrecht der Bilder.
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