Hallöchen,
die Pflicht zur privaten Altersvorsorge lässt sich wohl nicht im GG verankern, aber wenn es so weitergeht, gibt es immer weniger junge Menschen, die die immer mehr werdenden Rentner bezahlen müssen, die sich mit einer privaten Altersvorsorge abgesichert haben, wo dann aber der Gesetzgeber irgendwann vllt muss, kann und wird (?), dass die private Altersvorsorge angerechnet wird, damit die Rente allgemein und besonders für die, die keine private Altersvorsorge haben, gesichert ist.
Kann das passieren?
Dankeschön.
LG
GG + private Altersvorsorge
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Re: GG + private Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist nicht im Grundgesetz geregelt, sondern im Sozialgesetzbuch VI und in speziellen Gesetzen für besondere Berufsgruppen (z.B. Künstlersozialversicherungsgesetz, Gesetze zur Pflichtversicherung in Versorgungswerken für Ärzte, Rechtsanwälte usw., Beamtenrecht).
Aber was genau war jetzt die Frage?
Aber was genau war jetzt die Frage?
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Re: GG + private Altersvorsorge
Ich bin auf mehrere Artikel gestoßen, in denen es um die Überlegung ging, die privare Altersvorsorge im GG als Pflicht zu verankern. Das Ergebnis dieser Überlegung ist, dass das wohl nicht ging.
Da kam ich auf o. g. Gedanken, ob der Gesetzgeber nicht irgendwann die Rentner dazu verpflichten kann, ihre private Altersvorsorge anrechnen zu lassen, da es immer weniger junge Menschen gibt, die die Rente der Rentner zahlen kann.
Ob das möglich ist?! Unabhängig von dem Gesetz, ob nun GG o SGB. Wobei es im SGB VI doch nur um die ges. RV geht?!
Da kam ich auf o. g. Gedanken, ob der Gesetzgeber nicht irgendwann die Rentner dazu verpflichten kann, ihre private Altersvorsorge anrechnen zu lassen, da es immer weniger junge Menschen gibt, die die Rente der Rentner zahlen kann.
Ob das möglich ist?! Unabhängig von dem Gesetz, ob nun GG o SGB. Wobei es im SGB VI doch nur um die ges. RV geht?!
Re: GG + private Altersvorsorge
Dafür müsste m.E. erst mal die Eigentumsgarantie (Art. 14 oder so) abgeschafft bzw. dermaßen modifiziert werden, dass es schon einer Abschaffung nahe kommt. Denn zumindest der Teil der Rente, der auf eingezahlten Beiträgen beruht, unterliegt dieser Garantie.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Re: GG + private Altersvorsorge
Selbst wenn es geht, das dürfte nix sein was man mal eben abends um 22.30 parallel zu einem Fußballspiel im Bundestag entscheidet. Am Ende wird das nix anderes sein als ein neuer Generationenvertrag. So spontan wäre an Fragen die man klären muss:carriegross hat geschrieben: ↑12.01.23, 21:17 Ob das möglich ist?! Unabhängig von dem Gesetz, ob nun GG o SGB. Wobei es im SGB VI doch nur um die ges. RV geht?!
- Wie soll mit Bestandsversicherten umgegangen werden die ihre private Vorsorge auf die Kombination volle gesetzliche Rente + private Rente ausgerichtet haben? Und zwar egal ob der Rentenbeginn in 3 oder 30 Jahren ist.
- Hätte die gesetzliche Rentenversicherung überhaupt noch eine Akzeptanz bei denen die zwar einzahlen müssen aber privat so gut vorsorgen können das sie am Ende nur noch ihre private Rente erhalten?
- Wie soll denen eine angemessene gesetzliche Rente gesichert werden die nicht privat Vorsorgen wollen (können)?
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