Hallo liebe Foris,
angenommen A hat sein Auto ordnungsgemäß geparkt und B verursacht mit seinem (Dienst-)Wagen einen sog. "Parkrempler-Schaden".
B verhält sich insofern verantwortungsbewusst als dass er A auf den Schaden aufmerksam macht. A fotografiert den Schaden, den Wagen des Unfallverursachers, das Nummernschild, den Ausweis sowie den Führerschein des Unfallverursachers. Polizei wird nicht eingeschaltet.
B teilt A mit, dass er den Schaden seiner Versicherung meldet und dann das Aktenzeichen mitteilt.
Am Auto von A ist höchstwahrscheinlich "nur" ein Lackschaden entstanden.
Was wäre A jetzt zu raten?
Soll A die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben? Oder reicht es aus, dass A seinen Wagen in der Werkstatt vorstellt und die evtl. alles weitere regeln (wobei die Werkstatt schon signalisiert hat, dass ein evtl. Gutachtertermin erst in frühestens 2 Wochen stattfinden könnte). Es wird sich zwar vorher ein Mitarbeiter der Werkstatt den Schaden mal kurz ansehen, aber die Behebung des Schadens wird dann noch eine Weile dauern. A hat etwas Angst, dass es aufgrund des Schadens und der Witterung evtl. zu einem Rostschaden führen könnte.
A ist Berufspendler und somit auf den Wagen angewiesen und würde für die Zeit einer Reparatur auch einen Leihwagen benötigen. Evtl. stellt sich auch die Frage der Wertminderung (=Unfallwagen).
Ich danke für Eure Antworten zur weiteren Vorgehensweise, denn niemand will hier mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Viele Grüße
Nicky
Parkrempler
Moderator: FDR-Team
Re: Parkrempler
Mit dem Anwalt würde ich warten wie sich die gegnerische Versicherung verhält. Solange die nicht anfängt zu meckern würde ich es ohne versuchen. Wobei die 2 Wochen auf den Gutachter wird man wohl warten müssen, ohne dürfte es nicht gehen.
Es sei denn dabei
Je nach Trefferort sollte man sich allerdings vom äußeren optischen Zustand nicht täuschen lassen. Das hat ein großer bekannter Autofahrerverein vor Jahren ausprobiert. Da wurden typische Parkrempler erzeugt. Ergebnis, optisch von außen wenig bis nix zu sehen. Drinnen tlw Schäden für mehrere 1000 €.
Es sei denn dabei
bestätigt sich diese Vermutung:
Wobei, wo an welcher Stelle wurde A getroffen das man da gleich Rostschäden befürchtet?
Je nach Trefferort sollte man sich allerdings vom äußeren optischen Zustand nicht täuschen lassen. Das hat ein großer bekannter Autofahrerverein vor Jahren ausprobiert. Da wurden typische Parkrempler erzeugt. Ergebnis, optisch von außen wenig bis nix zu sehen. Drinnen tlw Schäden für mehrere 1000 €.
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Re: Parkrempler
Ist das nicht eher Verkehrs- oder Versicherungsrecht?
Re: Parkrempler
Vielen Dank für die bisherige Antwort. Sollte mein Beitrag tatsächlich falsch eingestellt worden sein, bitte ich den Administrator meinen Beitrag zu verschieben.
@ExDevil67:
Bislang scheint es korrekt zu verlaufen. Der Unfallverursacher hat heute den Schaden seiner Versicherung gemeldet, sodass es den Anschein hat, dass alles seinen Weg geht.
Um mich herum machen mich alle kirre, da alle etwas von Unfallwagen , Wertminderung etc. faseln und ich gar nicht weiß wie ich mich verhalten muss. Der Wagen wurde an der linken Stoßstange angeschrabbt (Unfallverursacher hat den parkenden PKW beim Einparken geschnitten). Am Wagen des Unfallverursachers ist rein gar nichts, aber es fand auch ein Kampf zwischen David und Goliath statt (Riesen-SUV gegen Kleinstwagen).
Sollte der Wagen nun tatsächlich ein Unfallwagen sein und demnach eine Wertminderung vorliegen, müsste die ja nun irgendwie geltend gemacht werden - aber noch ist alles am Anfang.
@ExDevil67:
Bislang scheint es korrekt zu verlaufen. Der Unfallverursacher hat heute den Schaden seiner Versicherung gemeldet, sodass es den Anschein hat, dass alles seinen Weg geht.
Um mich herum machen mich alle kirre, da alle etwas von Unfallwagen , Wertminderung etc. faseln und ich gar nicht weiß wie ich mich verhalten muss. Der Wagen wurde an der linken Stoßstange angeschrabbt (Unfallverursacher hat den parkenden PKW beim Einparken geschnitten). Am Wagen des Unfallverursachers ist rein gar nichts, aber es fand auch ein Kampf zwischen David und Goliath statt (Riesen-SUV gegen Kleinstwagen).
Sollte der Wagen nun tatsächlich ein Unfallwagen sein und demnach eine Wertminderung vorliegen, müsste die ja nun irgendwie geltend gemacht werden - aber noch ist alles am Anfang.
Re: Parkrempler
Die Wertminderung rechnet afaik der Gutachter gleich mit aus wenn er die Schadenshöhe bestimmt.
Re: Parkrempler
Ich hatte mal vor Jahren dieses Problem. Zettel am Auto mit einem Sorry und den Kontaktdaten. Habe dem Verursacher (fuhr auch einen Firmenwagen) von meiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag geschickt und dessen Versicherung hat mir netto den Betrag ausgezahlt, weil ich das nicht habe reparieren lassen. Da ging es um 350€. So kann es auch gehen, ohne Anwalt und Gutachter. Man kann ein paar Tage warten ob einem das Aktenzeichen mitgeteilt wird. Und je nachdem schauen, was man dann macht.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Parkrempler
Für die Definition eines Unfallwagens stütze man sich auf das BGH-Urteil. Der Wertverlust rechnet sich nicht allein aus der Tatsache, dass ein PKW als Unfallwagen bezeichnet wird, sondern hauptsächlich aus der Art und Schwere des Schadens. Es dürfte nur einen unerheblichen Wertverlust geben, wenn man beim Verkauf mitteilt, dass man einen Lackkratzer durch einen Parkrempler hatte, der aber behoben wurde. War der Rempler dagegen so stark, dass sich hinter der Stoßstange etwas verschoben hat, kann sich das schon stärker auswirken.Nicky007 hat geschrieben: ↑13.01.23, 14:13Um mich herum machen mich alle kirre, da alle etwas von Unfallwagen , Wertminderung etc. faseln und ich gar nicht weiß wie ich mich verhalten muss. Der Wagen wurde an der linken Stoßstange angeschrabbt (Unfallverursacher hat den parkenden PKW beim Einparken geschnitten). Am Wagen des Unfallverursachers ist rein gar nichts, aber es fand auch ein Kampf zwischen David und Goliath statt (Riesen-SUV gegen Kleinstwagen).
Ich bin kein Jurist.
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