Unbekannte Leistung angemahnt

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simplici
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Unbekannte Leistung angemahnt

Beitrag von simplici »

Angenommen, Herr M. hätte bei einem Netzanbieter seinen Vertrag gekündigt.
Nach der letzten Monatszahlung käme noch eine weitere Abbuchung, für die
Herr M. keine Erklärung hätte.
Daraufhin hätte Herr M. die Abbuchung zurückgebucht, der Netzanbieter aber hätte
dann den Betrag wieder plus Mahngebühr gefordert.
Eine Erklärung WOFÜR bzw. welche Leistung dies sei hätte der Netzanbieter nicht gegeben...
Was sollte Herr M. machen ?
ktown
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt

Beitrag von ktown »

Wieso bucht man, ohne Rücksprache beim Anbieter, einen Betrag zurück?
simplici hat geschrieben: 16.01.23, 11:49Was sollte Herr M. machen?
Telefonhörer in die Hand nehmen und beim Anbieter nachfragen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Tastenspitz
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt

Beitrag von Tastenspitz »

Er soll sich fragen, was das soll.
Hat er schon.
Dann sind wir beim "kann".
Er kann die Frage dem Netzbetreiber stellen und um Rückmeldung bitten. Er kann nichts tun. Er kann zahlen.
Letztlich geht es aber immer um "muss".
Er muss berechtigte Forderungen bezahlen.
Wie er diese Forderung verifiziert, ist seine Sache - siehe "kann". Wenn er sich sicher ist, kann man bis zum Mahnbescheid alles ignorieren was da an Korrespondenz herbeigeflattert kommt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
simplici
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt

Beitrag von simplici »

Der Anbieter hätte eine "Erklärung der Leistung" angekündigt, diese aber nicht gegeben
simplici
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt

Beitrag von simplici »

Ist eigentlich eine Mahnung ohne vorheriges "Anmahnen" / Anschreiben zulässig?
ktown
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt

Beitrag von ktown »

Da muss man sagen:
Das kommt darauf an.

Da keiner weiß, auf welcher Grundlage der Betrag eingezogen worden war, kann auch niemand sagen, ob einer Mahnung erst eine Inverzugsetzung notwendig hätte vorgehen müssen.
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simplici
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt

Beitrag von simplici »

also was macht Herr M. ?
ktown
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt

Beitrag von ktown »

ktown hat geschrieben: 16.01.23, 11:55 Telefonhörer in die Hand nehmen und beim Anbieter nachfragen.
Es ist ungewöhnlich, dass man eine Mahnung bekommt in der nichts als nur der Mahnbetrag + Mahngebühren drauf steht.
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simplici
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt

Beitrag von simplici »

der Ansicht wäre auch Herr M., es ginge wohl auch nur um einen kleinen Betrag
ktown
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt

Beitrag von ktown »

Verstehe ich das richtig?
Auf dem Mahnschreiben stehen nur die Adresse des Schuldners, der Betrag + die Mahngebühr wohin man überweisen soll und sonst nix?
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lottchen
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt

Beitrag von lottchen »

Hat der Kunde einen Account beim Anbieter? Dann wurde dort vielleicht vertragsgemäß die Schlußrechnung hinterlegt. Und deren Betrag eingezogen. Oder man hat vereinbart, dass die Schlußrechnung per E-Mail geschickt wird.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
simplici
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt

Beitrag von simplici »

Schlußrechnung könnte sein, aber der Anbieter hätte NICHTS als Begründung angegeben
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