Unbekannte Leistung angemahnt
Moderator: FDR-Team
Unbekannte Leistung angemahnt
Angenommen, Herr M. hätte bei einem Netzanbieter seinen Vertrag gekündigt.
Nach der letzten Monatszahlung käme noch eine weitere Abbuchung, für die
Herr M. keine Erklärung hätte.
Daraufhin hätte Herr M. die Abbuchung zurückgebucht, der Netzanbieter aber hätte
dann den Betrag wieder plus Mahngebühr gefordert.
Eine Erklärung WOFÜR bzw. welche Leistung dies sei hätte der Netzanbieter nicht gegeben...
Was sollte Herr M. machen ?
Nach der letzten Monatszahlung käme noch eine weitere Abbuchung, für die
Herr M. keine Erklärung hätte.
Daraufhin hätte Herr M. die Abbuchung zurückgebucht, der Netzanbieter aber hätte
dann den Betrag wieder plus Mahngebühr gefordert.
Eine Erklärung WOFÜR bzw. welche Leistung dies sei hätte der Netzanbieter nicht gegeben...
Was sollte Herr M. machen ?
Re: Unbekannte Leistung angemahnt
Wieso bucht man, ohne Rücksprache beim Anbieter, einen Betrag zurück?
Telefonhörer in die Hand nehmen und beim Anbieter nachfragen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt
Er soll sich fragen, was das soll.
Hat er schon.
Dann sind wir beim "kann".
Er kann die Frage dem Netzbetreiber stellen und um Rückmeldung bitten. Er kann nichts tun. Er kann zahlen.
Letztlich geht es aber immer um "muss".
Er muss berechtigte Forderungen bezahlen.
Wie er diese Forderung verifiziert, ist seine Sache - siehe "kann". Wenn er sich sicher ist, kann man bis zum Mahnbescheid alles ignorieren was da an Korrespondenz herbeigeflattert kommt.
Hat er schon.
Dann sind wir beim "kann".
Er kann die Frage dem Netzbetreiber stellen und um Rückmeldung bitten. Er kann nichts tun. Er kann zahlen.
Letztlich geht es aber immer um "muss".
Er muss berechtigte Forderungen bezahlen.
Wie er diese Forderung verifiziert, ist seine Sache - siehe "kann". Wenn er sich sicher ist, kann man bis zum Mahnbescheid alles ignorieren was da an Korrespondenz herbeigeflattert kommt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt
Der Anbieter hätte eine "Erklärung der Leistung" angekündigt, diese aber nicht gegeben
Re: Unbekannte Leistung angemahnt
Ist eigentlich eine Mahnung ohne vorheriges "Anmahnen" / Anschreiben zulässig?
Re: Unbekannte Leistung angemahnt
Da muss man sagen:
Das kommt darauf an.
Da keiner weiß, auf welcher Grundlage der Betrag eingezogen worden war, kann auch niemand sagen, ob einer Mahnung erst eine Inverzugsetzung notwendig hätte vorgehen müssen.
Das kommt darauf an.
Da keiner weiß, auf welcher Grundlage der Betrag eingezogen worden war, kann auch niemand sagen, ob einer Mahnung erst eine Inverzugsetzung notwendig hätte vorgehen müssen.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt
also was macht Herr M. ?
Re: Unbekannte Leistung angemahnt
Es ist ungewöhnlich, dass man eine Mahnung bekommt in der nichts als nur der Mahnbetrag + Mahngebühren drauf steht.
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt
der Ansicht wäre auch Herr M., es ginge wohl auch nur um einen kleinen Betrag
Re: Unbekannte Leistung angemahnt
Verstehe ich das richtig?
Auf dem Mahnschreiben stehen nur die Adresse des Schuldners, der Betrag + die Mahngebühr wohin man überweisen soll und sonst nix?
Auf dem Mahnschreiben stehen nur die Adresse des Schuldners, der Betrag + die Mahngebühr wohin man überweisen soll und sonst nix?
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Re: Unbekannte Leistung angemahnt
Hat der Kunde einen Account beim Anbieter? Dann wurde dort vielleicht vertragsgemäß die Schlußrechnung hinterlegt. Und deren Betrag eingezogen. Oder man hat vereinbart, dass die Schlußrechnung per E-Mail geschickt wird.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Unbekannte Leistung angemahnt
Schlußrechnung könnte sein, aber der Anbieter hätte NICHTS als Begründung angegeben
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