Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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neologica
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Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von neologica »

Guten Tag allerseits,

wie ichs verstanden habe MUSS sich jeder Fotograf oder Fotografin erstens bei der HWK anmelden und einen Beitrag ab 140 Euro im Jahr zahlen. Zusätzlich dazu ist eine Pflichtmitgliedschaft in der BG ETEM vorgesehen, die ebenfalls einen ähnlichen Betrag verlangt.

Bei BG ETEM kann man wohl die Pflichtmitgliedschaft ruhen lassen, wenn man unter 100 Arbeitstagen im Jahr arbeitet. Um die HWK kommt man nicht herum.
Allerdings gibt es eine Befreiuung für Existenzgründer, die unter 25000 (Umsatz?) bleiben. Dann entfällt der Beitrag im ersten Jahr, im 2. und 3. zahlt man die Hälfte und im 4. den vollen Beitrag ohne Zusatzbeiträge.

So viel habe ich selbst herausgefunden. Die Infos, die ich fand, waren allerdings recht alt.

Hat da jemand aktuelle Infos diesbezüglich? Habe ich etwas übersehen? Gibt es noch andere, die Geld wollen, bevor man überhaupt angefangen hat etwas zu verdienen?

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ktown
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von ktown »

neologica hat geschrieben: 18.01.23, 12:41 So viel habe ich selbst herausgefunden. Die Infos, die ich fand, waren allerdings recht alt.
Also das was die allseits bekannte Suchmaschine so ausschmeißt ist nicht alt und Stand der Dinge . Man wird, auch wenn man es nebenberuflich macht, um diese Beträge nicht rumkommen.
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FM
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von FM »

Fotografie kann als Handwerk, als Kunst oder als Publizistik ausgeübt werden. Deshalb dürfte die Angabe "MUSS sich jeder Fotograf oder Fotografin ..." nicht immer zutreffen.
neologica
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von neologica »

@ktown: ich nutze andere Suchmaschinen als die "allseits bekannte".
Meiner Info nach ist der Beitrag bei BG ETEM eben bei unter 100 Arbeitstagen keine Pflicht UND auch der HWK-Beitrag muss bei von mir dargestellten Situation NICHT gezahlt werden. Also verstehe ich nicht, worauf du deine Aussage beziehst.

@FM: meines Wissens nach ist die Mitgliedschaft bei BG ETEM unabhängig davon, wie man als Fotograf eingestuft wird.
Ansonsten wirds sich dann zwischen IHK und HWK bewegen, aber auch dort gelten wohl die von mir beschriebenen Befreiungen.

Es sei denn, ich habe eben etwas missverstanden.

#Edit: wie es aussieht, gilt die unter 5200-Regelung bei der HWK nicht, da man als Fotograf nicht einen "unwesentlichen Teil" des Gewerbes ausführt.
die Regelung unter 25000 für Existenzgründer dürfte aber gelten.
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von ktown »

neologica hat geschrieben: 18.01.23, 13:25 Meiner Info nach ist der Beitrag bei BG ETEM eben bei unter 100 Arbeitstagen keine Pflicht UND auch der HWK-Beitrag muss bei von mir dargestellten Situation NICHT gezahlt werden. Also verstehe ich nicht, worauf du deine Aussage beziehst.
Na dann sind sie ja Top informiert. Am besten kann hier eh nur die zuständige Handwerkskammer wie auch der zuständige Sachbearbeiter der BG Auskunft geben.

Achja. Auf was ich mich bezogen habe? Dass sollte man an dem von mir zitierten erkennen können. :wink:
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: 18.01.23, 15:48 Am besten kann hier eh nur die zuständige Handwerkskammer wie auch der zuständige Sachbearbeiter der BG Auskunft geben.
Na, was werden die wohl sagen? :lachen:

Hier https://www.digit.de/fotografen-wehren- ... aemmerung/ ein aktueller Beitrag zu dem Thema:
Nicht jeder Fotograf ist Handwerker
...
Das Gericht gab der Klage statt (Urteil vom 9.12.2021, Az. 1 K 952/20.MZ) und hob den Bescheid der HWK Rheinhessen über die beabsichtigte Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke auf. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass die Kläger künstlerisch tätig seien und kein zulassungsfreies Handwerk im Sinne der Vorschriften der Handwerksordnung betreiben.
Es kommt wirklich darauf an. Man sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass die HWK hier objektiv berät.
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von neologica »

@ktown: ich weiß ja nicht, entweder Sie haben irgendeine konkrete Information... oder nicht. Meine Recherche steht oben. Wenn ich falsch liege, dann doch einfach bitte berichtigen. Und bei den Ziegen nach der Gartenpflege zu fragen... naja, das halte ich nicht für sonderlich angebracht.

@Evariste: OHA! Danke! Das ist wirklich sehr interessant!
Wenn ichs recht verstehe, geht es an dieser Stelle darum, inwiefern die fotografische Tätigkeit einer künstlerischen gleichzusetzen ist. Das würde schon vor der HWK eine Bedeutung haben, da in den meisten Fällen man bei Werbefotografie oder Hochzeitsfotografie etc. an ein Gewerbe denkt. Theoretisch wäre es also möglich, ein Konzept auszuarbeiten, der sich künstlerisch orientiert und man somit eine freiberufliche Tätigkeit vorlegen kann... ohne der bevormundenden HWK (wie ich meine).
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von FM »

neologica hat geschrieben: 18.01.23, 13:25 @FM: meines Wissens nach ist die Mitgliedschaft bei BG ETEM unabhängig davon, wie man als Fotograf eingestuft wird.
Ansonsten wirds sich dann zwischen IHK und HWK bewegen, aber auch dort gelten wohl die von mir beschriebenen Befreiungen.
Wenn es z.B. um einen Pressefotografen geht, ist er Journalist. Steuerlich freier Beruf, keine Kammer zuständig, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung über die KSK, Unfallversicherung müsste man in der Satzung der für Presse zuständigen BG nachsehen.

Kompliziert wird es, wenn er alles macht - mal Passbilder oder Hochzeitsfotos, mal journalistisch, mal Kunst.
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von neologica »

@FM: ok, stimmt, da muss man sich dran gewöhnen, die Tätigkeit an sich einzurordnen und nicht oft einen recht abstrakten Beruf.
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von ktown »

neologica hat geschrieben: 18.01.23, 19:39 ich weiß ja nicht, entweder Sie haben irgendeine konkrete Information... oder nicht. Meine Recherche steht oben. Wenn ich falsch liege, dann doch einfach bitte berichtigen.
Ja stimmt. Ihre Recherche haben sie kund getan. Sie haben aber auch hinzugefügt, dass diese Information, nach Ihren Recherchen, veraltet sind.
neologica hat geschrieben: 18.01.23, 12:41Die Infos, die ich fand, waren allerdings recht alt.
und stellten die Frage
neologica hat geschrieben: 18.01.23, 12:41Hat da jemand aktuelle Infos diesbezüglich?
Diese habe ich beantwortet. Wieso sollte ich also das, was sie schon recherchiert haben, wiederholen?
neologica hat geschrieben: 18.01.23, 19:39Und bei den Ziegen nach der Gartenpflege zu fragen... naja, das halte ich nicht für sonderlich angebracht.
Mir war überhaupt nicht bewusst, dass ich eine Frage gestellt hatte. Wo war das?
Primäres Ziel diese Forums ist, den TE (oder auch Andere) auf die Rechts- bzw. Gesetzeslage hinzuweisen. Ob dies nun damit erfolgt, dass Paragrafen, Gerichtsurteile, Links zu interessanten Webseiten oder aber der einfache Hinweis auf Suchmaschinen zitiert werden, darüber sagen die Forenregeln nichts aus. Was die Forenregeln sagen ist, dass eine individuelle Beratung nicht erlaubt und nicht erwünscht ist. Diesen Vorgaben haben sie ja entsprochen und den Sachverhalt so allgemein gehalten wie es geht. Das diese Thematik nun so facettenreich ist und allgemein gehalten nicht gelöst werden kann, haben sie sicherlich selbst bei ihrer Recherche festgestellt.
Es gibt jetzt zwei Wege:
1. Weg: Man klaubt sich über Internetseiten und Foren Wissen zusammen und versucht sein Glück es vermeintlich korrekt und für sich optimal zu machen. Inwieweit es zum eigenen Schaden gedeihen kann wenn es falsch ist was man meint, kann ich ihnen nicht sagen.
2. Weg: Man nimmt einmalig Geld in die Hand und lässt sich fachlich beraten. Wenn es dann falsch ist, dann weiß man an wen man sich dann wenden kann. :wink:
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von bavarian tax collector »

Über §31 AO ist das Ganze vom Grundsatz her (auch) ein steuerliches Problem, denn die IHK/HWK setzen ihre Beiträge auf Grund der vom FA mitgeteilten Einkünfte fest.

Damit ein Fotograf NICHT als Gewerbetreibender eingestuft wird, sondern als selbstständig tätig im Sinne des §18 EStG muss die Tätigkeit entweder dem Katalogberuf des Bildberichterstatters gleichen oder es muss eine künstlerische Tätigkeit sein. Für die zweite Alternative muss eine gewisse künstlerische Höhe der Tätigkeit nachgewiesen werden, was ggf. durch einen entsprechenden Gutachter geschehen kann.
FM hat geschrieben: 18.01.23, 19:53 Kompliziert wird es, wenn er alles macht - mal Passbilder oder Hochzeitsfotos, mal journalistisch, mal Kunst.
Nicht unbedingt. Da hier ja offenbar §15 Abs.3 EStG nicht greift, kommt es nicht zur sog. Abfärbetheorie. Das FA wird dann die Einkünfte auf §§15 und 18 EStG aufteilen, ggf. sogar im Wege der Schätzung, und über §31 AO nur den gewerblichen Anteil mitteilen.

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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von neologica »

bavarian tax collector hat geschrieben: 19.01.23, 08:21 Für die zweite Alternative muss eine gewisse künstlerische Höhe der Tätigkeit nachgewiesen werden, was ggf. durch einen entsprechenden Gutachter geschehen kann.
das ist wohl das Schwierige bzw. mit einem Gutachter das Teuere. Zu gern würde mich interessieren, um welchen Fotografen es bei dem obigen Artikel sich handelt, damit man die Fotos einschätzen kann. Er oder sie hat es ja geschafft (wohl auch ohne Gutachter) bei Werbefotografie als Künstler durchzugehen. Gibt es da irgendwo eindeutige Indizien im Sinne einer Art Liste etc. oder ist es eher unübersichtliche Streitangelegenheit? Vermute das Zweitere.
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von FM »

Die Künstlersozialkasse hat für ihren Bereich da recht ausführliche Infos. Ich denke die Abgrenzung ist hier steuerlich dieselbe. Findet man auf der Website der KSK, wo genau muss man halt suchen. Soweit ich es in Erinnerung habe, gab es da auch Kriterien wie Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen, Veröffentlichungen, jeweils im "anerkannten" Bereich.
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von neologica »

ah, danke, dann forsch ich da mal rum!

Ist die Ummeldung von einem angemeldeten Gewerbe in eine freiberufliche Tätigkeit kompliziert oder meldet man sie einfach bei der Gemeinde ab und teilt dem FA mit, dass es ab jetzt eine freiberufliche Tätigkeit ist?
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Re: Pflichtmitgliedschaft i. d. HWK und BG ETEM für Fotografen?

Beitrag von bavarian tax collector »

neologica hat geschrieben: 19.01.23, 14:59 (wohl auch ohne Gutachter)
Beide waren Diplom-Designer (FH), für ihn gab es ein "Bescheinigung" über eine "besondere künstlerisch-gestalterische Begabung", für sie gab es ein Gutachten des Berufsverbandes Freie Fotografen und Filmgestalter.
neologica hat geschrieben: 19.01.23, 15:34 Ist die Ummeldung von einem angemeldeten Gewerbe in eine freiberufliche Tätigkeit kompliziert
Bei der gemeinde meldet man das Gewerbe einfach ab, beim FA ist es deutlich schwieriger! Zwar kann man die Einkünfte künftig einfach als Einkünfte im Sinne §18 EStG angeben, nur ist die Einstufung als selbständige Einkünfte im Sinne §18 EStG eine steuermindernde Tatsache (keine GewSt!), so dass die Nachweislast einzig beim Stpfl. liegt. Also muss nicht das FA widerlegen, dass es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt, sondern der Stpfl. muss nachweisen, dass es so ist. Damit wären wir grundsätzlich wieder beim Gutachten!

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