ktown hat geschrieben: ↑19.01.23, 14:43
Nordland hat geschrieben: ↑18.01.23, 20:20Wie sieht es denn mit Nachpflanzungen aus?
Die nicht verpflichtend ist. Er ist nur zum ökologischen Ausgleich verpflichtet und dieser kann auch durch eine Ausgleichszahlung erfolgen.
Wobei diese Kosten, wie auch die Ersatzpflanzung, eventuell auch umlegbar sind.
Lieber ktown,
Bäume spenden Schatten an heißen Tagen und verbessern das Stadtklima. Sie bieten vielen wertvollen Insekten, Vögeln, Pilzen usw. einen Lebensraum oder eine Futterquelle. Ein alter Baumbestand kann sogar - solltest du eigentlich wissen - das Stadtbild so weit verbessern, dass die Immobilienwerte signifikant höher liegen gegenüber Neubaugebieten mit Schottergärten und dergleichen. Daher sollte man doch doch, wenn schon Bäume entfernt werden, darauf setzen, Neupflanzungen vorzunehmen. Zumal ja angeblich - obwohl man es ja gar nicht wollte, aber diese böse Nadelbaumpilz, der sich leider zufällig auf dem Laubbaum breitgemacht hat

- der Baum zwingend gefällt werden musste.
Hinzu kommt, dass sich die Ausgleichszahlung gemäß § 6 Abs. 8 BaumSchVO wie folgt bestimmt:
Die angemessene Höhe der Ausgleichsabgabe bestimmt sich nach dem Wert der nach Absatz 4 rechnerisch ermittelten Ersatzpflanzungen handelsüblicher Baumschulware, jeweils nach Art des zu entfernenden Baumes, zuzüglich eines Zuschlags in gleicher Höhe.
Das wäre also doppelt so teuer wie eine Nachpflanzung.