Welche Kosten müssen bei Konzertabsage erstattet werden?
Moderator: FDR-Team
Welche Kosten müssen bei Konzertabsage erstattet werden?
Hallo,
eine Veranstaltung wurde kurzfristig abgesagt. Es gab keine Mitteilung per Mail. Wir haben durch Zufall am Tag vorher davon erfahren, viele haben es sicher erst vor Ort erfahren, dass die Veranstaltung abgesagt wurde.
Meine Frage ist, was muss der Tickekthändler zurück erstatten? Ich hatte mal gelesen, dass auch die Versandkosten erstattet werden müssen, da es ja nicht Schuld der Kunden war, dass die Veranstaltung abgesagt wurde. Finde aber nicht mehr wo das stand, Der Tickethändler hat bisher nur den Ticketpreis erstattet und beruft sich auf seine AGB's, da die Druck- und Versandkosten ja angefallen wären. Aber darf uns als Kunden ein Nachteil entstehen, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet?
VG
eine Veranstaltung wurde kurzfristig abgesagt. Es gab keine Mitteilung per Mail. Wir haben durch Zufall am Tag vorher davon erfahren, viele haben es sicher erst vor Ort erfahren, dass die Veranstaltung abgesagt wurde.
Meine Frage ist, was muss der Tickekthändler zurück erstatten? Ich hatte mal gelesen, dass auch die Versandkosten erstattet werden müssen, da es ja nicht Schuld der Kunden war, dass die Veranstaltung abgesagt wurde. Finde aber nicht mehr wo das stand, Der Tickethändler hat bisher nur den Ticketpreis erstattet und beruft sich auf seine AGB's, da die Druck- und Versandkosten ja angefallen wären. Aber darf uns als Kunden ein Nachteil entstehen, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet?
VG
Re: Welche Kosten müssen bei Konzertabsage erstattet werden?
Die tatsächlich angefallenen Druck- und Versandkosten dürften minimal sein, vielleicht 1 oder 2 Euro. Bei reiner online-Abwicklung nahe 0 Cent.
Extremer wäre es, wenn jemand schon Fahrkarte und Hotel gebucht hat.
Extremer wäre es, wenn jemand schon Fahrkarte und Hotel gebucht hat.
Re: Welche Kosten müssen bei Konzertabsage erstattet werden?
Naja, es geht nicht um Schadenersatz - das wäre noch einmal eine andere Frage. Sondern um Rückerstattung des an den Händler bezahlten Betrags.
Ich würde meinen, es hängt von der Vertragsgestaltung ab. Ist der "Tickethändler" ein echter Händler, also jemand der im eigenen Namen Tickets verkauft? Oder vermittelt er nur einen Vertrag mit dem Veranstalter? Im 2. Fall kann er grundsätzlich eigene Kosten an den Käufer weitergeben.
Es hängt aber auch davon ab, ob diese Versandkosten für den Kunden transparent gemacht wurden.
Hier
https://www.verbraucherzentrale.de/aktu ... ntim-46263
ist vermutlich der Fall, an den Sie denken. In den diversen Urteilen ging es aber um die Vorverkaufsgebühr, nicht nur um Versandkosten.
Ich würde meinen, es hängt von der Vertragsgestaltung ab. Ist der "Tickethändler" ein echter Händler, also jemand der im eigenen Namen Tickets verkauft? Oder vermittelt er nur einen Vertrag mit dem Veranstalter? Im 2. Fall kann er grundsätzlich eigene Kosten an den Käufer weitergeben.
Es hängt aber auch davon ab, ob diese Versandkosten für den Kunden transparent gemacht wurden.
Hier
https://www.verbraucherzentrale.de/aktu ... ntim-46263
ist vermutlich der Fall, an den Sie denken. In den diversen Urteilen ging es aber um die Vorverkaufsgebühr, nicht nur um Versandkosten.
Re: Welche Kosten müssen bei Konzertabsage erstattet werden?
Falls ein QR-Code automatisiert erstellt und elektronisch zugesandt wird, dürfte sich das auf Stromkosten beschränken.
Da sitzt wahrscheinlich eher selten jemand, der die Anfrage persönlich zur Kenntnis nimmt, bearbeitet, die Eintrittskarte erstellt, in einen Briefumschlag steckt, eine Briefmarke darauf klebt und es zur Post bringt.
Re: Welche Kosten müssen bei Konzertabsage erstattet werden?
Dann eben ca. 1 bis 2 Euro für Porto, Briefumschlag und Ausdruck.
Aber es wurde auch eine Absagenachricht per Mail erwartet, was dann doch eher auf ein online-Geschäft hindeutet.
Re: Welche Kosten müssen bei Konzertabsage erstattet werden?
Das schließt sich ja nicht aus. Ich bestelle meine Konzertkarten auch immer online, sie kommen aber dennoch mit der Post.
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Spaßeshalber habe ich mal in die AGBs zu meinen Konzertkarten geschaut... und was lese ich

Interessanterweise werden in der Rechnung keine "Versandspesen und Porto" ausgewiesen, sondern nur eine "Bearbeitungsgebühr" in Höhe von 4 Euros je Bestellung, plus 1 Euro "Systemgebühr" je Ticket.Bei Absage einer Veranstaltung werden die Eintrittspreise ohne Versandspesen, Porto und Systemgebühren gegen Vorlage der Original-Tickets erstattet.
Da frage ich mich dann auch, ob das rechtens ist, besonders da in meinem Fall der Vertragspartner kein Tickethändler ist, sondern der Veranstalter der Konzerte. Ich bestelle etwas, bekomme keine Leistung, bleibe aber dennoch auf Kosten in Höhe von 6 Euro (2 Karten für ein Konzert, was dann abgesagt wird) sitzen?
Aber wahrscheinlich hat es einfach noch niemand unternommen, den Veranstalter wegen der paar Euros zu verklagen.

P.S.:
Eine Google-Suche mit dem Klauseltext ergibt, dass das anscheinend eine Standardklausel ist, die von vielen Veranstaltern benutzt wird. Ich frage mich, was ich davon halten soll...
Re: Welche Kosten müssen bei Konzertabsage erstattet werden?
Hallo,
erstmal danke für Eure Antworten. Es geht um 7,90€ "Versandkosten". Es gab bei der Bestellung keine Möglichkeit die Tickets selbst zu drucken. Der Händler beruft sich darauf, dass die Kosten ja angefallen wären. Das kann aber meiner Meinung nach nicht mein Problem sein, da die Veranstaltung ja nicht stattgefunden hat. Wüsste halt gern, ob das rechtlich so richtig ist oder ob man einen Rechtsanspruch auf Erstattung aller Kosten hat. Google hilft da leider auch nicht weiter, da geht es nur darum, wie man das Geld bekommt wenn ein Gutschein angeboten wird.
Das steht auf den Internetseite zum Thema abgesagte Events
"2.1 Abgesagtes Event
Wenn eine Veranstaltung vom Veranstalter ersatzlos abgesagt wird (d.h. ein Ersatztermin, für den die Tickets ihre Gültigkeit behalten, wird nicht in Aussicht gestellt) können Sie als Käufer bei Ticketmaster Ihre Tickets im Rahmen der Rückerstattungsbedingungen zurückgeben und erhalten in den entsprechenden Fällen eine Erstattung. Bitte beachten Sie die untenstehenden Ausnahmen. Um Ihnen die Rückgabe Ihrer Tickets zu erleichtern, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Sie können Tickets generell nur dort zurückgeben, wo Sie sie erworben haben. Sollten Sie die Tickets in einer Vorverkaufsstelle erworben haben, müssen Sie die Tickets auch genau dort einreichen
Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich an den ursprünglichen Ticketkäufer, d.h. die Person, welche die Tickets über unsere Webseite oder unser Callcenter (Ticket-Hotline) erworben hat.
Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich automatisch auf das Zahlungsmittel, das beim Kauf der Tickets verwendet wurde (insbesondere Kreditkarte, Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert], Klarna etc.). Hiervon ausgenommen sind lediglich Käufer, die das Ticket per Überweisung oder unter Verwendung eines Gutscheins bezahlt haben. In diesen Fällen ist für die Rückerstattung erforderlich, dass der Käufer das Rückerstattungsformular online ausfüllt. Das Online-Rückerstattungsformular für abgesagte Events können Sie hier abrufen.
Die Rückerstattung erfolgt innerhalb 60 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung der Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter. Bei Käufern, die mittels Überweisung oder Gutschein bezahlt haben, erfolgt die Rückerstattung innerhalb 60 Tagen nach Absenden des Rückerstattungsformulars.
Ausnahmen: Sofern über das Vermögen des Veranstalters der abgesagten Veranstaltung ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder der Veranstalter die bereits erhaltenen Kartengelder an Ticketmaster nicht wieder zur Auszahlung und dem Kartenkäufer zur Verfügung stellt, ist eine Rückerstattung ausgeschlossen."
Da steht nichts davon, dass sie die Versandkosten nicht erstatten.
erstmal danke für Eure Antworten. Es geht um 7,90€ "Versandkosten". Es gab bei der Bestellung keine Möglichkeit die Tickets selbst zu drucken. Der Händler beruft sich darauf, dass die Kosten ja angefallen wären. Das kann aber meiner Meinung nach nicht mein Problem sein, da die Veranstaltung ja nicht stattgefunden hat. Wüsste halt gern, ob das rechtlich so richtig ist oder ob man einen Rechtsanspruch auf Erstattung aller Kosten hat. Google hilft da leider auch nicht weiter, da geht es nur darum, wie man das Geld bekommt wenn ein Gutschein angeboten wird.
Das steht auf den Internetseite zum Thema abgesagte Events
"2.1 Abgesagtes Event
Wenn eine Veranstaltung vom Veranstalter ersatzlos abgesagt wird (d.h. ein Ersatztermin, für den die Tickets ihre Gültigkeit behalten, wird nicht in Aussicht gestellt) können Sie als Käufer bei Ticketmaster Ihre Tickets im Rahmen der Rückerstattungsbedingungen zurückgeben und erhalten in den entsprechenden Fällen eine Erstattung. Bitte beachten Sie die untenstehenden Ausnahmen. Um Ihnen die Rückgabe Ihrer Tickets zu erleichtern, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Sie können Tickets generell nur dort zurückgeben, wo Sie sie erworben haben. Sollten Sie die Tickets in einer Vorverkaufsstelle erworben haben, müssen Sie die Tickets auch genau dort einreichen
Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich an den ursprünglichen Ticketkäufer, d.h. die Person, welche die Tickets über unsere Webseite oder unser Callcenter (Ticket-Hotline) erworben hat.
Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich automatisch auf das Zahlungsmittel, das beim Kauf der Tickets verwendet wurde (insbesondere Kreditkarte, Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert], Klarna etc.). Hiervon ausgenommen sind lediglich Käufer, die das Ticket per Überweisung oder unter Verwendung eines Gutscheins bezahlt haben. In diesen Fällen ist für die Rückerstattung erforderlich, dass der Käufer das Rückerstattungsformular online ausfüllt. Das Online-Rückerstattungsformular für abgesagte Events können Sie hier abrufen.
Die Rückerstattung erfolgt innerhalb 60 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung der Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter. Bei Käufern, die mittels Überweisung oder Gutschein bezahlt haben, erfolgt die Rückerstattung innerhalb 60 Tagen nach Absenden des Rückerstattungsformulars.
Ausnahmen: Sofern über das Vermögen des Veranstalters der abgesagten Veranstaltung ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder der Veranstalter die bereits erhaltenen Kartengelder an Ticketmaster nicht wieder zur Auszahlung und dem Kartenkäufer zur Verfügung stellt, ist eine Rückerstattung ausgeschlossen."
Da steht nichts davon, dass sie die Versandkosten nicht erstatten.
Re: Welche Kosten müssen bei Konzertabsage erstattet werden?
Das liest sich allerdings so, als ob der Händler tatsächlich nur ein Vermittler ist, der einen Vertrag mit dem Veranstalter vermittelt. Ich bin sicher, das steht auch irgendwo in den AGBs.
Dann kann der Händler tatsächlich argumentieren, er hat eine Leistung erbracht und für diese eine Vergütung fordern. Denn die Nichtleistung durch den Veranstalter geht ihn im Grunde nichts an.
Bei den bekannten Urteilen ging es um eine ominöse Vorverkaufsgebühr, quasi eine Provision für den Ticketverkäufer, die auch nicht richtig im Vertrag ausgewiesen war.
Dann kann der Händler tatsächlich argumentieren, er hat eine Leistung erbracht und für diese eine Vergütung fordern. Denn die Nichtleistung durch den Veranstalter geht ihn im Grunde nichts an.
Bei den bekannten Urteilen ging es um eine ominöse Vorverkaufsgebühr, quasi eine Provision für den Ticketverkäufer, die auch nicht richtig im Vertrag ausgewiesen war.
Re: Welche Kosten müssen bei Konzertabsage erstattet werden?
Ist jetzt kein Bereich mit dem ich was zu tun hätte, aber klingt im Ergebnis seltsam. Denn wahrscheinlich hat der Veranstalter entschieden, dass es über den Vermittler läuft. Der Kunde wird eher selten von sich aus irgendjemand beauftragen, die Karte zu kaufen.
Mal ein anderes Beispiel: im hiesigen Verkehrsverbund kann ich Fahrkarten für die Bahn in der Region (wo es schon auch um mehr als 100 km gehen kann) auch bei den Stadtwerken kaufen, obwohl die nur innerstädtischen Busverkehr betreiben (umgekehrt auch). Wenn der Zug dann ausfällt, bekomme ich falls bei der Bahn gekauft natürlich den vollen Betrag zurück. Wenn bei den Stadtwerken, dann abzüglich der für den Verkauf anfallenden Kosten, weil die Stadtwerke nichts für den Zugausfall können? Und dann gibt es da auch noch Fahrkarten in Kiosken zu kaufen, die gar nicht Mitglied im Verkehrsverbund sind, aber von diesem (oder den Stadtwerken?) mit dem Verkauf beauftragt wurden. Der Kunde erkennt bei Angebot und Preis erst mal keinen Unterschied, ob er es nun im Bahnhof, im Kiosk, bei den Stadtwerken oder am Automaten (der auch wieder dem oder jenem gehören kann) kauft.
Re: Welche Kosten müssen bei Konzertabsage erstattet werden?
Ja, irgendwie schon, dem stimme ich zu.
Wenn ich mir allerdings z. B. einen Immobilienmakler ansehe, dann bekommt man da auch nicht die Provision zurück, wenn die vermittelte Wohnung nicht wie versprochen bezugsfertig ist. Die Leistung des Maklers besteht darin, einen Vertrag zu vermitteln, spätere Vertragsstörungen gehen ihn nichts mehr an. Hier kümmert sich der Vermittler immerhin noch um die Rückerstattung (auch nur unter der Voraussetzung, dass Geld vom Veranstalter fließt).
Ja, allerdings wenden Sie sich wegen einer Rückerstattung weder an den Kiosk noch an den Automaten, sondern an einen der Partner im Verkehrsverbund, weil dieser Ihr Vertragspartner ist.
Grundsätzlich könnte wohl auch ein Kiosk, der Fahrkarten verkauft, eine Zusatzgebühr erheben, wenn er sie entsprechend ausweist. Die würde man dann ebenfalls nicht zurückbekommen. Aber das Modell ist halt ein anderes...
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