Wenn der Ex nicht gehen will
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Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Der Vollständiigkeit halber, die Frau könnte den Mann auch wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Wenn der Sachverhalt so ist, wie beschrieben, dann macht der Mann sich strafbar, wenn der Aufforderung zu gehen nicht folgt. Das ist unabhängig davon, ob die Frau das mit Gewalt durchsetzt oder ob die Polizei sich raushält. Der Mann sich dann überlegen, ob er ein Strafverfahren riskieren will.
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Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Danke für Eure wie immer interessanten Antworten, obwohl ich den Hinweis auf schlagkräftige Herren in diesem Forum eher nicht erwartet hätte. Die Polizei kam, Bertram beteuerte mit Engelszungen seine guten Absichten, und die Polizei verschwand. Geraume Zeit später verschwand auch Bertram, ließ jedoch einige Dinge zurück. Anneliese entschloss sich, Bertholds Habseligkeiten in einer Garage zu lagern und die Schlösser auszutauschen, verbunden mit einer eindeutigen Ansage an Berthold, die übrigen Räumlichkeiten nicht mehr zu betreten.
lg
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Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Danke für die Rückmeldung!
Grüße Hertha1892
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Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Update: Bertram stand im Sommer wieder vor der Tür,. Genauer gesagt, er stand im Haus nachdem ein Kind vergessen hatte, die Türe richtig zu schließen. Gleiches Spiel: Die Polizei kam, belehrte ihn, forderte ihn auf zu verschwinden, und fuhr von dannen. Bertram besann sich auf seine Schwiegermutter, bat sie, ihn aufzunehmen und gelangte bei nächster Gelegenheit wieder in Annelieses Wohnräume. Es folgte ein erneuter Rauswurf. Wenig später begab sich Anneliese mit den Kindern auf eine Ferienreise, und bei ihrer Rückkehr fand sie Bertram im Haus. Die Schwiegermutter hatte ihn hinein gelassen. Diesmal verschwand Bertram aus freien Stücken. In den kommenden Wochen stand für Anneliese und die Kinder eine Kur an,. Der Anwalt, den sie danach kontaktierte, sah sich außerstande, ein Annäherungsverbot zu erwirken. Zuviel Zeit sei vergangen. Es verging noch mehr Zeit, Bertram kam zurück, und hatte einige Tage später die Gelegenheit, ins Haus zu gelangen. Die erneut herbei gerufenen Polizisten meinten, sie könnten ohne einen richterlichen Beschluss gar nichts tun, belehrten Anneliese, dass Bertram berechtigt sei, sich im Haus aufzuhalten so lange er noch Sachen im Haus habe - er hatte schon wieder zwei Koffer ins Haus gebracht. Die Polizisten ermahnten Anneliese, sich nicht mit Bertram zu streiten, ansonsten nähmen sie jemanden mit, und das könne durchaus die Anneliese sein, auch wenn ihr das Haus gehöre.
Die Fortsetzung folgt bestimmt. Wie würdet Ihr die Geschichte weiter schreiben? Soll Anneliese noch einmal die Schlösser austauschen lassen?
Die Fortsetzung folgt bestimmt. Wie würdet Ihr die Geschichte weiter schreiben? Soll Anneliese noch einmal die Schlösser austauschen lassen?
Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Ich würde vor allem einen fähigen Anwalt beauftragen, eine gerichtliches Annährungsverbot mit einer empfindlichen Buße bei Verstoß zu erwirken.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Wo bitteschön gibt es fähige Anwälte?
Die Anwältin hier stellt erst mal einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung für Anneliese,

Die Anwältin hier stellt erst mal einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung für Anneliese,
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Re: Wenn der Ex nicht gehen will
So ganz nachvollziehbar ist die Story hier nicht. Offenbar gibt es ein Kommunikationsproblem zwischen der Hausbewohnerin und der Polizei bzw. dem Anwalt. Und die ganze Story mit verwertbaren Zeiträumen fehlt hier trotz Nachfrage immer noch.
Die Story hier ist von 2021, genug Zeit, um den Anspruch auf die Ehewohnung zu verwirken. Es sei denn, der Mann zieht eben nicht für mindestens 6 Monate aus sondern kommt zwischendurch immer wieder. Die Anwältin sollte hoffentlich erklären können, wieso sie nach über einem Jahr die Zuweisung der Wohnunung noch für nötig hält. Ist vermutlich der rechtssichere, nachvollziehbare, dokumentierte Weg, mit dessen Ergebnis man dann auch die Polizei überzeugen könnte.
Wohnt die Schwiegermutter mit im Haus? Wenn nein --> Schlüssel abnehmen! Zur Not mit einer das gute verhältnis wahrenden Ausrede.
Die Story hier ist von 2021, genug Zeit, um den Anspruch auf die Ehewohnung zu verwirken. Es sei denn, der Mann zieht eben nicht für mindestens 6 Monate aus sondern kommt zwischendurch immer wieder. Die Anwältin sollte hoffentlich erklären können, wieso sie nach über einem Jahr die Zuweisung der Wohnunung noch für nötig hält. Ist vermutlich der rechtssichere, nachvollziehbare, dokumentierte Weg, mit dessen Ergebnis man dann auch die Polizei überzeugen könnte.
Wohnt die Schwiegermutter mit im Haus? Wenn nein --> Schlüssel abnehmen! Zur Not mit einer das gute verhältnis wahrenden Ausrede.
Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Da würde mich doch glatt interessieren, wie es diesem Mann immer wieder gelingt, sich Zutritt zum Haus zu verschaffen?Chaosprinzessin hat geschrieben: ↑23.12.22, 00:28 Es verging noch mehr Zeit, Bertram kam zurück, und hatte einige Tage später die Gelegenheit, ins Haus zu gelangen.
Ich halte es für ein Gerücht, dass jemand das Recht haben soll, sich gegen des Willens des Eigentümers in einem Haus aufzuhalten, nur weil er dort ein paar seiner Sachen deponiert hat.Die erneut herbei gerufenen Polizisten meinten, sie könnten ohne einen richterlichen Beschluss gar nichts tun, belehrten Anneliese, dass Bertram berechtigt sei, sich im Haus aufzuhalten so lange er noch Sachen im Haus habe - er hatte schon wieder zwei Koffer ins Haus gebracht.
Ich würde als erstes mal die Leute instruieren, die Bertram ja anscheinend immer wieder ins Haus lassen, das zu unterlassen. Außerdem würde ich Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten.Die Fortsetzung folgt bestimmt. Wie würdet Ihr die Geschichte weiter schreiben? Soll Anneliese noch einmal die Schlösser austauschen lassen?
Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung, die schon lange keine eheliche Wohnung mehr ist?Chaosprinzessin hat geschrieben: ↑25.12.22, 22:59 Die Anwältin hier stellt erst mal einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung für Anneliese,

Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Sicher?Hexe1203 hat geschrieben: ↑06.01.23, 08:50Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung, die schon lange keine eheliche Wohnung mehr ist?Chaosprinzessin hat geschrieben: ↑25.12.22, 22:59 Die Anwältin hier stellt erst mal einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung für Anneliese,![]()
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Worin sollte die eheliche Wohnung denn begründet sein, die TE war letztes Jahr um diese Zeit bereits getrennt...ktown hat geschrieben: ↑06.01.23, 10:16Sicher?Hexe1203 hat geschrieben: ↑06.01.23, 08:50Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung, die schon lange keine eheliche Wohnung mehr ist?Chaosprinzessin hat geschrieben: ↑25.12.22, 22:59 Die Anwältin hier stellt erst mal einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung für Anneliese,![]()
Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Sie waren getrennt lebend. Von einer Scheidung habe ich bisher noch nichts gelesen (oder habe ich das überlesen
). Wie, zumindest ich, hier nun lernen konnte, reicht das aber nicht aus.

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Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Dass man bereits geschieden sein muss, wäre mir nicht bekannt...hast du dazu eine Quelle?
Ich habe gerade auf der HP eines Fachanwalts für Familienrecht gelesen, dass es lediglich auf die Frist (6 Monate) ankommt. Ist in diesem fiktiven Fall erfüllt, da der Mann vor mehr als sechs Monaten ausgezogen ist.
Eine weitere Rolle spielt, ob er beim Auszug seine persönlichen Sachen mitgenommen hat. Hat er das nicht, kann er jederzeit in die eheliche Wohnung zurückkehren. Das scheint mir hier aber nicht der Fall zu sein, denn es ist lediglich von zwei Koffern die Rede, die lt. der TE von ihrem Ex "ins Haus gebracht" wurden.
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Re: Wenn der Ex nicht gehen will
Wenn der Mann ausgezogen ist, sind 6 Monate die Frist. Wenn der zwischendrin wieder einzieht, fangen die 6 Monate von vorne an. Und offenbar ist genau das das Problem, denn der Typ kommt ja in schöner Regelmäigkeit da an und macht sich breit, hat mit der Polizeit auch genug Zeugen, um zu belegen, dass er die Ehewohnung NICHT aufgegeben hat. Insofern ist die Zuweisung der Ehewohnung der logische erste Schritt zur Rechtssicherheit.
Zu den genauen Zeiträumen schweig sich die TE ja leider aus, ist aber auch egal, wenn das nicht beweisbar ist.
Zu den genauen Zeiträumen schweig sich die TE ja leider aus, ist aber auch egal, wenn das nicht beweisbar ist.
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