Stilblüten V

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Angimaus37
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Re: Stilblüten V

Beitrag von Angimaus37 »

Das Amtsgericht konnte es wohl nicht abwarten, die ihm wohlbekannte, gerichtsnotorische Querulantin endlich loszuwerden, im Idealfall an das Jüngste Gericht. Die Chancen standen ja gut.
Na so ein Pech :lachen: Vielleicht war die Beamtin auch auf die Wohnung aus, wo vor kurzen erst eine tolle, begehbare, behindertengerechte Dusche eingebaut wurde. :lachen: Das wäre dann doch doppeltes Pech, denn um diese Wohnung zu bekommen, müsste sie den dort noch wohnenden Sohn heiraten. :lachen:
GS
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Re: Stilblüten V

Beitrag von GS »

Das wäre dann doch doppeltes Pech, denn um diese Wohnung zu bekommen, müsste sie den dort noch wohnenden Sohn heiraten. :lachen:
Ist ja solange kein größeres oder längeres Problem, als der gebratene Pilze zum Leibgericht hat. Und wenn nicht, kann sie ihm immer noch die Pilzpfanne überbraten, mit oder ohne Pilze ..." :mrgreen:
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Niemand2000
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Re: Stilblüten V

Beitrag von Niemand2000 »

Das wäre dann doch doppeltes Pech, denn um diese Wohnung zu bekommen, müsste sie den dort noch wohnenden Sohn heiraten. :lachen:
Adoptieren wäre auch eine Option :mrgreen:
ExDevil67
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Re: Stilblüten V

Beitrag von ExDevil67 »

Der Angestellte ist Erfüllungsgehilfe des Arbeitnehmers.
Wie? Es gibt auch Sub-Angestellte bei Arbeitnehmern?
ktown
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Re: Stilblüten V

Beitrag von ktown »

:lachen: :lachen:
Jetzt muss ich das auch noch da stehen lassen. :wink:
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ktown
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Re: Stilblüten V

Beitrag von ktown »

Kann Vermieter Duplikate der Mietwohnung verlangen ?
wird schwierig in Zeiten von Fachkräftemangel. :wink:
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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ExDevil67
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Re: Stilblüten V

Beitrag von ExDevil67 »

ktown hat geschrieben: 18.08.22, 20:45
Kann Vermieter Duplikate der Mietwohnung verlangen ?
wird schwierig in Zeiten von Fachkräftemangel. :wink:
Kommt auf den gewünschten Maßstab und das Material an. Das Modell in 1:100 aus Pappe kann man mit entsprechendem Geschick auch selber herstellen. :wink:
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Re: Stilblüten V

Beitrag von ExDevil67 »


Derjenige, der was dagegen hat? Zum Beispiel der AN der das Geld im Unterschied zu den Kollegen nicht bekommen hat?
Dazu müsste der Arbeitgeber das aber mitbekommen, oder?
Das sollte zu denken geben wenn ein ArbeitGEBER nicht mitbekommt das er einem Mitarbeiter plötzlich mehr Geld zahlt............................
Angimaus37
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Re: Stilblüten V

Beitrag von Angimaus37 »

Ihr seid so gemein :mrgreen: Wisst Ihr denn nicht, wie es ist, Halsschmerzen zu haben und dann einen Lachanfall nach dem anderen zu bekommen? Das kann in der Lunge ganz schön weh tun. :mrgreen: :mrgreen:
elbstrand
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Re: Stilblüten V

Beitrag von elbstrand »

Tastenspitz hat geschrieben: 15.11.22, 15:50 .... Das diese AGB heutzutage 40 Seiten lang ist, liegt am Gesetzgeber und seiner Vermutung, dass Kunden einen IQ eines Badewannenstöpsels haben. ...
@Tastenspitz: You made my day! (eigentlich keine Stilblüte, aber ich wusste nicht, wo ich das sonst hinpacken sollte)
Niemand2000
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Re: Stilblüten V

Beitrag von Niemand2000 »

Gammaflyer hat geschrieben: 20.12.22, 16:42Lügenkresse
In welchem Geschäft kann ich die kaufen? :wink:
Niemand2000
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Re: Stilblüten V

Beitrag von Niemand2000 »

Wenn das Ordnungamt nun wieder das KFZ verwarnt
Also meines wurde noch nie verwarnt :D
GS
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Re: Stilblüten V

Beitrag von GS »

sören100 schrieb unter "Hausfriedensbruch?":
Wie gesagt, die Tonlage erforderte eher ein sich entfernen. Danach lief es,wie beschrieben, wie im Film ab. Mir ging es nur darum, ob dieser Ablauf schon einen Hausfriedensbruch beschreibt. Bewußt hatte er es auf keinen Fall vor und die unbefriedigte Einfahrt lud dazu ein incl. der Neugier. Den Rest wird man schauen was passiert
Klar, dass eine Einfahrt, die unbefriedigt ist, ein einladenderes Wesen an den Tag legt als ihre Nachbarin, die hierin von Haus aus besser versorgt ist. :mrgreen:
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ExDevil67
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Re: Stilblüten V

Beitrag von ExDevil67 »

Hey,


nehmen wir mal an, im Arbeitsvertrag steht:
Die Firma stellt dem Mitarbeiter einen Rechner zur Verfügung.
Der Firma ist es gestattet, in die Inhalte auf diesem Rechner und in die von der Firma bereitgestellten E-Mail Postfächer reinzuschauen. Die Firma darf die Inhalte modifizieren.
Der Rechner und die E-Mail Postfächer dürfen nur für die Arbeit genutzt werden.
Im Klartext heißt das doch, der Arbeitnehmer kann jederzeit ohne Grund den Rechner durchsuchen ?
Und wo ist jetzt das Problem? Was soll ein Arbeitnehmer auf seinem Rechner finden das er nicht kennt? ;)
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