Hallo
was zählt hinsichtlich der Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie zum "zu versteuernden Einkommen"?
Ist dies nur das in Deutschland zu versteuernde Einkommen oder auch das im Ausland versteuerte Einkommen?
Beispielfall: A wohnt in Deutschland und ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, arbeitet aber im benachbarten Ausland und bezieht dort ein dort versteuertes Einkommen, daneben hat er noch Einkünfte in Deutschland. Dank DBA wird das im Ausland versteuerte Einkommen nicht in Deutschland versteuert, sondern nur bei der Progression berücksichtigt.
Zählt nun hinsichtlich der Einkommensgrenze nur das in Deutschland zu versteuernde Einkommen?
Einkommensgrenze Wohnungsbauprämie - Auslandseinkünfte
Moderator: FDR-Team
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Re: Einkommensgrenze Wohnungsbauprämie - Auslandseinkünfte
Richtig, mal in den Bescheid sehen."zu versteuernden Einkommen"
Also eine Mischung aus beidem.Ist dies nur das in Deutschland zu versteuernde Einkommen oder auch das im Ausland versteuerte Einkommen?
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Re: Einkommensgrenze Wohnungsbauprämie - Auslandseinkünfte
Danke für die Antwort, leider verstehe ich sie allerdings nicht:
Wieso "Mischung aus beidem"? Im Bescheid steht unter "zu versteuerndes Einkommen" nur das in Deutschland zu versteuernde Einkommen, nicht das im Ausland versteuerte Einkommen. Das wird nur bei der Progression berückischtigt.
Danach wäre, solange derjenig in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt, der im Ausland versteuerte Einkommensanteil und daher nach DBA in Deutschland steuerfrei gestellte Anteil ohne Relevanz für die Berechtigung zur Wohnungsbauprämie? Warum dann "Mischung aus beidem"?
Wieso "Mischung aus beidem"? Im Bescheid steht unter "zu versteuerndes Einkommen" nur das in Deutschland zu versteuernde Einkommen, nicht das im Ausland versteuerte Einkommen. Das wird nur bei der Progression berückischtigt.
Danach wäre, solange derjenig in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt, der im Ausland versteuerte Einkommensanteil und daher nach DBA in Deutschland steuerfrei gestellte Anteil ohne Relevanz für die Berechtigung zur Wohnungsbauprämie? Warum dann "Mischung aus beidem"?
Re: Einkommensgrenze Wohnungsbauprämie - Auslandseinkünfte
Der § 2a WoPG verweist ausdrücklich auf das zu versteuernde Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 5 EStG. Als zu versteuerndes Einkommen gilt somit nur das in Deutschland zu versteuernde Einkommen ohne das ausländische Einkommen.
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Re: Einkommensgrenze Wohnungsbauprämie - Auslandseinkünfte
@hambre
Vielen Dank! Das ist dann also eindeutig geregelt, sehr gut!
Vielen Dank! Das ist dann also eindeutig geregelt, sehr gut!
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