Erbe an Dritte
Moderator: FDR-Team
Erbe an Dritte
Hallo miteinander,
da ich leider wenig Wissen zum Erbrecht habe hoffe ich dass mir einige Fragen zur Rechtslage beantwortet werden können.
Die Namen sind fiktiv und lassen keinen Rückschluss auf die tatsächlichen Personen zu.
Das Ehepaar X lebt getrennt voneinander Frau Klaus wohnt in einer Mietwohnung und der Ehepartner Wolf in dem Haus welches sein Eigentum ist.
Frau Klaus ist alleinige Erbin, und möchte ihr Erbe an eine dritte Partei undzwar Herrn Günther übertragen.
Wie wäre denn die Rechtslage, wenn Frau Klaus ein Testament schreibt in dem sie Herrn Günther als alleinigen Erbe bestimmt, wäre dies schon ausreichend damit Herr Günther die Immobilie erben kann?
Und wie wäre die Rechtslage wenn Frau Klaus zuerst, also vor ihrem Ehemann ableben würde, wäre Herr Günther dann weiterhin erbberechtig?
Vielen Dank.
da ich leider wenig Wissen zum Erbrecht habe hoffe ich dass mir einige Fragen zur Rechtslage beantwortet werden können.
Die Namen sind fiktiv und lassen keinen Rückschluss auf die tatsächlichen Personen zu.
Das Ehepaar X lebt getrennt voneinander Frau Klaus wohnt in einer Mietwohnung und der Ehepartner Wolf in dem Haus welches sein Eigentum ist.
Frau Klaus ist alleinige Erbin, und möchte ihr Erbe an eine dritte Partei undzwar Herrn Günther übertragen.
Wie wäre denn die Rechtslage, wenn Frau Klaus ein Testament schreibt in dem sie Herrn Günther als alleinigen Erbe bestimmt, wäre dies schon ausreichend damit Herr Günther die Immobilie erben kann?
Und wie wäre die Rechtslage wenn Frau Klaus zuerst, also vor ihrem Ehemann ableben würde, wäre Herr Günther dann weiterhin erbberechtig?
Vielen Dank.
Re: Erbe an Dritte
Sterben kommt vor Erben.
Also wenn die Frau zuerst stirb, vererbt sie nur das was sie in dem Moment besitzt.
Das Haus besitzt aber zu dem Teitpunkt noch der Ehemann.
Also würde der Dritte in dem Fall die Immobilie nicht bekommen.
Ansonsten reicht es im Grunde wenn man den Dritten zum Alleinerben mit einem Satz einsetzt.
Allerdings könnte es sein, dass noch Personen existieren die einen Pflichtteilsanspruch haben, z.b. Kinder.
Das Ehepaar X hat auch kein Berliner Testament oder ein gemeinschaftliches Testament, wo jeweils andere Nacherben genannt sind?
Also wenn die Frau zuerst stirb, vererbt sie nur das was sie in dem Moment besitzt.
Das Haus besitzt aber zu dem Teitpunkt noch der Ehemann.
Also würde der Dritte in dem Fall die Immobilie nicht bekommen.
Ansonsten reicht es im Grunde wenn man den Dritten zum Alleinerben mit einem Satz einsetzt.
Allerdings könnte es sein, dass noch Personen existieren die einen Pflichtteilsanspruch haben, z.b. Kinder.
Das Ehepaar X hat auch kein Berliner Testament oder ein gemeinschaftliches Testament, wo jeweils andere Nacherben genannt sind?
Re: Erbe an Dritte
Und man sollte im Hinterkopf behalten, Herr Günther als Dritter, ohne verwandschaftliche Verbindungen zur Erblasserin, erbt nur 20.000 € steuerfrei. Danach hält das Finanzamt die Hand auf. Und das will afaik zeitnah Bargeld sehen, wo das der Erbe auftreibt ist dem egal.
Re: Erbe an Dritte
Danke für die Aufklärung.
Ist beides nicht der Fall.Allerdings könnte es sein, dass noch Personen existieren die einen Pflichtteilsanspruch haben, z.b. Kinder.
Das Ehepaar X hat auch kein Berliner Testament oder ein gemeinschaftliches Testament, wo jeweils andere Nacherben genannt sind?
Wegen der Steuerschuld würde an einer Veräußerung wohl kein Weg vorbei führen.Danach hält das Finanzamt die Hand auf. Und das will afaik zeitnah Bargeld sehen, wo das der Erbe auftreibt ist dem egal.
Re: Erbe an Dritte
Frau Klaus ist sicher dass es nie eine Scheidung geben wird? Denn dann würde sie auch nur erben wenn sie per Testament als Alleinerbin eingesetzt wird und es eben keine weiteren Pflichtteilsberechtigten gibt. Herr Wolf könnte bereits jetzt jederzeit die Kirche, den Zoo, die Tafel, seine Putzfrau...als Erben einsetzen, dann bekommt Frau Klaus auch nur den Pflichtteil, also ein halbes Haus.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Erbe an Dritte
Wenn die Ehefrau enterbt wurde, hat diese einen Pflichtteilsanspruch von 1/4 plus Zugewinn. (die Erhöhung um 1/4 gem. § 1371 BGB kommt hier nicht zum Tragen). Der Pflichtteilsanspruch ist nur ein Anspruch in bar.
Re: Erbe an Dritte
Wenn es darum geht dem Ex-Partner eins auszuwischen sind manche Menschen hochmotiviert

Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
-
- Letzte Themen