Nochmal Ersatzpflege

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gandalf9
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Nochmal Ersatzpflege

Beitrag von gandalf9 »

Hallo,
immer wieder hören wir von angesprochenen potentiellen ersatzpflegenden Privatpersonen, dass diese Leistungen (max. 2418 €) von ihnen (den Ersatzpflegenden) in deren Steuererklärung als Einnahmen anzugeben sind. Dann müsste darauf von ihnen auch noch Einkommensteuer gezahlt werden. Unserer Meinung nach ist das nicht so. Wie ist die tatsächliche steuerliche Behandlung?
Danke
Czauderna
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Re: Nochmal Ersatzpflege

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
hier ist es gut erklärt - https://www.provita-deutschland.de/ist- ... teuerfrei/
gruss
Czauderna
gandalf9
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Re: Nochmal Ersatzpflege

Beitrag von gandalf9 »

Guter Artikel! Danke
Trozdem stellen sich zwei Fragen. Bisher wurde der Antrag bei der Pflegekasse wie folgt gestellt: Auflistung der erbrachten Leistungen des Ersatzpflegers (es bestand keine "sittliche Verpflichtung", sondern der Ersatzpfleger war ein natürliche nicht-ewerbstätige Person); der Betrag wurde auf das Konto der Pflegeperson überwiesen, der Ersatzpfleger wurde vorab bereits für die erbrachten Pflegeleistungen von der Pflegeperson entschädigt. Der Ersatzpfleger hatte diese Einnahmen (aus Unwissenheit) nicht in seiner Steuererklärung angegeben. War diese Vorgehensweise inkorrekt? Kann die steuerfreie Ersatzpflege also nur von Personen mit sittlicher Verpflichtung erfolgen, im Rahmen der zulässigen Beträge? Falls ja, wäre doch die Ersatzpflege von z.B. nicht verwandten Nachbarn nicht steuerfrei und diese müssten den Betrag in der Tat in der Erklärung angeben. Das Finanzamt entscheidet über die steuerliche Behandlung.
Gehört diese Fragestellung jetzt in ein anderes Forum?
Danke
FM
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Re: Nochmal Ersatzpflege

Beitrag von FM »

gandalf9 hat geschrieben: 26.01.23, 17:42 Kann die steuerfreie Ersatzpflege also nur von Personen mit sittlicher Verpflichtung erfolgen, im Rahmen der zulässigen Beträge? Falls ja, wäre doch die Ersatzpflege von z.B. nicht verwandten Nachbarn nicht steuerfrei und diese müssten den Betrag in der Tat in der Erklärung angeben. Das Finanzamt entscheidet über die steuerliche Behandlung.
Gehört diese Fragestellung jetzt in ein anderes Forum?
Danke
Richtig, sie gehört eher ins Forum Steuer- und Steuerstrafrecht. Die Moderatoren können das entsprechend verschieben.

Dort kann dann auch darüber diskutiert werden, in welchen Fällen eine Selbstanzeige ein Steuerstrafverfahren noch verhindern könnte und wie das genau geschehen müsste.

Sollte es allerdings um einen realen Fall gehen, rufe man morgen früh einen Steuerberater oder Rechtsanwalt an.
Czauderna
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Re: Nochmal Ersatzpflege

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
das könnte möglich sein, kann aber nur vom Administrator/Moderator beantwortet werden.
Gruss
Czauderna
FM
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Re: Nochmal Ersatzpflege

Beitrag von FM »

Die Frage ist eben, wer im Ausgangstext mit "wir" gemeint ist. Falls es Mitarbeiter einer Pflegekasse sind: die sind zur Steuerberatung ohnehin nicht berechtigt.

Sozialrecht ist nur die Frage, ob und in welcher Höhe es die Leistung gibt. Wie sie steuerlich zu behandeln ist, kann die Pflegekasse nicht beurteilen. Die Aussage "müssen Sie gar nicht angeben" wäre da sehr gewagt.
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