Hallo,
seit Juni 2022 muss man ja Urhebern Auskunft über die Verwendung Ihrer Werke geben. Ich verwende auf meiner Webseite Fotos aus Adobe Stock. Nach §32d UrhG müsste ich somit die Künstler/Fotografen über die Nutzung ihres Bildes informieren. Viele Künstler hinterlegen jedoch keine Kontaktangaben und verstecken sich z.T. hinter Pseudonymen. Wie soll ich diese Künstler rechtskonform informieren? Wie soll ich da meiner Pflicht nachgehen?
Vielen Dank im Voraus
Neue Auskunftspflicht nach § 32d UrhG
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Re: Neue Auskunftspflicht nach § 32d UrhG
Ohne jetzt individuell auf die Frage einzugehen, scheint es doch dort einen entsprechenden Lizenzvertrag mit dem Anbieter zu geben.
Re: Neue Auskunftspflicht nach § 32d UrhG
"Der Vertragspartner" muss dem Urheber diese Auskunft erteilen. Wie kannst Du Vertragspartner sein ohne zu wissen, wer der Urheber ist?
Grundsätzlich ist das schon denkbar, wenn ich etwa auf den Flohmarkt was kaufe, ist das auch ein Vertrag und ich weiß oft nicht wer das war. Aber bei Nutzungsverträgen über Urheberrecht schwer vorstellbar. Es sei denn, eine dritte Person war beteiligt (keine Ahnung was Adobe Stock ist, aber falls das jemand ist wo vom Urheber die Nutzungsrechte bekam, wäre das dann dessen Vertragspartner).
Wenn man ein geschütztes Werk zufällig irgendwo findet und nicht feststellen kann, wer die Nutzungsrechte daran hat und übertragen darf, kann man das Werk eben nicht verwenden, weil man keine Erlaubnis erhalten kann.
Grundsätzlich ist das schon denkbar, wenn ich etwa auf den Flohmarkt was kaufe, ist das auch ein Vertrag und ich weiß oft nicht wer das war. Aber bei Nutzungsverträgen über Urheberrecht schwer vorstellbar. Es sei denn, eine dritte Person war beteiligt (keine Ahnung was Adobe Stock ist, aber falls das jemand ist wo vom Urheber die Nutzungsrechte bekam, wäre das dann dessen Vertragspartner).
Wenn man ein geschütztes Werk zufällig irgendwo findet und nicht feststellen kann, wer die Nutzungsrechte daran hat und übertragen darf, kann man das Werk eben nicht verwenden, weil man keine Erlaubnis erhalten kann.
Re: Neue Auskunftspflicht nach § 32d UrhG
Hat die Fa. die Nutzung der Fotos erlaubt?
Wurde ein Vertrag geschlossen oder sind die Fotos zur Nutzung freigegeben?
Die Auskunftspflicht geilt auf alle Fälle nur für die entgeltliche Nutzung der Fotos.
Wurde ein Vertrag geschlossen oder sind die Fotos zur Nutzung freigegeben?
Die Auskunftspflicht geilt auf alle Fälle nur für die entgeltliche Nutzung der Fotos.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Neue Auskunftspflicht nach § 32d UrhG
Der Stock verwendet afaik Wasserzeichen für die lizenzfreie Verwendung im Probeabo.
Die Wasserzeichen kann man loswerden, indem man an den Stock Gebühren bezahlt.
Das steht da aber auch alles bis aufs Kleinste erklärt....
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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