Welches Gesetz bzw. welche Rechtsgrundlage erlaubt Banken weitere Daten über die Stammdaten hinaus zu erheben?

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

Moderator: FDR-Team

Antworten
Caesar
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 766
Registriert: 07.02.05, 01:21

Welches Gesetz bzw. welche Rechtsgrundlage erlaubt Banken weitere Daten über die Stammdaten hinaus zu erheben?

Beitrag von Caesar »

Banken müssen nach gesetzlichen Vorgaben, Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Nationalität und wenn ich mich nicht irre auch den Beruf erheben und das auch regelmäßig erneut abfragen, soweit so gut.

Aber welches Gesetz bzw. welche Rechtsgrundlage berechtigt eine Bank dazu, auch weitere Daten, wie bspw. das Jahresnettoeinkommen oder verfügbare Vermögen einzufordern?
Ich kenne so etwas nur, wenn man einen Kredit oder dergleichen haben wollte, aber welche gesetzliche Rechtsgrundlage besteht hier für ein (Giro-)Konto, das als reines Guthabenkonto und Wertpapierdepot geführt wird?

Warum eine Bank solche Informationen gerne haben will kann ich mir zwar vorstellen, aber wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, dann geht so etwas eine Bank meiner Auffassung nach nichts an, der Datenschutz des Kunden sollte hier klar überwiegen. Deswegen wollte ich gerne wissen, welche Gesetze und Paragrafen diesbezüglich relevant sind und solche Forderungen begründen und ob sich hier etwas in den letzten Jahren geändert hat?
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 28576
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Welches Gesetz bzw. welche Rechtsgrundlage erlaubt Banken weitere Daten über die Stammdaten hinaus zu erheben?

Beitrag von ktown »

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Caesar
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 766
Registriert: 07.02.05, 01:21

Re: Welches Gesetz bzw. welche Rechtsgrundlage erlaubt Banken weitere Daten über die Stammdaten hinaus zu erheben?

Beitrag von Caesar »

Die Geldwäscheregelungen beziehen sich meiner Auffassung nach aber auf Einzahlungen über 15000 €, so wie es in dem Artikel auch steht und nicht auf die bloße Existenz eines Guthabenkontos.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 28576
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Welches Gesetz bzw. welche Rechtsgrundlage erlaubt Banken weitere Daten über die Stammdaten hinaus zu erheben?

Beitrag von ktown »

Wo steht, dass das GwG erst ab 15.000.- zur Anwendung kommt?

Damit die Banken dem GwG entsprechend handeln können sind gewisse Erhebungen von Daten notwendig.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 23252
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Welches Gesetz bzw. welche Rechtsgrundlage erlaubt Banken weitere Daten über die Stammdaten hinaus zu erheben?

Beitrag von FM »

Caesar hat geschrieben: 28.02.23, 13:37 Ich kenne so etwas nur, wenn man einen Kredit oder dergleichen haben wollte, aber welche gesetzliche Rechtsgrundlage besteht hier für ein (Giro-)Konto, das als reines Guthabenkonto und Wertpapierdepot geführt wird?
Das Wertpapierdepot dürfte der Grund sein. Da werden die Kunden in Risikoklassen eingeteilt. Z.B. relevant für die Frage, ob man mit Optionsscheinen handeln darf.
Antworten