Personenkreis, dessen Belange geschützt und gefördert werden sollen

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Mark Herzog
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Personenkreis, dessen Belange geschützt und gefördert werden sollen

Beitrag von Mark Herzog »

Wenn die Behörde "Auswärtiges Amt" bzw. eine ihr nachgeordnete Botschaft über die Erteilung eines Visums zum Zweck der Familienzusammenführung zu entscheiden hat (z.B. Heirat Deutsch/ausländisch), gehört dann auch der deutsche Ehepartner in Deutschland zu demjenigen Personenkreis, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen?

Aus Art. 6 GG würde ich das als Laie so herleiten wollen. Das Aufenthaltsgesetz erwähnt in allerdings nicht, wenn ich das richtig gesehen habe. Wie sehen es die Fachleute?
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