Verreinsprobleme

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FM
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Re: Verreinsprobleme

Beitrag von FM »

Bei einem nicht eingetragenen Verein ist der Verein ja keine rechtsfähige Person. Da muss man sich an die natürlichen Personen halten, denen man Geld gegeben hatte.
Oktavia
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Re: Verreinsprobleme

Beitrag von Oktavia »

FM hat geschrieben: 05.03.23, 21:09 Bei einem nicht eingetragenen Verein ist der Verein ja keine rechtsfähige Person. Da muss man sich an die natürlichen Personen halten, denen man Geld gegeben hatte.
An alle angenommenen 150?
Spezi hat geschrieben: 05.03.23, 20:17
Wie gesagt, es handelt sich um einen fiktiven Verein nach BGB.
Was kann man in so einem Fall als normales Mitglied machen? Abwarten bis das Vermögen des Vereins komplett weg ist? Wer haftet in solchen Fällen für ordnungsgemäße Rechnungslegung?
Diese Wertung ist reine Spekulation. Ich würde weiter von einer GBR nach den §§ 705 ff BGB ausgehen und die dort genannten Möglchkeiten ergreifen/nutzen.
ICh habe in 705 ff keine Lösung für die geschilderten Probleme gefunden 4 Vorstandsmitglieder, 3 sind zurückgetreten (Kassenwart, 1. Vorsitzender). Der verbliebene Beisitzer macht nichts, neu eingetretene "Mitglieder" führen die Geschäfte ohne Legitimation. Eine Versammlung wird nicht einberufen. Kann man hier einen Notvorstand durch das Amtsgericht bestellen lassen? Oder geht dies nur bei eingetragenen Vereinen?
Es treten auch weiterhin Personen dem Verein bei ohne dass ein Vorstand dies geprüft hätte. Sind diese Gesellschafter denn überhaupt Gesellschafter(Mitglieder)?
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Tastenspitz
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Re: Verreinsprobleme

Beitrag von Tastenspitz »

Fassen wir zusammen:
Es gibt einen Verein (der nicht eingetragen ist) von dem die Satzung unbekannt oder verschwunden ist und dessen Vorstand bis auf eine Person zurückgetreten ist.
Der Verein resp. letzte Vorstand beraumt keine Versammlung an, um die fehlenden Vorstände/Kassenwart zu wählen und umgibt sich statt dessen mit neuen Mitgliedern, die die Vorstandsfunktionen übernehmen.
NmE. gibt es nur die Lösung einer Mitgliederversammlung, um das Ganze wieder auf das Gleis zu setzen. Im Moment bewegt sich der Verein wohl im BGB §54.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Verreinsprobleme

Beitrag von Oktavia »

Tastenspitz hat geschrieben: 06.03.23, 09:23 NmE. gibt es nur die Lösung einer Mitgliederversammlung, um das Ganze wieder auf das Gleis zu setzen. Im Moment bewegt sich der Verein wohl im BGB §54.
Dazu wird ja grade nicht eingeladen. Ist es eigentlich auch für einen nicht eingetragenen Verein möglich einen Notvorstand vom Amtsgericht bestellen zu lassen?
Problem ist ja (hat der Gesetzgeber erkannt, gilt erst ab 2024) dass die Regelungen für Gesellschaften nicht ganz passend sind.

Ich spinne nochmal weiter aus :oops: die umgebenden Neumitglieder organisieren eine Veranstaltung bei der mehrere tausend Euro miese gemacht werden. Ist das ihr Privatvergnügen auch wenn sie nach außen den nicht eingetragenen Verein als Veranstalter vorschieben?
Es muss auch geklärt werden ob diese "Neumitglieder" überhaupt Mitglieder sein können mangels Vorstand mit Prokura zur Aufnahme von Mitgliedern.
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Spezi
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Re: Verreinsprobleme

Beitrag von Spezi »

die umgebenden Neumitglieder
Wenn soll/muß man sich darunter vorstellen?
organisieren eine Veranstaltung bei der mehrere tausend Euro miese gemacht werden.
Dieses "organisieren" erfolgt durch eine Gruppe ?
Und wie werden wirksam "mehrere tausend Euro miese gemacht" ??
Gruß Spezi
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Re: Verreinsprobleme

Beitrag von Oktavia »

Spezi hat geschrieben: 06.03.23, 22:06
die umgebenden Neumitglieder
Wenn soll/muß man sich darunter vorstellen?
organisieren eine Veranstaltung bei der mehrere tausend Euro miese gemacht werden.
Dieses "organisieren" erfolgt durch eine Gruppe ?
Und wie werden wirksam "mehrere tausend Euro miese gemacht" ??
Es gibt im diskutierten Fall noch ein handlungsunfähiges Vorstandsmitglied. Dieses überlässt einigen grade eingetretenen Mitgliedern sämtliche Social Media Zugänge usw., diese bezeichnen sich als Notvorstand. Es gibt keinerlei Bestrebungen eine Mitgliederversammlung anzuberaumen.
Sie organisieren Ausflüge mit Bussen an denen einige der ca. 150 Mitglieder teilnehmen sollen. Wenn diese Busse, die ja bestellt sind nicht voll werden d.h. sich von den Fahrtgeldern der Mitglieder decken könnte ein großes Minus entstehen und durchaus einige tausend Euro betragen.
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Re: Verreinsprobleme

Beitrag von MGH »

Wenn es kein eigetragener Verein ist, keine bekannte Satzung usw. wäre m.E. erstmal zu klären, ob es überhaupt ein Verein ist, oder ob wir nicht vielleicht von der "Sigi-Müller-Ausflugs-Organisations-Freundschaftsliste" reden... Sigi Müller (Gründer und "Vorstand") organisiert und verrechnet die Reisen zu mündlich ausgehandelten Vertragsbedingungen, hat sich von "Hans Schmid und Peter Meier" (Mitglieder im "Vorstand") helfen lassen und hat jetzt eine "Mündliche Vollmacht" an seinen allten Vertrauten Robert Neumitglied ausgestellt, der nun weitermacht.
Wenn nichts geregelt / nachweisbar ist, muss nun jeder überlegen / fragen, wer ist Vertragspartner zu welchen Bedingungen.
Das ganze kann auch z. B. steuerrechlich böse Folgen haben.

Der Not-Vorstand ist sicher gut beraten, seine eigene Legitimation und auch die Abläufe erst auf ein klar geregeltes und von außen verständliches Fundament zu stellen, bevor er größere Unternehmungen macht... ohne Vollmachten kann es sein finanzielles Privatvergnügen werden...
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Re: Verreinsprobleme

Beitrag von Oktavia »

Erstmal vielen Dank für deine Hinweise :D
MGH hat geschrieben: 07.03.23, 19:57 wäre m.E. erstmal zu klären, ob es überhaupt ein Verein ist,
Es ist ein (fiktiver) Verein, funktioniert aber, wie ich gelernt habe wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es gab eine (natürlich nur gedachte) Gründungsversammlung. Es wurde regelmäßig ein Vorstand gewählt. Vom zuletzt gewählten Vorstand sei nur noch ein Beisitzer vorhanden. Dieser ist aus diversen Gründen nicht in der Lage in irgendeiner Form zu reagieren. Grade neu eingetretene Mitglieder bezeichnen sich als Vorstand und treffen Entscheidungen über Eintritte und Ausschlüsse von Mitgliedern, organisieren Fahrten und Veranstaltungen. Sie unterschreiben mit "Vorstand".
Die rechtliche Lage ist mir dazu völlig unklar und ich verstehe auch nicht wie man Gesellschaftsrecht darauf anwenden könnte. :oops:
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Re: Verreinsprobleme

Beitrag von FM »

Wen genau will man denn verklagen? Bei einem e.V. würde das lauten:

ABC e.V.
vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Dr. X.Y.

Aber hier?
FM
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Re: Verreinsprobleme

Beitrag von FM »

Wen genau will man denn verklagen? Bei einem e.V. würde das lauten:

ABC e.V.
vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Dr. X.Y.

Aber hier?
Oktavia
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Re: Verreinsprobleme

Beitrag von Oktavia »

FM hat geschrieben: 07.03.23, 23:04 Wen genau will man denn verklagen? Bei einem e.V. würde das lauten:

ABC e.V.
vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Dr. X.Y.

Aber hier?
Das scheint der Kern des Problems zu sein.
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