Bußgeldbescheid nicht erhalten
Moderator: FDR-Team
Bußgeldbescheid nicht erhalten
Ich stelle mir eine komische Situation vor:
Ein Bußgeldbescheid muß ja binnen einer Frist von drei Monaten zugestellt worden
sein, um nicht zu verjähren.
Nun stellen wir uns vor, der betroffene Verkehrsteilnehmer zieht um. Genau ab dem
Datum seines Auszugs wirkt dann ein Wochen zuvor gestellter Nachsendeantrag.
Was würde passieren, wenn der Betroffene so einen Bußgeldbescheid nicht erhält
weil die Post diesbezüglich "schlampt" und den Bescheid trotzdem in seinen Brief-
kasten einwirft. Der Betroffene könnte ja nichts davon erfahren, auch die Behörde
erführe nichts von dem Umzug.
Würde der Bescheid trotzdem als "amtlich fristgerecht zugestellt" gelten ?
Ein Bußgeldbescheid muß ja binnen einer Frist von drei Monaten zugestellt worden
sein, um nicht zu verjähren.
Nun stellen wir uns vor, der betroffene Verkehrsteilnehmer zieht um. Genau ab dem
Datum seines Auszugs wirkt dann ein Wochen zuvor gestellter Nachsendeantrag.
Was würde passieren, wenn der Betroffene so einen Bußgeldbescheid nicht erhält
weil die Post diesbezüglich "schlampt" und den Bescheid trotzdem in seinen Brief-
kasten einwirft. Der Betroffene könnte ja nichts davon erfahren, auch die Behörde
erführe nichts von dem Umzug.
Würde der Bescheid trotzdem als "amtlich fristgerecht zugestellt" gelten ?
Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten
Nein, er muß binnen 3 Monaten erlassen werden, sofern keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen erfolgt sind und es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit handelt. Bei allen anderen Ordnungswidrigkeiten liegt die Verjährungsfrist zwischen 6 Monaten und 3 Jahren.
In dem Fall hätte der Betroffene sich nicht ordnungsgemäß umgemeldet und könnte die Verjährung nicht für sich geltend machen. Zudem müßte er mit einem weiteren Bußgeldbescheid wegen der fehlenden Ummeldung rechnen.
Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten
bis auf diesen satz alles richtig.könnte die Verjährung nicht für sich geltend machen
oder kennst du die rechtsgrundlage für diesen fall?
Die Behörde wird aber den Bescheid "verfolgen" und bei der Post die PZU nachfragen - evtl. nochmal rausschicken. Bei Rücklauf wird versucht, die Adresse zu ermitteln - und jede Ermitlungstätigkeit unterbricht die Verjährung (d.h. die Frist beginnt von vorne)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten
Man könnte auch von dem vielleicht einfacheren Fall ausgehen dass die Briefzustellung verschlampt wurde. In manchen Gemeinden wird Behördenpost mir privaten Briefdiensten verschickt. Gerade da erlebe ich haarsträubende Dinge: In meinem Briefkasten finden sich Sendungen die an völlig andere Anschriften adressiert sind!Völlig anderer Name, völlig andere Straße). Die Post ist zuverlässiger aber in manchen Städten auch nicht mehr das was sie mal war.
Nehmen wir also mal an, dass ein Bußgeldbescheid auf diese Weise verschütt geht. Was dann? (er kommt ja bei z.B. 15€ Bußgeld nicht per Einschreiben)
Nehmen wir also mal an, dass ein Bußgeldbescheid auf diese Weise verschütt geht. Was dann? (er kommt ja bei z.B. 15€ Bußgeld nicht per Einschreiben)
Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten
Sie unterstellen hier was. Gemäß Sachverhalt wurde korrekt umgemeldet und korrekt ein Nachsendeantrag gestellt. Aus diesen beiden Umständen und der Tatsache, dass fehlerhaft der Bescheid doch an der alten Adresse eingeworfen wurde ergibt sich zwangsläufig, dass die Behörde derzeit nichts vom Umzug erfährt.
Es stellt sich nun die Frage, wann der Behörde auffällt, dass dem Bescheid weder eine Zahlung noch ein Einspruch folgt. Im nächsten Step wird vermutlich nochmals an diese Adresse ein Schreiben zugesandt (man ist ja noch in der Frist einer möglichen Vollstreckungsverjährung). Jetzt kommt es auf den Zusteller an. Ist er faul, landet der Brief wieder im falschen Briefkasten. Ist er engagiert, geht der Brief mit dem Verweis der Unmöglichkeit einer Zustellung an die Behörde zurück.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten
Ein Bußgeldbescheid wird zugestellt - mit Postzustellungsurkunde.er kommt ja bei z.B. 15€ Bußgeld nicht per Einschreiben
Ein Verwarnung erfolgt mit normaler Post - aber da reicht es, wenn die Behörde nachweist, dass sie abgeschickt wurde.
wird eine PZU nachgeschickt? Bin mir nicht sicher, aber ich meine nicht.korrekt ein Nachsendeantrag gestellt.
das ist leider oft wirklich so. Die Zustellung gilt dann als nicht erfolgt.doch an der alten Adresse eingeworfen wurde ergibt sich zwangsläufig, dass die Behörde derzeit nichts vom Umzug erfährt.
das nennt sich "Mahnung" - erfolgt durch die zuständige (Stadt-)Kasse. Diese wird die BG-Behörde unterrichten, wenn die Mahnung "unzustellbar" zurückkommt - wonach dann wieder ermittelt wird...wird vermutlich nochmals an diese Adresse ein Schreiben zugesandt
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten
Zumindest sieht das OLG Hamm so https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... issbrauch/
Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten
Nein, das ergibt sich unmittelbar aus dem Sachverhalt.



Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten
OK
ich korrigiere. Es gibt jedoch die 14 Tage in denen der beschriebene Sachverhalt eintreten kann. 


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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten
Da haben wir ja eine Grundlage - obwohl das eine Einzelmeinung zu sein scheint. Zumindest hab ich bisher davon noch nie gehört - auch fehlt mir da die Angabe der Rechtsgrundlage für die Ansicht des Gerichts hinsichtlich "Vereitelung der Zustellung".fodeure hat geschrieben: ↑09.03.23, 12:43Zumindest sieht das OLG Hamm so https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... issbrauch/
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten
Hier der Text des Urteils
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