Bußgeldbescheid nicht erhalten

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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GLu
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Bußgeldbescheid nicht erhalten

Beitrag von GLu »

Ich stelle mir eine komische Situation vor:

Ein Bußgeldbescheid muß ja binnen einer Frist von drei Monaten zugestellt worden
sein, um nicht zu verjähren.

Nun stellen wir uns vor, der betroffene Verkehrsteilnehmer zieht um. Genau ab dem
Datum seines Auszugs wirkt dann ein Wochen zuvor gestellter Nachsendeantrag.

Was würde passieren, wenn der Betroffene so einen Bußgeldbescheid nicht erhält
weil die Post diesbezüglich "schlampt" und den Bescheid trotzdem in seinen Brief-
kasten einwirft. Der Betroffene könnte ja nichts davon erfahren, auch die Behörde
erführe nichts von dem Umzug.

Würde der Bescheid trotzdem als "amtlich fristgerecht zugestellt" gelten ?
fodeure
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten

Beitrag von fodeure »

GLu hat geschrieben: 08.03.23, 18:35Ein Bußgeldbescheid muß ja binnen einer Frist von drei Monaten zugestellt worden
sein, um nicht zu verjähren.
Nein, er muß binnen 3 Monaten erlassen werden, sofern keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen erfolgt sind und es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit handelt. Bei allen anderen Ordnungswidrigkeiten liegt die Verjährungsfrist zwischen 6 Monaten und 3 Jahren.
GLu hat geschrieben: 08.03.23, 18:35 auch die Behörde
erführe nichts von dem Umzug.
In dem Fall hätte der Betroffene sich nicht ordnungsgemäß umgemeldet und könnte die Verjährung nicht für sich geltend machen. Zudem müßte er mit einem weiteren Bußgeldbescheid wegen der fehlenden Ummeldung rechnen.
hawethie
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten

Beitrag von hawethie »

könnte die Verjährung nicht für sich geltend machen
bis auf diesen satz alles richtig.
oder kennst du die rechtsgrundlage für diesen fall?
Die Behörde wird aber den Bescheid "verfolgen" und bei der Post die PZU nachfragen - evtl. nochmal rausschicken. Bei Rücklauf wird versucht, die Adresse zu ermitteln - und jede Ermitlungstätigkeit unterbricht die Verjährung (d.h. die Frist beginnt von vorne)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Altbauer
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten

Beitrag von Altbauer »

Man könnte auch von dem vielleicht einfacheren Fall ausgehen dass die Briefzustellung verschlampt wurde. In manchen Gemeinden wird Behördenpost mir privaten Briefdiensten verschickt. Gerade da erlebe ich haarsträubende Dinge: In meinem Briefkasten finden sich Sendungen die an völlig andere Anschriften adressiert sind!Völlig anderer Name, völlig andere Straße). Die Post ist zuverlässiger aber in manchen Städten auch nicht mehr das was sie mal war.
Nehmen wir also mal an, dass ein Bußgeldbescheid auf diese Weise verschütt geht. Was dann? (er kommt ja bei z.B. 15€ Bußgeld nicht per Einschreiben)
ktown
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten

Beitrag von ktown »

fodeure hat geschrieben: 08.03.23, 23:15In dem Fall hätte der Betroffene sich nicht ordnungsgemäß umgemeldet
Sie unterstellen hier was. Gemäß Sachverhalt wurde korrekt umgemeldet und korrekt ein Nachsendeantrag gestellt. Aus diesen beiden Umständen und der Tatsache, dass fehlerhaft der Bescheid doch an der alten Adresse eingeworfen wurde ergibt sich zwangsläufig, dass die Behörde derzeit nichts vom Umzug erfährt.

Es stellt sich nun die Frage, wann der Behörde auffällt, dass dem Bescheid weder eine Zahlung noch ein Einspruch folgt. Im nächsten Step wird vermutlich nochmals an diese Adresse ein Schreiben zugesandt (man ist ja noch in der Frist einer möglichen Vollstreckungsverjährung). Jetzt kommt es auf den Zusteller an. Ist er faul, landet der Brief wieder im falschen Briefkasten. Ist er engagiert, geht der Brief mit dem Verweis der Unmöglichkeit einer Zustellung an die Behörde zurück.
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hawethie
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten

Beitrag von hawethie »

er kommt ja bei z.B. 15€ Bußgeld nicht per Einschreiben
Ein Bußgeldbescheid wird zugestellt - mit Postzustellungsurkunde.
Ein Verwarnung erfolgt mit normaler Post - aber da reicht es, wenn die Behörde nachweist, dass sie abgeschickt wurde.
korrekt ein Nachsendeantrag gestellt.
wird eine PZU nachgeschickt? Bin mir nicht sicher, aber ich meine nicht.
doch an der alten Adresse eingeworfen wurde ergibt sich zwangsläufig, dass die Behörde derzeit nichts vom Umzug erfährt.
das ist leider oft wirklich so. Die Zustellung gilt dann als nicht erfolgt.
..wird vermutlich nochmals an diese Adresse ein Schreiben zugesandt
das nennt sich "Mahnung" - erfolgt durch die zuständige (Stadt-)Kasse. Diese wird die BG-Behörde unterrichten, wenn die Mahnung "unzustellbar" zurückkommt - wonach dann wieder ermittelt wird.
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fodeure
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten

Beitrag von fodeure »

hawethie hat geschrieben: 08.03.23, 23:28
könnte die Verjährung nicht für sich geltend machen
bis auf diesen satz alles richtig.
oder kennst du die rechtsgrundlage für diesen fall?
Zumindest sieht das OLG Hamm so https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... issbrauch/
fodeure
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten

Beitrag von fodeure »

ktown hat geschrieben: 09.03.23, 08:10
fodeure hat geschrieben: 08.03.23, 23:15In dem Fall hätte der Betroffene sich nicht ordnungsgemäß umgemeldet
Sie unterstellen hier was.
Nein, das ergibt sich unmittelbar aus dem Sachverhalt.
ktown hat geschrieben: 09.03.23, 08:10Gemäß Sachverhalt wurde korrekt umgemeldet
:?: :?: :?:
ktown
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten

Beitrag von ktown »

OK :oops: ich korrigiere. Es gibt jedoch die 14 Tage in denen der beschriebene Sachverhalt eintreten kann. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten

Beitrag von hawethie »

fodeure hat geschrieben: 09.03.23, 12:43
hawethie hat geschrieben: 08.03.23, 23:28 oder kennst du die rechtsgrundlage für diesen fall?
Zumindest sieht das OLG Hamm so https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... issbrauch/
Da haben wir ja eine Grundlage - obwohl das eine Einzelmeinung zu sein scheint. Zumindest hab ich bisher davon noch nie gehört - auch fehlt mir da die Angabe der Rechtsgrundlage für die Ansicht des Gerichts hinsichtlich "Vereitelung der Zustellung".
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Re: Bußgeldbescheid nicht erhalten

Beitrag von ktown »

Hier der Text des Urteils
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