Unfallschaden an "altem" Auto wird nicht bezahlt?

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tony
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Unfallschaden an "altem" Auto wird nicht bezahlt?

Beitrag von tony »

Hallo,
ich fahre selbst kein Auto, aber ein Bekannter erzählte mir folgenden Sachverhalt, zu dem ich gerne mal Meinungen hören würde:
Ein geparktes Auto wird von einem anderen Auto touchiert und es entsteht ein kleiner Blech- und Lackschäden. Beim Telefonat mit der Versicherung des Verursachers wird dem Geschädigten gesagt, dass sein Fahrzeug ja "alt" sei (14 Jahre) und man deshalb mal schauen müsse, ob der Schaden überhaupt bezahlt wird.
Jetzt mal unabhängig davon, dass auch ein 14 Jahre altes Auto in sehr gutem Zustand sein und nur relativ wenige Kilometer haben kann (sagen wir mal 50.000): darf man also ein "altes" Fahrzeug demolieren, ohne dafür haften zu müssen? Oder umgekehrt: hat man als Halter eines "alten" Autos also Pech gehabt und – überspitzt gesagt – jeder darf "ungestraft" dagegenfahren?
Der Punkt ist ja, dass ein solches Fahrzeug dem Halter ggf. immer noch gute Dienste leistet und auch "repräsentativ" sein kann, unabhängig davon, wie alt es ist.
Ich verstehe natürlich die "Logik" der Versicherung, aber "gerecht" wirkt das auf mich nicht.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. (Wie gesagt schreibe ich hier aus reiner Neugierde, nicht als Betroffener)

Danke und Grüße
ExDevil67
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Re: Unfallschaden an "altem" Auto wird nicht bezahlt?

Beitrag von ExDevil67 »

tony hat geschrieben: 10.03.23, 10:54 Oder umgekehrt: hat man als Halter eines "alten" Autos also Pech gehabt und – überspitzt gesagt – jeder darf "ungestraft" dagegenfahren?
Nein, auch ein älteres Auto darf ich nicht ungestraft beschädigen.
Problem dürfte schlicht sein jemanden via Telefon klar zu machen wie der Zustand des geschädigten Fahrzeuges war. Ein 14 Jahre altes Fahrzeug kann von komplett abgerockt, weil lebenslang damit Pizza ausgeliefert wurde, bis quasi neu, weil nur wöchentlich zum Einkaufen aus der Garage geholt, aussehen. Im Zweifel lässt man sowas der Versicherung auf ihre Kosten vom eigenen Anwalt und Gutachter erzählen.
Altbauer
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Re: Unfallschaden an "altem" Auto wird nicht bezahlt?

Beitrag von Altbauer »

Ein altes Auto, das aber noch betriebsfähig ist und zugelassen ist stellt in jedem Falle irgendeinen Wert dar. Wenn es beschädigt wird, dann ist das eine Wertminderung. Da muss bewertet werden, wie hoch der Schaden ist. Kann etwas schwierig sein, wenn eine Beule in einen Kotflügel gefahren wurde, der schon eine Beule hatte.
Nicht zu vergessen ist: Die Versicherung kann auf Totalschadensbasis abrechnen.
Beispiel: Schaden erfordert einen Ersatzkotflügel (evtl gebrauchtes Teil vom Schrottplatz) dazu die Kosten für die Arbeit sagen wir mal 1500€.
Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall (lt.Gutachter) 700€. Dann gibt es nur 700€.
ktown
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Re: Unfallschaden an "altem" Auto wird nicht bezahlt?

Beitrag von ktown »

Altbauer hat geschrieben: 10.03.23, 12:32 Die Versicherung kann auf Totalschadensbasis abrechnen.
Ein Totalschaden ist ein Totalschaden. Da lässt sich nichts mehr reparieren. Was sie meinen ist der wirtschaftliche Totalschaden. Es sei aber gesagt, das es die 130% Regel gibt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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