Umfasst eine Vorsorgevollmacht auch die Mietangelegenheiten des Eigentümers

Moderator: FDR-Team

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Mari Ta
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Umfasst eine Vorsorgevollmacht auch die Mietangelegenheiten des Eigentümers

Beitrag von Mari Ta »

Fiktiver Fall:

Die Vollmachtgeberin ist Eigentümerin mehrer vermieteter Wohnungen. Sie hat ein Formular Vorsorgevollmacht durch/mit einem Arzt und dem Bevollmächtigten ausgefüllt und unterzeichnet.

Der Punkt "Vermögensverwaltung" ist ohne Ausschlüsse.

Umfasst diese beim Arzt erstellte Vorsorgevollmacht auch die Angelegenheiten der vermieteten Wohnungen (Hausverwaltung durch den Bevollmächtigten, abschließen/kündigen von Mietverträgen, erstellen von Nebenkostenabrechnugen usw.) oder ist hierzu eine notariell oder von öffentlicher Stelle beglaubigte Vorsorgevollmacht notwendig.

Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
FM
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Re: Umfasst eine Vorsorgevollmacht auch die Mietangelegenheiten des Eigentümers

Beitrag von FM »

Es kommt darauf an, was genau in der Vollmacht steht.
Mari Ta
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Re: Umfasst eine Vorsorgevollmacht auch die Mietangelegenheiten des Eigentümers

Beitrag von Mari Ta »

FM hat geschrieben: 09.03.23, 23:02 Es kommt darauf an, was genau in der Vollmacht steht.
Es ist ein Standard Formular aus dem Jahr 2018, multiple Choice ankreuzbar.

Der Bevollmächtigte darf mich Vertreten:
-bei Gericht
-bei Behörden
-bei Versicherungen
-bei Renten-/Sozialversicherungsträgern

Der Bevollmächtigte darf
-mein Vermögen verwalten und alle Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen
-über Vermögensgegenstände jeglicher Art verfügen
-Zahlungen und Wertgegenstände für mich annehmen
-Verbindlichkeiten für mich begründen (Fußnote: gem § 499 Abs. 4 Satz 2 ist hierzu eine notarielle Beglaubigung notwendig)
-Willenserklärungen gem. Konten und Depots abgeben
-Schenkungen im Rahmen vornehmen, die einem Betreuer gestattet sind.

Es sind keine weiteren Zusätze oder Einschränkungen genannt.

Hilft das bei der Beantwortung?
FM
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Re: Umfasst eine Vorsorgevollmacht auch die Mietangelegenheiten des Eigentümers

Beitrag von FM »

§ 499 in welchem Gesetz?
Mari Ta
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Re: Umfasst eine Vorsorgevollmacht auch die Mietangelegenheiten des Eigentümers

Beitrag von Mari Ta »

FM hat geschrieben: 10.03.23, 12:55 § 499 in welchem Gesetz?
Sorry, §499 BGB

Wird hier ein falscher § genannt? Ich finde keinen Abs. 4 im § 499 BGB oder ist das Gesetz geändert worden?
Dummerchen
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Re: Umfasst eine Vorsorgevollmacht auch die Mietangelegenheiten des Eigentümers

Beitrag von Dummerchen »

Das BGB ist seit 2018 mehrfach geändert worden, ob auch der §499 davon betroffen ist, weiß ich nicht. Der genannte Paragraph befasst sich allerdings nicht mit Mietangelegenheiten, sonder dem Kündigungsrecht eines Darlehensgebers.

Wenn die Vollmachtgeberin noch in der Lage dazu ist, sollte sie ca. €500 in die Hand nehmen und eine gescheite notarielle Vorsorgevollmacht erstellen lassen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
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40th president of US (1911 - 2004)
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