Erbschein

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Michelmeier
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Erbschein

Beitrag von Michelmeier »

Hallo,

wenn z.B. nur ein direkter Erbe vorhanden ist, kann man den Erbschein irgendwie legal umgehen ? Welche Möglichkeiten könnte es geben ?
lottchen
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Re: Erbschein

Beitrag von lottchen »

Wenn zum Erbe keine Immobilien gehören und man bereits zu Lebzeiten des Erblassers über den Tod hinaus Zugriff auf dessen Konto hatte benötigt man ggf. keinen Erbschein.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Michelmeier
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Re: Erbschein

Beitrag von Michelmeier »

Gibt es da evtl. Fristen, wo man einen Erbschein beantragen muss? Was ist, wenn man die Fristen verpasst hat ? Gibt dann möglicherweise die gesetzliche Erbfolge (was bereits jetzt so wäre)
CruNCC
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Re: Erbschein

Beitrag von CruNCC »

Michelmeier hat geschrieben: 14.03.23, 14:02 Hallo,

wenn z.B. nur ein direkter Erbe vorhanden ist, kann man den Erbschein irgendwie legal umgehen ? Welche Möglichkeiten könnte es geben ?
Es spielt keine Rolle wieviele Erben vorhanden sind.

Ein Erbschein ist eine Art "Ausweis" zum Nachweis z.B. gegenüber Banken.

Entweder man benötigt einen Erbschein oder eben nicht.

Zwingend notwendig ist ein Erbschein, wenn es kein oder nur ein privatschriftliches Testament gibt und eine Immobilie vorhanden ist.
CruNCC
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Re: Erbschein

Beitrag von CruNCC »

Michelmeier hat geschrieben: 14.03.23, 15:16 Gibt es da evtl. Fristen, wo man einen Erbschein beantragen muss?
Nein, es gibt keine Fristen.
FM
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Re: Erbschein

Beitrag von FM »

CruNCC hat geschrieben: 14.03.23, 19:24 Ein Erbschein ist eine Art "Ausweis" zum Nachweis z.B. gegenüber Banken.
Oder allgemeiner: gegenüber jedem von dem man etwas haben will mit der Begründung, man sei der Erbe. Von der Bank will man eben die Verfügung über das Kontoguthaben.

Aber auch der Mieter des Verstorbenen muss es nicht einfach glauben, wenn jemand behauptet er wäre der Erbe und die Miete sei nun an ihn zu zahlen. Oder der Vermieter des Verstorbenen oder das Unternehmen bei dem der Verstorbene einen Handy-Vertrag hatte, wenn man den Vertrag kündigen will. Oder Versicherungen, die man kündigen will. Die alle KÖNNEN es zwar glauben und Kündigungen usw. akzeptieren, aber sie müssen es nicht. Wenn der Erbe dann erst nach Jahren den Nachweis bringt, läuft es bis dahin eben weiter.
Michelmeier
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Re: Erbschein

Beitrag von Michelmeier »

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Grade Linie soweit vorhanden oder die zweite Linie.
Die Erbfolge könnte man doch über das Familienstammbuch ersehen, ob es noch Geschwister gibt und evtl. Nachweis vom Standesamt der Stadt, ob noch unerheblich Kinder vorhanden sind oder gibt es hier ein Denkfehler.
fodeure
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Re: Erbschein

Beitrag von fodeure »

Der Denkfehler liegt darin, daß man nicht nachweisen kann, daß es kein Testament gibt.
Altbauer
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Re: Erbschein

Beitrag von Altbauer »

fodeure hat geschrieben: 15.03.23, 12:37 Der Denkfehler liegt darin, daß man nicht nachweisen kann, daß es kein Testament gibt.
Das an sich muss man nicht nachweisen. So lange dem Nachlassgericht kein Testament vorliegt, ist das eben so.
fodeure
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Re: Erbschein

Beitrag von fodeure »

Altbauer hat geschrieben: 15.03.23, 12:50
fodeure hat geschrieben: 15.03.23, 12:37 Der Denkfehler liegt darin, daß man nicht nachweisen kann, daß es kein Testament gibt.
Das an sich muss man nicht nachweisen.
Es ging hier um die Frage, ob es als Nachweis gegenüber der Bank ausreicht, daß man aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Erbe ist da es kein Testament gibt. Da man der Bank aber eben nicht nachweisen kann, daß es kein Testament gibt, reicht der Verweis auf die gesetzliche Erbfolge nicht aus.
Altbauer hat geschrieben: 15.03.23, 12:50 So lange dem Nachlassgericht kein Testament vorliegt, ist das eben so.
Da ist eine ganz andere Baustelle.
FM
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Re: Erbschein

Beitrag von FM »

fodeure hat geschrieben: 15.03.23, 22:48 Es ging hier um die Frage, ob es als Nachweis gegenüber der Bank ausreicht, daß man aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Erbe ist da es kein Testament gibt. Da man der Bank aber eben nicht nachweisen kann, daß es kein Testament gibt, reicht der Verweis auf die gesetzliche Erbfolge nicht aus.
Und bei anderen Forderungen würde ich das ebenso sehen. Wenn ich jemanden 100 Euro schulde und der Gläubiger ist verstorben, kann ich nicht einfach das Geld an jemand überweisen, der einfach nur behauptet er wäre der einzige Erbe. Sonst muss ich womöglich einige Zeit später noch mal zahlen. Auch die gesetzliche Erbfolge (der Schuldner weiß gar nicht ob die zutrifft) hilft nur weiter, wenn der Schuldner die Familienverhältnisse genau kennt. Aber woher soll er wissen, ob neben dem einen Sohn da nicht noch irgendwo eine (vielleicht nichteheliche) Tochter ist? Das muss schon das Nachlassgericht ermitteln und (per Erbschein) bestätigen.
Michelmeier
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Re: Erbschein

Beitrag von Michelmeier »

CruNCC hat geschrieben: 14.03.23, 19:24
Michelmeier hat geschrieben: 14.03.23, 14:02 Hallo,

wenn z.B. nur ein direkter Erbe vorhanden ist, kann man den Erbschein irgendwie legal umgehen ? Welche Möglichkeiten könnte es geben ?
Es spielt keine Rolle wieviele Erben vorhanden sind.

Ein Erbschein ist eine Art "Ausweis" zum Nachweis z.B. gegenüber Banken.

Entweder man benötigt einen Erbschein oder eben nicht.

Zwingend notwendig ist ein Erbschein, wenn es kein oder nur ein privatschriftliches Testament gibt und eine Immobilie vorhanden ist.
Wenn kein Testament, Kinder und Ehepartner/in vorhanden sind, zählt die gesetzliche Erbfolge. Dann wäre auch der Erbschein überflüssig, da im Stammbuch bzw. bei Stadt alle Informationen vorhanden sind. Der Erbschein ist doch in solchen recht klaren Angelegenheiten nur unnötig teuer.
Michelmeier
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Re: Erbschein

Beitrag von Michelmeier »

FM hat geschrieben: 15.03.23, 23:11
fodeure hat geschrieben: 15.03.23, 22:48 Es ging hier um die Frage, ob es als Nachweis gegenüber der Bank ausreicht, daß man aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Erbe ist da es kein Testament gibt. Da man der Bank aber eben nicht nachweisen kann, daß es kein Testament gibt, reicht der Verweis auf die gesetzliche Erbfolge nicht aus.
Und bei anderen Forderungen würde ich das ebenso sehen. Wenn ich jemanden 100 Euro schulde und der Gläubiger ist verstorben, kann ich nicht einfach das Geld an jemand überweisen, der einfach nur behauptet er wäre der einzige Erbe. Sonst muss ich womöglich einige Zeit später noch mal zahlen. Auch die gesetzliche Erbfolge (der Schuldner weiß gar nicht ob die zutrifft) hilft nur weiter, wenn der Schuldner die Familienverhältnisse genau kennt. Aber woher soll er wissen, ob neben dem einen Sohn da nicht noch irgendwo eine (vielleicht nichteheliche) Tochter ist? Das muss schon das Nachlassgericht ermitteln und (per Erbschein) bestätigen.

In Deutschland gibt es kein einheitliches Stammbuch oder zentrales Register. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Amtsgericht jede Stadt dazu anschreibt. Daher gibt es eine Rechtssicherheit beim Erbschein auch nicht, da immer mal jemand aus dem Ausland was einfordern kann.

Dann frage ich mich, warum man innerhalb von 6 Wochen nach der Kenntnisnahme beim Tod absagen muss, dass man nicht erben will. Ansonsten erbt man automatisch. Dann ist der Erbschein doch wieder überflüssig, Mann man automatisch erbt,
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