Hallo Broemmel (und wieder freue ich mich, mal etwas von dir zu lesen)
wir sind halt geduldig und versuchen auch in "schwierigen" Fällen passend zu antworten.
Gruss
Czauderna
Moderator: FDR-Team
Hallo Broemmel (und wieder freue ich mich, mal etwas von dir zu lesen)
Die Zufriedenheit der Krankenkasse ergibt sich nicht daraus, ob die Eintreibung erfolgreich ist. Das Geld muss sie ohnehin zum größten Teil an den Gesundheitsfonds abgeben. Viel wichtiger ist, dass der Gesundheitsfonds ihr kein Verschulden nachweisen kann. Und da ist es jedenfalls sicherer, wenn man alle paar Jahre mal eine Zwangsvollstreckung versucht, als wenn man sagt "macht zu viel Mühe, schlagen wir nieder". Wenn die Forderung durch Restschuldbefreiung erlischt, ist nicht die Krankenkasse schuld, sondern der Gesetzgeber und das Insolvenzgericht.